Nein zu grenzenloser Haftung

13.12.2018

Vielleicht bestenfalls gut gemeint. In Tat und Wahrheit ist die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI) aber untauglich und gefährlich. Sie macht Schweizer Unternehmen weltweit für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung verantwortlich. Dies betrifft insbesondere auch KMU, schreibt Markus Lehmann, Vorstandsmitglied des Gewerbeverbandes Basel-Stadt.136

«Es ist eine weitere Initiative, die einen harmlosen Titel hat und die auf die Wirtschaft zielt: Sie heisst ‹Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt›, kurz: Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI). Schaut man allerdings den Inhalt genauer an, ist sie alles andere als harmlos, sondern verfänglich.

Die UVI will, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz auf Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards verklagt werden können. Es spielt keine Rolle, aus welchem Land der Vorwurf stammt. Die Klage könnte bei einem Schweizer Gericht eingereicht werden. Eine Klage ist selbst dann möglich, wenn sich der Vorwurf nicht gegen das Unternehmen selbst, sondern gegen eine Drittfirma richtet, auf die das Schweizer Unternehmen einen gewissen wirtschaftlichen Einfluss ausüben kann.

Die weltweit beispiellose Haftung und die Beweislastumkehr führen zu unkalkulierbaren Klagemöglichkeiten auf Schadenersatz. Ein grosses Risiko für Schweizer Unternehmen.

Das bedeutet nichts anderes als eine grenzenlose Haftung für alle Unternehmen, ob gross oder klein, Grossindustrie oder KMU. Gemäss Initiative können sich Unternehmen nur von der Haftung befreien, wenn sie ihre Sorgfalt lückenlos nachweisen können, beispielsweise aufgrund einer dauerhaften Überwachung und Kontrolle. Sonst haften sie automatisch. Auch haften sie ohne Verschulden für das Verhalten von abhängigen Drittfirmen. Die weltweit beispiellose Haftung und die Beweislastumkehr führen zu unkalkulierbaren Klagemöglichkeiten auf Schadenersatz. Ein grosses Risiko für Schweizer Unternehmen.

Die Wirtschaft wie auch der Bundesrat sind einer Meinung: Die Initiative ist das falsche Instrument, um soziale Probleme und ökologische Anliegen in Entwicklungsländern anzugehen. Die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen liegt in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Unternehmen, Staat und NGOs vor Ort. Zudem ist es wichtig, dass in Schwellen- und Entwicklungsländern die Regierungsführung und die Verwaltung, darunter das Gerichtswesen, verbessert werden. Ganz generell: Schweizer Unternehmen leisten zusätzlich zur Schaffung von Arbeitsplätzen weltweit vielseitige Beiträge zur Verbesserung der Lebensbedingungen und zum Schutz der Umwelt.

Mit dieser Initiative würden die Schweizer Unternehmen auf der Anklagebank landen. Das kann es nicht sein.

Mit dieser Initiative würden die Schweizer Unternehmen auf der Anklagebank landen. Das kann es nicht sein. Derzeit ist die parlamentarische Beratung zur UVI im vollen Gange: der indirekte Gegenvorschlag des Nationalrates wird bis Frühjahr 2019 in einer Subkommission zuhanden der Rechtskommission überarbeitet. Eine allfällige Abstimmung ist aufgrund der Wahlen 2019 frühestens 2020 zu erwarten. Wie sich die Debatte sowohl um die UVI wie auch den Gegenvorschlag entwickelt, ist heute noch ungewiss. Zwingend ist auf jeden Fall der Rückzug der Initiative.

Schon heute ist es wichtig, die Mängel der Initiative zu thematisieren. ‹Wehret den Anfängen›, denn die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative mit ihrer grenzenlosen Haftung würde zum Einfallstor für alle, welche die Schweizer Unternehmen schwächen wollen. Deshalb: Nein zu grenzenloser Haftung.»

Mehr Informationen: www.leere-versprechen-nein.ch