Mindestlohn: Jetzt an der Umfrage teilnehmen
Weniger als 21 Franken (bzw. mit Ferienabgeltung mindestens 22.75 Franken) pro Stunde soll in Basel bald niemand mehr verdienen – jedenfalls in jenen Branchen, die nicht einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) angeschlossen sind. Das bedeutet im Umkehrschluss: In Branchen mit einem ave GAV gilt nicht der staatlich festgelegte Mindestlohn, sondern der vertraglich festgelegte Mindestlohn. Und dieser kann durchaus tiefer liegen.
Dies ist nun für die Gewerkschaften eine hervorragende Ausgangslage. Ihre Verhandlungsmacht hat zugenommen. Sie könnten bspw. den betroffenen Branchen im Rahmen der GAV-Verhandlungen einen unter dem Mindestlohn liegenden Lohn anbieten – und im Gegenzug allerlei überrissene Forderungen in das Vertragswerk einbringen. Denkbar ist auch, dass der Mindestlohn auf politischem Weg schon bald schrittweise erhöht wird. Beides ist schädlich.
Für die Unternehmen steigen mit höheren Lohnkosten die Produktionskosten. Dies führt zu einem Stellenabbau zulasten der Arbeitnehmenden. Das Beispiel Deutschland verdeutlicht dies. Dort liegt der Mindestlohn bei 9.82 Euro. Laut der Deutschen Mindestlohnkommission ist das Jobwachstum in den betroffenen Branchen nach Einführung der Lohnuntergrenze deutlich gesunken. «Seit Mitte des Jahres 2016 liegen die Wachstumsraten der Beschäftigung in den vom Mindestlohn hoch betroffenen Wirtschaftszweigen unter denjenigen der vom Mindestlohn wenig betroffenen Wirtschaftszweige», schreibt die Kommission in ihrem Bericht vom Sommer 2020.
Wie sich die Einführung des Mindestlohns auf Basel-Stadt und die umliegenden Regionen auswirkt, lässt sich indes nicht so ohne weiteres sagen. Es existiert nämlich keine fundierte Studie, welche die Arbeitsmarktauswirkungen von Mindestlöhnen untersucht, die auch nur annähernd 21 Franken pro Stunde betragen. Während der Mindestlohn in Deutschland bei 9.82 Euro liegt, sind es in den USA nur 7.25 Dollar. Selbst kaufkraftbereinigt ist dies massiv weniger als der Mindestlohn in Basel.
Da die konkreten Auswirkungen der Einführung des Mindestlohns bei uns noch nicht abschliessend eingeschätzt werden können, sollen diese durch ein Wirkungsmonitoring über einen Zeitraum von 34 Monaten wissenschaftlich eruiert werden. Zu diesem Zweck haben der Gewerbeverband Basel-Stadt, der Arbeitgeberverband Basel sowie die Handelskammer beider Basel ein gemeinsames Projekt gestartet, welches durch die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Basel umgesetzt wird. Um möglichst aussagekräftige Informationen zu erhalten, sind wir auf die Teilnahme möglichst zahlreicher Unternehmen angewiesen. Ich möchte Sie darum bitten, sich einen Moment Zeit zu nehmen, um an der Umfrage teilzunehmen – und bedanke mich bereits jetzt bei Ihnen.