Mehrwegpflicht für Esswaren soll abgeschafft werden

27.06.2018

Der Regierungsrat hat seine Anpassung zum kantonalen Umweltschutzgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Die Änderungen gehen in die richtige Richtung, setzen aber immer noch zu wenig auf eine praktikable Umsetzung von Massnahmen zur Abfallvermeidung bei Veranstaltungen.

Das kantonale Umweltschutzgesetz schreibt in §20a die Nutzung von Mehrweggeschirr an öffentlichen Veranstaltungen vor. Derzeit dürfen bei öffentlichen Veranstaltungen auf öffentlichem wie auch auf privatem Grund (bei mehr als 500 Personen) Getränke und Esswaren nur noch in bepfandetem Mehrweggeschirr verkauft werden. Da die Regelung jedoch zu erheblichen Schwierigkeiten in der Praxis geführt hat, wurde im Grossen Rat eine Motion von Oskar Herzig-Jonasch (SVP) und Ernst Mutschler (FDP) für eine Vereinfachung eingereicht.

MEHRWEGPFLICHT NUR FÜR GETRÄNKE

Veranstalter, Organisatoren und Ständebetreiber wehren sich gegen die Mehrweggeschirrpflicht. Diese hat zu einem enormen logistischen und finanziellen Mehraufwand geführt. Je nach Grösse und Dauer der Veranstaltung müssen separate Lagerplätze eingerichtet und grosse Nachschubmengen bereitgestellt werden. Mehr Platz bedeutet, dass mehr Meter angemietet werden müssen, was zu Mehrkosten führt. Es ist zudem in der praktischen Umsetzung untauglich, da das Personal permanent mit sauberem wie dreckigem Geschirr hantieren muss und gleichzeitig sämtliche Hygienevorschriften eingehalten werden müssen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten tragen die Veranstalter gerne zu ökologischen Verbesserungen bei. So ist die auf Getränke beschränkte Mehrwegpflicht akzeptabel und trotz Mehraufwand umsetzbar. Eine Mehrwegpflicht auf das gesamte Essensangebot übersteigt jedoch die Möglichkeiten der Veranstalter und ist abzulehnen.

AUSNAHMEREGELUNGEN

Um sowohl Fasnacht, Herbstmesse und allfällige andere Veranstaltungen von der Mehrwegpflicht für Esswaren im Rahmen einer Ausnahmebewilligung von der Regelung auszunehmen, schlägt der Regierungsrat vor, die Details auf Verordnungsstufe zu regeln. Dies führt jedoch zu einer konstanten Planungsunsicherheit auf Seiten der Organisatoren. Auch kleinere Vereine können sich diese Unsicherheit auf Dauer nicht leisten. Ausnahmeregelungen sollen daher auf Gesetzesstufe festgeschrieben werden.

VIELFALT AN VERANSTALTUNGEN BEREICHERT BASEL-STADT

Öffentliche Veranstaltungen bereichern Basel und tragen zu einer attraktiven Stadt bei. Dazu gehört auch das Image Basels als Einkaufs-, Messe- und Tourismusstadt. Die Veranstalter, Organisatoren und Motionäre appellieren an den Regierungsrat, eine praktikable Umsetzung des Umweltschutzgesetzes anzustreben. Wenn geeignete Massnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Abfall getroffen werden, dann sollen die Unternehmer nicht mit einer zusätzlichen Pflicht belastet werden.

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