Lysbüchel-Planung kommt in die entscheidende Phase
07.11.2017
Im September hat der Grosse Rat den Ratschlag Volta Nord an die Bau- und Raumplanungskommission überwiesen. Der umfangreiche Bericht zeigt auf, wie sich der Kanton und die SBB die konkrete Gestaltung des Lysbüchel-Areals in der Zukunft vorstellen. Der Gewerbeverband Basel-Stadt deckt die Schwächen der vorliegenden Planung auf.

Die Bau- und Raumplanungskommission befasst sich in diesen Wochen mit der Arealentwicklung Volta Nord, so der offizielle Name der Lysbüchel-Umgestaltungspläne von Regierungsrat und SBB. Die Eckpunkte dieser Fehlplanung sind offensichtlich: Der grösste Teil des Areals soll für Wohnnutzungen geöffnet werden. Einzig die Nordspitze sowie eine kleine Fläche südlich der Firma Brenntag sollen in der Zone 7 für Gewerbe und Industrie verbleiben. Zusätzlich ist ein Schulhaus auf dem ehemaligen Coop-Areal im Südosten des Lysbüchels geplant. Der Gewerbeverband Basel-Stadt erkennt beim vorliegenden Bebauungsplan zahlreiche Probleme. Diese betreffen nicht nur Lärmimmissionen, sondern auch die Nutzungsaufteilung, die Störfallthematik, die Verkehrserschliessung sowie den geplanten Standort des Schulhauses.
ALTERNATIVVORSCHLAG
Damit das Lysbüchel auch in Zukunft gut aufgestellt ist, braucht es eine Weiterentwicklung als Wirtschaftsfläche, verbunden mit einer sinnvollen Verdichtung. Der Gewerbeverband Basel-Stadt hat deshalb einen wirtschaftsverträglichen Gegenvorschlag erarbeitet. Der Alternativvorschlag sieht das Lysbüchel-Areal als Standort für verdichtetes, lautes Gewerbe und Industrie entlang der Lysbüchelstrasse. Zudem wäre eine kulturelle Nutzung – zum Beispiel Clubs, Bars oder auch Kreativwirtschaft – an dieser Lage durchaus denkbar. Ganz im Süden des Areals könnten auf der Parzelle der Stiftung Habitat Wohnungen gebaut werden.
Wichtig ist, dass der bestehende, schützende Riegel zwischen der gewerblich-industriellen Nutzung entlang der Lysbüchel-Strasse sowie den südlich davon befindlichen Wohnnutzungen beibehalten wird. Würde dieser Riegel – wie vom Regierungsrat geplant – mit einem «Quartierplatz» aufgebrochen, hätte dies empfindliche Qualitätseinbussen für die bestehenden Wohnflächen zur Folge, da die Emissionen nicht mehr abgehalten würden.
Lärmproblematik
Der Ratschlag sieht für das Areal einen sogenannten «Industrieschutz» vor. Neubauten müssten nach strengeren Richtlinien, als sie die eidgenössische Lärmschutzverordnung vorsehen, erstellt werden. Zudem müssten Massnahmen an der Quelle des Lärms erbracht werden, also bei den Unternehmen selber. Ihnen drohen damit bauliche oder betriebliche Zusatzauflagen. Die bestehenden und sich noch verstärkenden Lärmkonflikte werden jedoch nicht aus dem Weg geräumt. Schon heute verursachen die Betriebe auf dem Lysbüchel und den umliegenden Arealen Lärm- und Geruchsemissionen – selbst nachts. Diese liessen sich auch mit den genannten Massnahmen nicht nutzungsgerecht begrenzen. Eine Koexistenz von Wohnen und den dort ansässigen gewerblich-industriellen Arbeitsnutzungen ist folglich nicht möglich. |
Nutzungsaufteilung
Der Abbau von Gewerbeflächen im Kanton Basel-Stadt zugunsten von zusätzlichen Wohnflächen schreitet stetig voran. Der Gewerbeverband Basel-Stadt spricht sich nicht grundsätzlich gegen solche Umnutzungen aus. Es braucht jedoch eine Gesamtschau über alle Areale. Mehr Wohnungen im Kanton zu bauen heisst nicht gleichzeitig, dass dem Gewerbe Flächen weggenommen werden müssen. Zusätzlicher Wohnraum kann auf Arealen, welche sich weniger für das industrielle Gewerbe eignen (zum Beispiel Klybeck) oder durch eine konsequente Entwicklung nach Innen realisiert werden. Die bestgeeigneten Wirtschaftsflächen – und dazu gehört das Lysbüchel ganz klar – müssen jedoch in der Zone 7 verbleiben. |
Störfallrisiko
Sowohl die kantonale Risikokommission wie auch die kantonale Kontrollstelle für Chemie- und Biosicherheit kommen zum Schluss, dass das Risiko eines Störfalls vor Ort nur bedingt tragbar wäre. Angrenzenden Unternehmen wurden bereits erste Massnahmen auferlegt, damit dieses Risiko als «bedingt tragbar» bezeichnet werden kann. Wenn auf dem Lysbüchel nun wie geplant Wohnungen entstehen sollen und ein Schulhaus gebaut wird, werden über kurz oder lang weitere Unternehmen wegziehen, da die ihnen zusätzlich auferlegten Massnahmen zu erheblichen Mehrkosten führen. |
Mobilität und Erschliessung
Im Südwesten des Areals verfügt die Voltahaus AG, ein bedeutendes Lager- und Umschlagsunternehmen, über einen Baurechtsvertrag bis zum Jahr 2071. Auch die Brenntag AG im Nordosten des Lysbüchels hat verkündet, dass sie mittel- bis langfristig an ihrem Standort bleiben wird. Somit bleibt auch die Lysbüchelstrasse als zentrale Erschliessungsachse des Areals für den Schwerverkehr bestehen. Aufgrund der Kleinräumigkeit des Areals werden die angedachten Wohnflächen täglich mit dutzenden Lastwagen in Kontakt kommen. Das zeugt nicht von einer sorgfältigen Planung seitens des Kantons und der SBB. |
Schulhaus für das St. Johann
Der Kanton Basel-Stadt plant im Südosten des Areals ein neues Schulhaus. Es soll auf dem ehemaligen Coop-Areal verwirklicht werden. Der Standort des neuen Schulhauses erscheint als sehr ungeeignet. Ein Schulhaus sollte idealerweise im Zentrum eines Wohngebiets liegen. Das geplante Schulhaus auf dem Lysbüchel wird sich jedoch am absoluten Randgebiet einer Wohnsiedlung befinden. Ein Grossteil der Schüler müsste so die stark frequentierte Achse Voltaplatz-Lothringerplatz überqueren. Der Bedarf nach zusätzlichem Schulraum im St. Johann ist unbestritten. Als Alternative zum Standort Lysbüchel bietet sich beispielsweise die Erweiterung des bestehenden Volta-Schulhauses zur Voltahalle hin an. |
Weitere Informationen unter: www.gewerbe-basel.ch/lysbuechel
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