NöRV: Gewerbeverband will echte Liberalisierungen

30.08.2016

Die neue Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes im Kanton Basel-Stadt (NöRV) sieht einige Liberalisierungen vor, will aber auch neue Schikanen fürs Gewerbe einführen: So sollen Warteschlangen, welche vor Take-Away-Betrieben entstehen, bewilligungs- und kostenpflichtig werden. Der Gewerbeverband Basel-Stadt lehnt diesen realitätsfernen Vorschlag ab.  

BVB

Müssen die BVB auch eine Gebühr zahlen, wenn ihre Kunden auf der Allmend warten?

In seiner Stellungnahme zur Totalrevision des NöRV begrüsst der Gewerbeverband Basel-Stadt die angestrebten Vereinfachungen, wie beispielsweise die verbesserte Koordination der Bewilligungen durch das Tiefbauamt im Sinne eines One-Stop-Shops. Gleichzeitig bedauert er, dass die Revision leider auch als Gelegenheit verstanden wurde, dem Gewerbe und den Veranstaltungsorganisatoren neue Regelungen aufs Auge zu drücken.

UNSINNIGE WARTESCHLANGENBEWILLIGUNG

So sollen neu Warteschlangen, welche auf Allmend vor Take-Away-Betrieben entstehen, bewilligungs- und somit auch kostenpflichtig werden. Für Gewerbedirektor Gabriel Barell führt diese Regelung die Kontrolle des öffentlichen Raums ad absurdum: «Nach der Kübelpflicht folgt nun die Warteschlangenbewilligung. Ob die BVB oder BLT auch eine Gebühr entrichten müssen, wenn die Fahrgäste vor den Billet-Automaten Schlange stehen oder aufs Tram warten?»

Weiter fordert der Gewerbeverband Basel-Stadt, dass die bestehenden, verpflichtenden Boulevard-Möblierungs-Richtlinien durch nicht-bindende Empfehlungen ersetzt werden. Die Basler Gastronomen sind sich dem Wert eines gepflegten Stadtbildes als Standortfaktor absolut bewusst. Sie haben folglich ein beträchtliches wirtschaftliches Eigeninteresse an einer attraktiven Aussenmöblierung. Hierfür braucht es keine staatliche Kontrollinstanz.