Neues Beschaffungsgesetz als Chance für das Basler Gewerbe – sofern es von der Verwaltung tatsächlich vollzogen wird
Der Grosse Rat hat heute ein neues kantonales Beschaffungsgesetz beschlossen und damit als einer der ersten Kantone seinen Beitrag zur Harmonisierung des schweizerischen Submissionsrechts getätigt. Der Gewerbeverband Basel-Stadt ist sehr erfreut, dass der Grosse Rat einen kurzfristig eingebrachten Antrag des Regierungsrats klar abgelehnt hat, auf die Aufnahme der «Verlässlichkeit des Preises» als zusätzliches Zuschlagskriterium zu verzichten. Der Gewerbeverband Basel-Stadt ruft die beschaffenden Stellen dazu auf, dieses wichtige Kriterium im konkreten Vollzug anzuwenden.
Mit dem heute beschlossenen Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (EG IVöB) vollzieht Basel-Stadt als einer der ersten Kantone die seit Jahren angestrebte Harmonisierung des Beschaffungsrechts zwischen Bund und Kantonen. Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst dies sehr, denn das neue Gesetz vereinfacht die Arbeit und schafft Rechtssicherheit für zahlreiche KMU in verschiedensten Branchen, die oftmals in mehreren Schweizer Kantonen oder in der ganzen Schweiz tätig sind.
«Verlässlichkeit des Preises» als wichtiges Korrektiv gerettet
Besonders erfreulich ist, dass der Grosse Rat mit der Aufnahme der sogenannten «Verlässlichkeit des Preises» in den Katalog möglicher Zuschlagskriterien ein wichtiges Anliegen des Baugewerbes aufgenommen hat, wofür sich der Gewerbeverband Basel-Stadt im parlamentarischen Prozess stark eingesetzt hatte. Der Regierungsrat versuchte noch in allerletzter Minute mit einem kurzfristigen Änderungsantrag, das Kriterium wieder zu entfernen. Der Grosse Rat liess sich jedoch nicht beirren und schmetterte den Antrag wuchtig ab. Die «Verlässlichkeit des Preises» hilft, Dumpingangeboten mit späteren Nachforderungen bzw. Folgekosten zulasten der Vergabestelle entgegenzuwirken. Denn in der Praxis entspricht das bei der Angebotsabgabe günstigste Angebot bei der Schlussabrechnung oftmals nicht mehr dem vorteilhaftesten Angebot in Bezug auf die Gesamtkosten. Um letzteres eruieren zu können, braucht es nebst einer Reihe qualitativer Kriterien auch eine relativierende Grösse für den Preis – die «Verlässlichkeit des Preises».
Auf den Vollzug kommt es an
Erfreulicherweise hatte die vorberatende Kommission fast einstimmig beschlossen, die «Verlässlichkeit des Preises» als zusätzliches Zuschlagskriterium aufzunehmen. Umso irritierter war das Basler Gewerbe, als die Regierung diesen wichtigen Passus mittels eines kurzfristigen Änderungsantrags aus dem Gesetz kippen wollte. Nach dem überdeutlichen Entscheid zugunsten des Gesetzes inkl. Kriterium «Verlässlichkeit des Preises» erwartet der Gewerbeverband Basel-Stadt von den beschaffenden Stellen erst recht, dass sie dieses für die Bauwirtschaft und letztlich auch für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sehr wichtige Zuschlagskriterium im konkreten Vollzug auch anwenden werden. Es braucht eine Änderung der Vergabekultur, so dass nebst dem Preis verstärkt sinnvolle qualitative Zuschlagskriterien verwendet werden und auf diesem Weg Beschaffungsfiaskos wie beim Theater Basel oder dem Biozentrum inskünftig vermieden werden.