Neues Beschaffungsgesetz biegt auf die Zielgerade ein
Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rats hat heute ihren Bericht zum neuen kantonalen Beschaffungsgesetz publiziert. Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst, dass die JSSK mit der Aufnahme der «Verlässlichkeit des Preises» als zusätzliches Zuschlagskriterium ein wichtiges Anliegen des Baugewerbes aufgenommen hat. Bedauerlich ist hingegen das Festhalten an den beschaffungsfremden Lohngleichheitsanalysen.
Mit dem vorliegenden Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (EG IVöB) vollzieht Basel-Stadt als einer der ersten Kantone die seit Jahren angestrebte Harmonisierung des Beschaffungsrechts zwischen Bund und Kantonen. Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst dies sehr, denn das neue Gesetz vereinfacht die Arbeit und schafft Rechtssicherheit für zahlreiche KMU in verschiedensten Branchen, die oftmals in mehreren Schweizer Kantonen oder in der ganzen Schweiz tätig sind. Nachdem die vorberatende Kommission (JSSK) ihren Bericht nun publiziert hat, wird der Grosse Rat voraussichtlich in seiner zweiten Juni-Sitzung über das Geschäft befinden.
«VERLÄSSLICHKEIT DES PREISES» ALS WICHTIGES KORREKTIV
Die JSSK hat mit der Aufnahme der sogenannten «Verlässlichkeit des Preises» in den Katalog möglicher Zuschlagskriterien ein wichtiges Anliegen des Baugewerbes aufgenommen. Das Kriterium hilft, Dumpingangeboten mit späteren Nachforderungen bzw. Folgekosten zulasten der Vergabestelle entgegenzuwirken. Denn in der Praxis entspricht das bei der Angebotsabgabe günstigste Angebot bei der Schlussabrechnung oftmals nicht mehr dem vorteilhaftesten Angebot in Bezug auf die Gesamtkosten. Um letzteres eruieren zu können, braucht es nebst einer Reihe von qualitativen Kriterien auch eine relativierende Grösse für den Preis – die «Verlässlichkeit des Preises».
VERZICHT AUF IDEOLOGISCH MOTIVIERTE LOHNGLEICHHEITSANALYSEN
Zu bedauern ist jedoch, dass auch die JSSK an der Beibehaltung von rein ideologisch motivierten Lohngleichheitsanalysen festhält, die nicht für das Beschaffungswesen konzipiert wurden. Im Kanton Basel-Stadt sind Unternehmen, die sich um einen staatlichen Auftrag bewerben, verpflichtet, mit dem bürokratischen und methodisch umstrittenen Analyse-Tool Logib eine Analyse auf mögliche Lohndiskriminierung vorzunehmen. Diese Pflicht ersetzte vor gut einem Jahr das langjährig bewährte System zur Kontrolle der Gleichstellung von Frauen und Männern (GAV-Bestätigung, separate Selbstdeklaration auf Verlangen des Amts für Wirtschaft und Arbeit). Der Gewerbeverband Basel-Stadt fordert die Rückkehr zum vorherigen System sowie den Abbau der mit dem Systemwechsel ausgebauten Kontrollbürokratie in der Gleichstellungsabteilung des Präsidialdepartements.