Neue Allmendgebührenverordnung: Kosten steigen, statt zu sinken
Mit der Einführung der neuen Gebührenverordnung zum Gesetz zur Nutzung des öffentlichen Raums (kurz: GebV NöRG) sollten die Kosten sinken. Dies gilt aber nur in Einzelfällen. Wie die Berechnungen des Gewerbeverbands Basel-Stadt aufzeigen, wird die Nutzung der Allmend in vielen Fällen teurer.
Insbesondere für kurzfristige Nutzungen werden die Basler KMU stärker zur Kasse gebeten. Das ist weder im Sinn der Bevölkerung noch des Gewerbes. Die Vorlage bedarf daher einer grundlegenden Überarbeitung.
Im Kanton Basel-Stadt soll eine neue Gebührenverordnung zum Gesetz zur Nutzung des öffentlichen Raums (kurz: GebV NöRG) eingeführt werden. Diese soll das derzeit geltende Gebührengesetz und weitere Erlasse ersetzen. Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst die Totalrevision im Grundsatz, steht der vorliegenden Fassung jedoch kritisch gegenüber. Künftig sollen die Gewerbebetriebe nämlich noch mehr bezahlen als bereits heute.
Hintergrund der versteckten Gebührenerhöhung ist die vorgesehene künftige Unterscheidung zwischen den Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raums (Nutzungsgebühren) und den Gebühren für die Bearbeitung der entsprechenden Gesuche (Bewilligungsgebühren). Bis anhin wurde die entsprechende Abgabe mittels einer Gesamtgebühr erhoben. Die Kommunikation des Regierungsrats weckte den Eindruck, dass die neuen, zusätzlichen Bewilligungsgebühren durch eine Senkung der Nutzungsgebühr kompensiert werden, damit sich die Gebührenhöhe in den allermeisten Fällen nicht verändert.
Die Kalkulationen des Gewerbeverbands Basel-Stadt zeigen nun aber, dass dies nur in sehr spezifischen Situationen tatsächlich der Fall ist und die anfallenden Kosten wesentlich von der Höhe der Bewilligungsgebühr abhängen. Von der neuen Regelung profitieren in erster Linie Nutzungen, welche den öffentlichen Raum grossflächig und langfristig in Anspruch nehmen. Für kleinere Nutzungen jedoch steigen die Kosten insgesamt, weil die zusätzliche Bewilligungsgebühr die Senkung der Nutzungsgebühr teilweise deutlich übersteigt.
Eines von zahlreichen Beispielen verdeutlicht die Problematik. Für eine Bauinstallation, die eine Fläche von 10 Quadratmetern öffentlichen Raum während 14 Tagen beansprucht, musste bis anhin eine Gebühr von 44 Franken bezahlt werden. In der neuen Gebührenverordnung ist eine Bauinstallation mit einer Fläche bis zu 10 Quadratmetern und einer Nutzung von bis zu 20 Tagen zwar gebührenfrei. Nicht hinfällig ist aber die Nutzungsbewilligungsgebühr, die sich im besten Fall auf 100 Franken beläuft. Das bedeutet für dieses Beispiel, dass Mehrkosten im Wert von mindestens 56 Franken anfallen, obwohl die Nutzungsgebühr komplett entfällt.
In verschiedenen Fällen sind die finanziellen Folgen der neuen Gebührenverordnung gar nicht erst abschätzbar (z.B. Gastronutzungen). Denn diese hängen massgebend von der Höhe der Bewilligungsgebühr und deren Reduktion bei wiederkehrenden Gesuchen ab. Beides ist aufgrund der breit definierten Spielräume nur schwer kalkulierbar.
Es ist für den Gewerbeverband Basel-Stadt unbestritten, dass die Nutzung der Allmend für Sonderzwecke eine Bewilligung notwendig macht, und dass der Aufwand, der durch das Bewilligungsverfahren entsteht, entschädigt werden muss. Doch mit dem Ziel einer möglichst liberalen Wirtschaftsordnung zur Erleichterung des freien Unternehmertums sollten keine übermässigen Nutzungsgebühren für unternehmerisches Engagement erhoben werden, da dieses auch der breiten Bevölkerung einen Mehrwert bietet. Darum sollten unternehmerische Aktivitäten erleichtert statt erschwert werden.
In der jetzigen Form erachtet der Gewerbeverband Basel-Stadt die vom Regierungsrat vorgelegte neuen GebV NöRG als nicht zielführend. Die Vorlage bedarf einer grundlegenden Überarbeitung. Konkret sollen die Nutzungsgebühren massgeblich gesenkt werden. Dabei sollte sich der Kanton Basel-Stadt in erster Linie am Kostendeckungsprinzip orientieren.
Hier geht’s zur Stellungnahme des Gewerbeverbands Basel-Stadt
Weitere Auskünfte
Dr. Gabriel Barell
Direktor Gewerbeverband Basel-Stadt
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