Neue Mediensteuer wird fällig
In den letzten Wochen haben zahlreiche Gewerbetreibende teils gesalzene Rechnungen für die Mediensteuer erhalten. Mit diesem Steuerregime zahlen viele KMU ein Vielfaches der bisherigen Billag-Gebühr. Die Mediensteuer fällt zusätzlich zur Serafe-Gebühr für die Privathaushalte an. Ein Vorstoss, um diesen politischen Betriebsunfall wieder zu beheben, wurde lanciert.
Per 1. Januar 2019 ist das neue, 2015 vom Gewerbeverband Basel-Stadt heftig bekämpfte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) in Kraft getreten. Die mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz müssen eine nach Jahresumsatz abgestufte Mediensteuer für Radio- und Fernsehen bezahlen. Einzig Unternehmen, die weniger als 500 000 Franken Umsatz erzielen, sind nicht betroffen.
DOPPELT- UND DREIFACHBESTEUERUNG
Besteuert werden nicht nur die einzelnen Firmen, sondern zum Beispiel auch Arbeitsgemeinschaften, woraus sich eine stossende Doppelbesteuerung ergibt. Gleich verhält es sich mit Verbandsbeiträgen. Verbandsbeiträge von Firmenmitgliedern an Branchen- und Berufsverbände werden ebenfalls doppelt besteuert, einmal bei der Firma, das andere Mal beim entsprechenden Verband. Liefert die Branchenorganisation ihren Beitrag an einen Dachverband wie dem Gewerbeverband Basel-Stadt ab, fällt der Beitrag sogar ein drittes Mal unter die Besteuerung.
ABSCHAFFUNG DER MEDIENSTEUER FÜR UNTERNEHMEN
Selbstverständlich kämpft der Gewerbeverband Basel-Stadt weiterhin dafür, dass die Unternehmen von der Mediensteuer entlastet werden. Die nächsten politischen Schritte sind bereits aufgegleist: SVP-Nationalrat Gregor Rutz hat eine entsprechende parlamentarische Initiative eingereicht, welcher die nationalrätliche Verkehrskommission bereits zugestimmt hat.
Sind Sie besonders stark von der neuen Mediensteuer betroffen oder haben Sie weitere Ungereimtheiten entdeckt? Gerne steht Ihnen Patrick Erny, Leiter Politik des Gewerbeverbandes Basel-Stadt, zur Verfügung (Telefon 061 227 50 73 / E-Mail p.erny@gewerbe-basel.ch).