Rahmenabkommen Schweiz – EU in der vorliegenden Fassung ungenügend
Der Gewerbeverband Basel-Stadt bekennt sich zur Weiterentwicklung des bilateralen Weges in den Beziehungen der Schweiz zur EU. Dem vorliegenden Entwurf des institutionellen Rahmenabkommens kann er jedoch nicht zustimmen. Er erwartet vom Bundesrat, weitere Verhandlungen mit der EU aufzunehmen sowie auf eine stärkere Reziprozität im Vollzug des gegenseitigen Marktzugangs zu pochen.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst den Willen des Bundesrates, die stagnierenden Beziehungen zur EU zu deblockieren und entsprechende Verhandlungen zur Weiterentwicklung der bilateralen Verträge im Sinne eines institutionellen Rahmenabkommens zu führen. Wenn immer möglich und sinnvoll, sollten Marktzutrittsbarrieren aufgehoben werden. Dies gilt auch für die Entsendepraxis.
FLANKIERENDE MASSNAHMEN BEIBEHALTEN
So zeigt sich der Gewerbeverband Basel-Stadt offen für technische Anpassungen im Bereich der flankierenden Massnahmen (beispielsweise hinsichtlich der Meldefrist). «Der Lohnschutz als Ziel der flankierenden Massnahmen darf aber nicht in Frage gestellt werden», sagt Gewerbedirektor Gabriel Barell. «Aus diesem Grund müssen auch künftig alle ausländischen Unternehmen der Kautionspflicht unterstellt sein und nicht nur diejenigen, die in der Vergangenheit ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkamen.»
Der Gewerbeverband Basel-Stadt warnt zudem davor, im Zusammenhang mit dem Rahmenabkommen zusätzlichen Arbeitsmarktregulierungen zuzustimmen. So wäre beispielsweise die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen nicht akzeptabel, weil dann eine Minderheit der Unternehmen der gesamten Branche die Arbeitsbedingungen diktieren könnte, wie Gewerbedirektor Gabriel Barell erklärt.
MEHR BILATERALISMUS STATT UNILATERALE EINWEGHARMONISIERUNG
Das vorliegende Rahmenabkommen ist stark von der EU geprägt. Der Gewerbeverband Basel-Stadt warnt davor, die nun vorliegende Fassung als «massgeschneidert für die Schweiz» zu verklären. Er erwartet stattdessen, dass der Bundesrat stärker eigene Vorschläge in die Verhandlungen einbringt. Dies gilt insbesondere für die Unionsbürgerrichtlinie, die explizit ausgeschlossen werden muss, sowie bei der kantonalen Autonomie im Bereich der Steuergesetzgebung, die nicht noch weiter eingeschränkt werden darf. Weiter ist die Rolle des europäischen Gerichtshofes beim vorgeschlagenen Streitschlichtungsmechanismus zu dominant. Und schliesslich muss sichergestellt werden, dass das Freihandelsabkommen von 1972 als «Rückfallebene» nicht dem Rahmenabkommen oder einer anderweitigen dynamischen Rechtsübernahme unterstellt wird.
DEUTSCHEN UND FRANZÖSISCHEN PROTEKTIONISMUS EINDÄMMEN
Das Basler Gewerbe legt grössten Wert auf die Reziprozität der Wirkung der Massnahmen im konkreten Vollzug. Es gilt, gleich lange Spiesse für alle Marktteilnehmer sicherzustellen – auf beiden Seiten der Grenzen. Und hierbei sieht es im Moment nicht gut aus. Unabhängig vom unterschiedlichen Preisniveau bestehen gerade für kleinere, aber auch für grosse Unternehmen beträchtliche, oftmals willkürlich anmutende Markteintrittshürden, wenn sie im grenznahen Südbaden oder Südelsass tätig sein möchten.