Rahmenabkommen Schweiz-EU: Nachverhandlungen notwendig
Der Gewerbeverband Basel-Stadt kann dem vorliegenden institutionellen Rahmenabkommen nicht zustimmen. Soll der bilaterale Weg in den Beziehungen der Schweiz zur EU zum beidseitigen Nutzen weiterentwickelt werden, sind Nachverhandlungen notwendig. Im Sinne eines Grundsatzentscheids zur Personenfreizügigkeit ist jedoch zunächst die Begrenzungsinitiative abzuwarten.
Würde nämlich die Begrenzungsinitiative der SVP angenommen, erübrigt sich die Frage nach einem Rahmenabkommen ohnehin – die Personenfreizügigkeit als integraler Bestandteil des Abkommens müsste gekündigt werden. Wird die Initiative hingegen abgelehnt, stärkt dies zweifellos die Personenfreizügigkeit und damit den bilateralen Weg der Beziehungen zur EU. Die weiteren Verhandlungen rund um das Abkommen könnten mit viel weniger Druck angegangen werden.
RAHMENABKOMMEN IN WICHTIGEN PUNKTEN UNGENÜGEND
Dass es Nachverhandlungen braucht, zeigt ein Blick auf den vorliegenden, in wichtigen Punkten mangelhaften Entwurf des Vertrags. So gilt es, den Lohnschutz als Ziel der flankierenden Massnahmen sicherzustellen. Mit dem vorliegenden Rahmenabkommen würde die Kautionspflicht jedoch wirkungslos und das Instrument der Dienstleistungssperren für fehlbare ausländische Unternehmen ausser Kraft gesetzt. Weitere Kritikpunkte betreffen die Unionsbürgerrichtlinie, die explizit ausgeschlossen werden muss; die Grundsätze für ein Beihilfeverbot, welches die Steuerautonomie der Kantone massiv einschränken kann; sowie der vorgeschlagene Streitbeilegungsmechanismus, bei welchem die Rolle des europäischen Gerichtshofs viel zu dominant ist.
WARNUNG VOR ZUGESTÄNDNISSEN
Im Weiteren warnt der Gewerbeverband Basel-Stadt vor einer allfälligen Schwächung des flexiblen Arbeitsmarkts, um die Zustimmung von Rot-Grün für das Rahmenabkommen zu «erkaufen »: «Zugeständnisse an die Adresse der Gewerkschaften, wie zusätzliche Kontrollen oder erleichterte Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Gesamtarbeitsverträgen werden wir nicht akzeptieren», hält Gewerbedirektor Gabriel Barell fest. Dasselbe gilt für die unlängst vorgestellten Pläne des Bundesrats, eine zusätzliche «Überbrückungsrente» für über 60-jährige Arbeitslose einführen zu wollen.
ENGAGEMENT DES GEWERBEVERBANDS BASEL-STADT
Die Ausgestaltung eines institutionellen Rahmenabkommens Schweiz-EU ist von strategischer Bedeutung für das ganze Land aber insbesondere für die wirtschaftlich eng mit den Nachbarstaaten verflochtene Region Basel. Folglich engagiert sich der Gewerbeverband Basel-Stadt von Beginn weg stark für eine gewerbefreundliche Lösung, welche grossen Wert auf die Reziprozität der Wirkung der Massnahmen im konkreten Vollzug legt (die kmu news haben berichtet). Die Zwischenbilanz ist erfolgreich: Der Schweizerische Gewerbeverband hat zahlreiche dieser Anliegen und Überlegungen aufgenommen und in seine Stellungnahme integriert.