Mindestlohninitiative: Absage an die Sozialpartnerschaft
Mit der Mindestlohninitiative torpedieren die Gewerkschaften im Verbund mit den rot-grünen Parteien die bewährte Sozialpartnerschaft. Der Regierungsrat hat einen Gegenvorschlag präsentiert, der ebenfalls einen staatlichen Mindestlohn vorsieht. Der Gewerbeverband Basel-Stadt lehnt diese zunehmenden Einschränkungen des freien Arbeitsmarktes ab.
Die kantonale Volksinitiative «Kein Lohn unter 23.-» fordert – wie es der Name schon sagt – einen staatlichen Mindestlohn in der Höhe von 23 Franken (exklusive Ferienzuschlag). Dieser soll laufend an die Jahresteuerung sowie die Nominallohnentwicklung angepasst werden – sofern diese positiv sind. Mit dieser Forderung gehen die Initianten auf direkten Konfrontationskurs mit der bewährten sozialpartnerschaftlich organisierten Aushandlung der Arbeitslöhne.
AUCH REGIERUNGSRAT WILL STAATLICHEN MINDESTLOHN
Der Gewerbeverband Basel-Stadt ist enttäuscht, dass auch der Regierungsrat auf dirigistische Einschränkungen des freien Arbeitsmarktes setzt, in dem er der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellen will, der ebenfalls einen staatlichen Mindestlohn fordert. Dieser soll 21 Franken betragen (wiederum exklusive Ferienzuschlag). Ausgenommen wären beim Gegenvorschlag jedoch
Arbeitsverhältnisse, die einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (aveGAV) mit Mindestlöhnen oder einem Normalarbeitsvertrag mit Mindestlohn unterstehen.
STAATLICHE MINDESTLÖHNE UNTERGRABEN SOZIALPARTNERSCHAFT
Die Einführung eines staatlichen Mindestlohns untergräbt die Sozialpartnerschaft und bringt sorgfältig ausgehandelte GAVs in Gefahr. Denn in GAVs sind nicht nur der Lohn, sondern auch weitere Leistungen der Arbeitgeber wie etwa der 13. Monatslohn oder Ferienansprüche detailliert geregelt. Bei einer Einführung von staatlichen Mindestlöhnen sinkt die Bereitschaft, weitergehende GAVs auszuhandeln, worunter letztlich die Arbeitnehmenden leiden. Überlassen wir diese Arbeit deshalb weiterhin den Sozialpartnern und nicht dem Staat.
BETRÄCHTLICHER SCHADEN FÜR DIE BERUFSBILDUNG
Die Einführung eines staatlichen Mindestlohnes hätte jedoch bei Weitem nicht nur eine Unterwanderung der Sozialpartnerschaft zur Folge, sondern auch ganz handfeste Konsequenzen für die Arbeitnehmenden selbst. Besonders schaden würde das Begehren gerade den Angestellten mit tieferen Löhnen, beispielsweise Frauen, welche den Wiedereinstieg im Teilzeitbereich wagen. Zudem verliert die Berufslehre beträchtlich an Attraktivität, wenn an Stelle des Lehrlingslohnes ein garantierter Lohn von über 4000 Franken winkt. Schliesslich drohen Entlassungen und Arbeitsplatzverlagerungen, weil Unternehmen die Kosten nur bedingt auf Konsumenten überwälzen können. Kurzum: Es gibt nur Verlierer.