Mit dem neuen Energiegesetz gegen fossile Energieträger
Das neue Energiegesetz mit der dazugehörigen Verordnung fördert erneuerbare Energien in umfangreichem Masse. Die genaue Umsetzung wirft jedoch Fragen in den betroffenen Branchen und unter Experten auf. Die Behörden versuchen, Klarheit zu schaffen.
Das neue Energiegesetz wie auch die dazugehörige Verordnung sind seit dem 1. Oktober wirksam. Das erklärte Ziel des neuen Energiegesetzes ist die Förderung erneuerbarer Energien (siehe Auflistung Seite 5). Fossile Energieträger, also Öl- und Gasheizungen, sollen nach und nach ersetzt werden. Das neue Gesetz fördert nämlich verschiedenste Wärmeerzeuger mit hohen Subventionen. Da jedoch fossile Ölheizungen nicht zwangsweise alt sein müssen, werden bis auf eine komplette Umstellung auf erneuerbare Energien noch viele Jahre vergehen. Alle Ölheizungen, die erst vor kurzem saniert wurden, können unter Umständen noch bis zu 20 Jahre lang weiterbetrieben werden. Daher bietet das neue Gesetz Anreize, um auf erneuerbare Energien umzusteigen.
UMSETZUNG IM VOLLEN GANG
Der Gewerbeverband Basel-Stadt steht grundsätzlich hinter dem vorliegenden Energiegesetz, das einen Kompromiss zwischen verschiedenen Interessen darstellt. Dass es aber keine Übergangsfrist vom alten zum neuen Gesetz gibt, führt zu einer grossen Verunsicherung in der Energiebranche, unter den Fachpersonen wie auch den Energieberatern. Eine Inkraftsetzung des Gesetzes zu einem späteren Zeitpunkt wäre hier wünschenswert gewesen, beispielsweise kurz nach der nächsten Heizperiode. Im Rahmen mehrerer Informationsveranstaltungen versuchte das Amt für Umwelt und Energie des Kantons Basel-Stadt (AUE) jedoch, den Anliegen der Fachexperten und der betroffenen Personen entgegenzukommen, damit die Umsetzung so reibungslos wie möglich gestaltet werden kann. Bereits erteilte Bauentscheide sind zudem drei Jahre lang gültig, die Gesetzesänderung hat darauf keinen Einfluss. Grossverbraucher werden ausserdem noch separat angeschrieben, um ihnen den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern.
Zu reden gibt ebenfalls die geplante kantonale Energiestrategie, welche in den nächsten Jahren in Angriff genommen werden soll. Ein neuer Richtplan soll die Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Energieversorgung und Energienutzung im Kanton darstellen. Damit wird er die mittel- und langfristige Raumplanung, die Projektierung von Anlagen und Netzen sowie Förderungsmassnahmen beeinflussen. Es stellt sich auch die Frage, was nun mit laufenden langfristigen Projekten und Härtefällen passiert. Betroffene können sich mit Fragen direkt an das AUE wenden.
WARUM EIN NEUES GESETZ?
Die Revision des Energiegesetzes war ein langer und intensiver Prozess mit vielen Detailberatungen. Anstoss waren zum einen die für alle Kantone massgebenden Mustervorschriften im Energiebereich (MuKEn), welche bis spätestens 2020 von den Kantonen umgesetzt werden sollen. Zum anderen verlangte die kantonale Initiative «Basel erneuerbar», dass ab 2050 sämtliche Energieanwendungen im Kanton vollständig mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden sollen. Der Initiative wurde das totalrevidierte Energiegesetz als Gegenvorschlag entgegenstellt. Der Gewerbeverband Basel-Stadt setzte sich von Anfang an für eine liberale, wirtschaftsfreundliche und schlanke Fassung des Gesetzes ein.
Weitere Informationen und Ansprechpartner unter: www.energie.bs.ch
STIMMEN ZUM NEUEN ENERGIEGESETZ