Neues Energiegesetz: Die Konsequenzen für Hausbesitzer in Basel-Stadt

22.10.2018

Der Informationsbedarf ist gross – deswegen veranstalten sun21 und die Gemeinde Riehen am 18. Oktober 2018 den zweiten Informationsanlass für Gebäudebesitzer.*


Basel-Stadt hat in der Energiepolitik in der Schweiz seit jeher eine Vorreiterrolle eingenommen. Das schlägt sich auch im neuen Energiegesetz vom Oktober 2017 nieder. Dieses Gesetz lehnt sich an eine schweizweit angewandte Vorgabe, an die sogenannten «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn)» an. Im neuen Energiegesetz ist das Ziel festgehalten, bis ins Jahr 2050 die Energieversorgung durch 90 Prozent erneuerbare Energien zu gestalten. Zudem soll der Ausstoss von CO2 auf eine Tonne pro Einwohner reduziert werden. Zum Vergleich: 2014 ca. drei Tonnen CO2 pro Einwohner.

TEILWEISE TIEFGREIFENDE MASSNAHMEN

Um diese Ziele zu erreichen, wurden in der Verordnung zum Energiegesetz entsprechende, teilweise tiefgreifende Massnahmen definiert. Einige davon betreffen die Hausbesitzer, die ihr Gebäude noch mit fossilen Heizungen, also Heizöl oder Erdgas, betreiben. Neu ist es nicht mehr zulässig, solche Heizsysteme einzusetzen oder sie zu ersetzen. Es muss auf erneuerbare Systeme wie Wärmepumpen, Holzfeuerungen oder, speziell in Riehen, auf einen Anschluss an das Fernwärmenetz von «Erdwärme Riehen» umgestiegen werden. Es gibt nur wenige Ausnahmen von dieser Vorschrift. Diese können technisch oder finanziell begründet sein, sie bedürfen aber in jedem Fall einer entsprechenden Bewilligung vom Amt für Umwelt und Energie (AUE) Basel-Stadt.

DIE KONSEQUENZ DARAUS

Der Ersatz einer bestehenden Öl- oder Gasheizung muss rechtzeitig geplant werden. Abwarten, bis die Heizung aussteigt, ist nicht zu empfehlen. Der Umstieg auf ein neues System braucht Zeit für Planung, Bewilligung, Anschluss und allfällige Anpassungen. Es ist nötig, frühzeitig mit einem Planer, einem Installateur oder einem Energieberater Kontakt aufzunehmen, damit man sich rechtzeitig vor Erreichen der Lebensdauer der Heizung entsprechende Gedanken zum gesetzeskonformen Ersatz machen kann.
Die Gebäudebesitzer müssen die Mehrkosten für den Umbau nicht gänzlich selbst tragen. Im Förderfonds von Basel-Stadt stehen entsprechende Mittel bereit, um die Investition für ein neues System finanziell zu unterstützen. Gebäudebesitzer kommen damit kostengünstig zu einem modernen, umweltfreundlichen und komfortablen neuen Heizsystem.

FACHLEUTE INFORMIEREN

Durch diese neue Verordnung treten bei Gebäudebesitzern viele Fragen auf. Daher veranstaltet die Gemeinde Riehen und sun21 am 18. Oktober 2018 einen Informationsabend für die Bevölkerung, an dem Fachleute des AUE, der IWB und von «Erdwärme Riehen» aus erster Hand informieren. Beginn der Veranstaltung ist um 19 Uhr, im Gemeindehaus in Riehen. Nach den Referaten können beim von der Gemeinde Riehen offerierten Apéro persönliche Gespräche mit den anwesenden Fachpersonen geführt werden.
www.sun21.ch / www.riehen.ch 

*Von Roger Ruch,
Vizepräsident sun21