Mit dem neuen Energiegesetz gegen fossile Energieträger

02.10.2017

Das neue Energiegesetz mit der dazugehörigen Verordnung fördert erneuerbare Energien in umfangreichem Masse. Die genaue Umsetzung wirft jedoch Fragen in den betroffenen Branchen und unter Experten auf. Die Behörden versuchen, Klarheit zu schaffen. 

Das neue Energiegesetz wie auch die dazugehörige Verordnung sind seit dem 1. Oktober wirksam. Das erklärte Ziel des neuen Energiegesetzes ist die Förderung erneuerbarer Energien (siehe Auflistung Seite 5). Fossile Energieträger, also Öl- und Gasheizungen, sollen nach und nach ersetzt werden. Das neue Gesetz fördert nämlich verschiedenste Wärmeerzeuger mit hohen Subventionen. Da jedoch fossile Ölheizungen nicht zwangsweise alt sein müssen, werden bis auf eine komplette Umstellung auf erneuerbare Energien noch viele Jahre vergehen. Alle Ölheizungen, die erst vor kurzem saniert wurden, können unter Umständen noch bis zu 20 Jahre lang weiterbetrieben werden. Daher bietet das neue Gesetz Anreize, um auf erneuerbare Energien umzusteigen.

UMSETZUNG IM VOLLEN GANG

Der Gewerbeverband Basel-Stadt steht grundsätzlich hinter dem vorliegenden Energiegesetz, das einen Kompromiss zwischen verschiedenen Interessen darstellt. Dass es aber keine Übergangsfrist vom alten zum neuen Gesetz gibt, führt zu einer grossen Verunsicherung in der Energiebranche, unter den Fachpersonen wie auch den Energieberatern. Eine Inkraftsetzung des Gesetzes zu einem späteren Zeitpunkt wäre hier wünschenswert gewesen, beispielsweise kurz nach der nächsten Heizperiode. Im Rahmen mehrerer Informationsveranstaltungen versuchte das Amt für Umwelt und Energie des Kantons Basel-Stadt (AUE) jedoch, den Anliegen der Fachexperten und der betroffenen Personen entgegenzukommen, damit die Umsetzung so reibungslos wie möglich gestaltet werden kann. Bereits erteilte Bauentscheide sind zudem drei Jahre lang gültig, die Gesetzesänderung hat darauf keinen Einfluss. Grossverbraucher werden ausserdem noch separat angeschrieben, um ihnen den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern.

Zu reden gibt ebenfalls die geplante kantonale Energiestrategie, welche in den nächsten Jahren in Angriff genommen werden soll. Ein neuer Richtplan soll die Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Energieversorgung und Energienutzung im Kanton darstellen. Damit wird er die mittel- und langfristige Raumplanung, die Projektierung von Anlagen und Netzen sowie Förderungsmassnahmen beeinflussen. Es stellt sich auch die Frage, was nun mit laufenden langfristigen Projekten und Härtefällen passiert. Betroffene können sich mit Fragen direkt an das AUE wenden.

WARUM EIN NEUES GESETZ?

Die Revision des Energiegesetzes war ein langer und intensiver Prozess mit vielen Detailberatungen. Anstoss waren zum einen die für alle Kantone massgebenden Mustervorschriften im Energiebereich (MuKEn), welche bis spätestens 2020 von den Kantonen umgesetzt werden sollen. Zum anderen verlangte die kantonale Initiative «Basel erneuerbar», dass ab 2050 sämtliche Energieanwendungen im Kanton vollständig mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden sollen. Der Initiative wurde das totalrevidierte Energiegesetz als Gegenvorschlag entgegenstellt. Der Gewerbeverband Basel-Stadt setzte sich von Anfang an für eine liberale, wirtschaftsfreundliche und schlanke Fassung des Gesetzes ein.
Weitere Informationen und Ansprechpartner unter: www.energie.bs.ch

STIMMEN ZUM NEUEN ENERGIEGESETZ

Matthias Nabholz*: In Zukunft weniger CO2-Emissionen

Zum Schutz des Klimas hat sich der Kanton Basel-Stadt das Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen bis 2050 deutlich zu senken, auf eine Tonne pro Einwohner und Jahr. Dazu hat der Grosse Rat das Energiegesetz angepasst. Es tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft. Für das Gewerbe sind zwei Anpassungen von besonderer Bedeutung: Der Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch erneuerbare Heizsysteme und die Betriebsoptimierung.

Heizungsersatz: Wenn in Zukunft eine Öl- oder Gasheizung am Ende ihres Lebenszyklus angekommen ist, muss sie durch ein erneuerbares System (Wärmepumpe, Holzschnitzelheizung, Fernwärmeanschluss) ersetzt werden. Wenn dies technisch nicht möglich ist oder trotz Förderbeiträgen Mehrkosten für den Eigentümer entstehen, kann wieder eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden. Der Installateur ist verpflichtet, diesen Einbau zu melden und der Eigentümer muss in diesem Fall innerhalb von drei Jahren Massnahmen am Gebäude vornehmen, welche die Energieeffizienz um 20 Prozent erhöhen (Fenster, Gebäudehülle oder ähnlich). Dabei werden bereits realisierte energetische Sanierungsmassnahmen angerechnet.
Betriebsoptimierung: Wenn in einem Firmengebäude Haustechnikanlagen (Heizung, Lüftung, Klima, Gebäudeautomation oder ähnlich) mit einem Verbrauch höher als 200 000 kWh installiert werden, müssen drei Jahre nach Inbetriebnahme und danach regelmässig die Einstell- und Verbrauchswerte überprüft werden. Mit Betriebsoptimierungen können Unternehmen Energie und Kosten sparen. Die HLK-Branche profitiert.

Energieberatung: Die kantonale Energieberatung berät Unternehmen und Privatpersonen bei Fragen rund um Energiesparmassnahmen und Förderbeiträge. Das Angebot ist herstellerunabhängig und kostenlos.
E-Mail: energieberatung@bs.ch;
Tel: 061 639 22 22.

*Leiter Amt für Umwelt und Energie
Kanton Basel-Stadt

Rolf Wehrli*: Positiv, aber viele Fragen sind noch offen

Erneuerbare Energie, zum Beispiel bei Solar- und Wärmepumpenanlagen, ist ein zentrales Thema der Gebäudetechnik. Insofern befürworten wir grundsätzlich das revidierte Energiegesetz in Basel-Stadt, das mittels gesetzlicher Vorgaben bis 2050 eine nachhaltige Energieversorgung im Kanton Basel-Stadt sicherstellen will.
Die geforderte und geförderte Umstellung der Energieversorgung ist eine Chance für die Gebäudetechnikbranche, die von der Beratung und der Umsetzung bis zum Unterhalt diesen Prozess fachmännisch begleiten kann – zum Vorteil der Kundschaft.
Trotz dieser positiven Ausgangslage ist in der Branche momentan eine grosse Unsicherheit zu spüren. Das neue Energiegesetz von Basel-Stadt trat am 1. Oktober 2017 in Kraft. Eine Übergangsfrist gibt es keine. Die Verordnung zum Gesetz wurde aber erst Anfang September präsentiert. Deshalb stellen sich in der Praxis viele Fragen, insbesondere auch bei den Kunden. Diese erwarten, dass die Betriebe ihnen alle Details erläutern können. Das ist im Moment leider noch nicht der Fall. Nur ein Beispiel: Was bedeutet das Gesetz für jemanden, der nur einen Boiler ersetzen muss, dessen Heizung aber noch mit fossiler Energie betrieben wird? Muss dieser auf jeden Fall die gesamte Heizung auswechseln? Die Behörden bemühen sich redlich, das Informationsdefizit zu beheben. Etwas früher wäre besser gewesen.

*Geschäftsführer suissetec nordwestschweiz