Parkieren auf privatem Grund erleichtern
Mit der sogenannten «Künftigen Parkierungspolitik» soll der Bau von Quartierparkings in Basel-Stadt stärker gefördert werden. Darüber hinaus werden die rechtlichen Grundlagen für das Parkieren im öffentlichen Raum wie auch auf privatem Grund revidiert. Dem Grossen Rat bietet sich die Chance, die äusserst restriktive Baubewilligungspraxis von Privatparkplätzen endlich zu liberalisieren.
Das Reformpaket «Künftige Parkierungspolitik» verfolgt unter anderem das Ziel, Quartierparkings stärker zu fördern. Damit soll die Parkplatzverfügbarkeit erhöht werden, da sich nach der Ablehnung der Volksinitiative «Parkieren für alle Verkehrsteilnehmer» und aufgrund zunehmender verkehrssicherheitstechnischer Anforderungen der Druck auf die bestehenden Parkplätze auf öffentlichem Grund (Strassenparkplätze) weiter verstärkt.
QUARTIERPARKINGS FÖRDERN
Konkret sollen Quartierparkings neu mit Geldern aus dem Pendlerfonds, der hierfür in Mobilitätsfonds umgetauft wird, unterstützt werden. Die Einführung des Pendlerfonds geht auf die Park-and-Ride-Initiative des Ge-werbeverbandes Basel-Stadt von 2010 zurück. Aufgrund einer viel zu offen formulierten Beitragsregelung wurde das ursprüngliche Ziel des Fonds, Park-and-Ride-Anlagen im Umland zu fördern, stark verwässert. Beispielsweise wurden damit auch Tramverlängerungen, für die anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stünden, finanziert. Der Gewerbeverband Basel-Stadt befürwortet daher eine stärkere Ausrichtung des Verwendungszwecks auf die Parkierung von Fahrzeugen.
REALISTISCHE KOMPENSATIONSREGELN
In den vergangenen Jahren gab es regelmässig teils energische Diskussionen über die Anrechenbarkeit von Parkplätzen auf öffentlichem Grund bei Kompensationsregelungen – etwa beim Bau des Kunstmuseum-Parkhauses. Um bei zukünftigen Quartierparkingprojekten Rechtssicherheit zu schaffen, spricht sich der Gewerbeverband Basel-Stadt für eine einheitliche Regelung aus: Es sollen höchstens 60 Prozent der neu geschaffenen Parkplätze kompensiert werden müssen. In Quartieren mit hoher respektive sehr hoher Parkplatzauslastung würde dieser Wert halbiert beziehungsweise ganz aufgehoben werden.
AUFHEBUNG DER MAXIMALZAHLEN
Die «Künftige Parkierungspolitik» sieht eine flexiblere Nutzung von Parkplätzen auf privatem Grund vor. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Damit bleibt der Regierungsrat jedoch auf halben Weg stehen. Für den Bau von Parkplätzen in oder bei Wohn- und Gewerbebauten gelten in Basel-Stadt äusserst strenge Maximalzahlen, währenddessen die meisten Kantone hierfür Mindestzahlen kennen. Im Sinne eines zielführenden Mittelwegs regt der Gewerbeverband Basel-Stadt an, grundsätzlich auf Minimal- oder Maximalzahlen zu verzichten. Befürchtungen, wonach Abstellplätze auf Vorrat gebaut werden würden, sind unbegründet, da sich Grundeigentümer wie Investoren nach den Bedürfnissen des Markts zu richten haben.