Rahmenbedingungen für Exportnation Schweiz stärken

02.02.2021

Das umfassende Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien kommt am 7. März zur Abstimmung. Dank des Abkommens fallen zahlreiche Zölle und technische Handelshemmnisse weg, wodurch Schweizer Unternehmen einen wichtigen Wettbewerbsvorteil erhalten.

Über acht Jahre lang dauerten die Verhandlungen zwischen den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) sowie Indonesien. Das Freihandelsabkommen CEPA wurde anschliessend in der indonesischen Hauptstadt Jakarta unterzeichnet und 2019 vom Parlament verabschiedet. Die EFTA hat als erste Partnerin in Europa ein solches Abkommen mit Indonesien verabschiedet.

ERLEICHTERUNGEN FÜR DEN HANDEL

Das CEPA wird für die Schweiz erhebliche wettbewerbliche Vorteile bringen. Das Abkommen wird den Marktzugang und die Rechtssicherheit für den Handel mit Waren und Dienstleistungen verbessern. Für ca. 98 Prozent aller heutigen Warenausfuhren der Schweiz nach Indonesien werden sämtliche Zölle wegfallen. Zudem umfasst das Abkommen Bestimmungen zu Investitionen, zum Schutz des geistigen Eigentums, zum Wettbewerb, zu Handelserleichterungen, zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit und vielem mehr. Die zunehmende Kaufkraft der Indonesier mit einer Bevölkerung von über 260 Millionen macht das Land zu einem sehr interessanten Absatzmarkt für die schweizerische Exportwirtschaft. Das südostasiatische Land verzeichnete in den letzten Jahren zudem ein deutlich steigendes Wirtschaftswachstum.

JA ZUM FREIHANDEL

Das Referendum gegen das Freihandelsabkommen wurde von Seiten verschiedener Organisationen und Parteien aus dem rot-grünen Lager ergriffen. Die geäusserte Kritik richtet sich vor allem an die Palmölproduktion in Indonesien, aber auch grundsätzlich gegen zusätzliche Freihandelsabkommen. Dennoch verkennen die Kritiker, dass bei einer Ablehnung des Wirtschaftsabkommens auch weiterhin Produkte mit Palmöl in die Schweiz kommen würden. Der Handel liefe weiter, aber die Schweizer Unternehmen hätten künftig erhebliche wettbewerbliche Nachteile. Der Gewerbeverband Basel-Stadt empfiehlt Ihnen daher, ein Ja einzulegen.