Monitoringbericht: Stellenmeldepflicht wird ausgeweitet

10.12.2019

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zeigt sich zufrieden mit der Umsetzung der Stellenmeldepflicht. Die Unternehmen erfüllen vollumfänglich ihre Pflicht. In der Praxis braucht es jedoch noch schlankere Abläufe. Nun tritt per 1. Januar eine Ausweitung der Pflicht in Kraft.

Seit gut einem Jahr müssen Unternehmen offene Stellen in Berufen mit einer hohen Arbeitslosenquote melden. Im November publizierte das SECO nun seinen ersten Bericht zum Vollzug der Stellenmeldepflicht. Die Beurteilung seitens des SECO fällt positiv aus. Tatsächlich sind sieben Mal mehr offene Stellen in den meldepflichtigen Berufen gemeldet worden als zuvor. Die Unternehmen erfüllen damit ihre Pflicht. Das System wird akzeptiert und die Abläufe zwischen Arbeitgebern, privaten Arbeitsvermittlern und den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) funktionieren soweit.

Geeignete Bewerber

Dennoch stellt sich die Frage nach der Tauglichkeit. In der Praxis braucht es schlankere Abläufe in der Administration. Die Umsetzung der Stellenmeldepflicht darf nicht zu einem unverhältnismässigen Mehraufwand für die Unternehmen führen. Auch der Leerlauf bei den Unternehmen muss zukünftig vermindert werden.

Die RAV übermittelten den Firmen insgesamt rund 195 000 Dossiers. Die Zahl geht weit über die Schätzungen im Vorfeld der Einführung hinaus. Die veröffentlichten Zahlen sagen jedoch nichts darüber aus, ob die Bewerber auch tatsächlich dem Anforderungsprofil der Unternehmen entsprochen haben. Hier fällt die Bilanz eher ernüchternd aus

Baugewerbe besonders betroffen

Auf den 1. Januar 2020 läuft die Übergangsfrist ab. Das heisst konkret, dass der Schwellenwert für meldepflichtige Berufe von acht auf fünf Prozent gesenkt wird. Das Bundesamt für Statistik hat zusammen mit dem SECO und in Absprache mit den Branchenverbänden zudem die viel kritisierte Berufsnomenklatur überarbeitet und aktualisiert. Neu sollen die Berufsbezeichnungen verständlicher und besser abgrenzbar sein. Die Liste wurde erheblich erweitert und dient dazu, vermehrt zwischen gesuchten Fachkräften und Hilfspersonal zu unterscheiden. Vor allem das Baugewerbe ist stark von der Veränderung der Berufsbezeichnungen betroffen. Weitere Informationen zur neuen Liste finden Sie unter:
www.arbeit.swiss