Pauschalspesen endlich auch wieder für Kleinunternehmen

24.06.2021

Künftig erhalten auch Kleinunternehmen wieder die Möglichkeit, Pauschalentschädigungen für Repräsentations- und Kleinauslagen zu gewähren, die dann nicht steuerbar sind. Nach dem Regierungsrat hat heute auch der Grosse Rat eine entsprechende Praxisänderung der Steuerverwaltung beschlossen. Damit wird eine langjährige Forderung des Gewerbeverbands Basel-Stadt zur administrativen Entlastung der KMU-Wirtschaft endlich erfüllt.

Der Gewerbeverband Basel-Stadt ist sehr erfreut über die Praxisänderung der Steuerverwaltung, Pauschalspesen auch wieder Kleinunternehmen unabhängig ihrer Betriebsgrösse zu gewähren. Nachdem sich der Regierungsrat lange gegen diese Praxisänderung zur Wehr setzte, war eine entsprechende Motion der ehemaligen LDP-Grossrätin Patricia von Falkenstein im Rat erfolgreich. Die neue Finanzdirektorin Tanja Soland zeigte sich von Beginn weg offen für das Anliegen und sorgte letztlich für eine zügige Umsetzung. Mit dem formellen Beschluss durch den Grossen Rat kann die Praxisänderung nun in Kraft treten.

UNKOMPLIZIERTE SPESENABWICKLUNG

Leitende Angestellte oder Geschäftsführer haben im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit oftmals Auslagen für Repräsentation oder für die Pflege ihrer Kundschaft. Die Belege für diese Kleinausgaben sind teilweise nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen zu beschaffen. Namentlich handelt es sich dabei beispielsweise um Kleinauslagen für Essen und Trinken, Geschenke bei Einladungen, Parkgebühren oder Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Aus Gründen der unkomplizierten Abwicklung ist daher sinnvollerweise für leitende Angestellte eine jährliche Pauschalentschädigung auszurichten. Mit einer solchen Pauschalentschädigung werden sämtliche Kleinausgaben bis zur Höhe von 50 Franken pro Ereignis abgegolten.

PRAXISÄNDERUNG FÜHRTE ZU UNGLEICHBEHANDLUNG

Per 2014 vollzog die Steuerverwaltung eine unverständliche Praxisänderung, wonach solche Pauschalentschädigungen nur noch für Firmen mit mindestens fünf Empfängern zu genehmigen seien. Diese Schranke stellte für viele Kleinunternehmen und Startups eine diskriminierende und nicht nachvollziehbare Hürde dar. Als Folge waren die entsprechenden Mitarbeiter gezwungen, jeden noch so kleinen Einzelbeleg zu sammeln und in der Buchhaltung abzurechnen, um eine Entschädigung zu erhalten. Für Kleinunternehmer bedeutete dies ein beträchtlicher bürokratischer Mehraufwand. Hinzu kommt, dass andere Kantone wie etwa der Kanton Basel-Landschaft keine Grenze bei der Betriebsgrösse für die Genehmigung von Pauschalspesenreglementen kennen.