Reformbedarf beim Fähigkeitsausweis für Wirte

21.06.2018

Der Gewerbeverband Basel-Stadt spricht sich im Rahmen seiner Stellungnahme zur Teilrevision des Gastgewerbegesetzes (GGG) gegen die Abschaffung, aber für notwendige Anpassungen beim Fähigkeitsausweis (ehemals Wirtepatent) aus. Zudem begrüsst er die Aufhebung der Anwesenheits- und Wohnpflicht sowie die Konkretisierung einer moderaten Regelung für das «Wirten im Bagatellbereich».

Mit der vorliegenden Teilrevision des Gastgewerbegesetzes beabsichtigt der Regierungsrat eine Aktualisierung des Gesetzes an die heutigen Bedürfnisse der Branche. Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst die grundsätzliche Richtung der Revision. Einige der vorgeschlagenen Anpassungen gilt es jedoch zu hinterfragen. So muss einerseits sichergestellt werden, dass innerhalb der Branche auch inskünftig gleich lange Spiesse für alle Marktteilnehmer gelten. Andererseits muss auch die Wirkung der Massnahmen kritisch geprüft werden, damit sich vermeintliche Liberalisierungsschritte im Endeffekt nicht zu Lasten der Allgemeinheit auswirken.

FÄHIGKEITSAUSWEIS BEIBEHALTEN…

Dies gilt beispielsweise für die vorgesehene Abschaffung des Fähigkeitsausweises – ein Vorschlag, dem der Gewerbeverband Basel-Stadt kritisch gegenübersteht. Der Fähigkeitsausweis hilft mit, einen minimalen Qualitätsstandard im Gastgewerbe sicherzustellen. «Eine Grundbildung der Wirte in den Bereichen Lebensmittel- und Arbeitsrecht ist sowohl im Interesse der Betreiber selbst als auch der Arbeitnehmer und der Konsumenten», hält Gewerbedirektor Gabriel Barell fest. Dies gilt auch für den Steuerzahler: So zeigt die Erfahrung aus Kantonen, welche den Fähigkeitsausweis abgeschafft haben, dass der Hygienestandard aus der Zeit mit Fähigkeitsausweis nur dadurch gehalten werden konnte, weil der staatliche Kontrollaufwand massiv hochgefahren wurde.

…ABER REFORMIEREN

Dennoch sieht der Gewerbeverband Basel-Stadt einige Vereinfachungsmöglichkeiten, mit welchen die letzten unnötigen Hürden beim Fähigkeitsausweis aufgehoben werden können, ohne dass der Schutz der Öffentlichkeit beeinträchtigt wird. So schlägt er unter anderem vor, dass der Fähigkeitsausweis in mehr als einem Betrieb desselben Eigentümers eingesetzt werden kann. Zudem sollen die Prüfungen zusammengefasst und die Gebühren gesenkt werden. Und auch die Direktzulassung an die Prüfung ohne Absolvierung eines Vorbereitungskurses soll für alle Personen bedingungslos möglich sein. Schliesslich sollen vergleichbare Ausbildungen und Abschlüsse, etwa aus der Hotellerie- oder Lebensmittelbranche, grosszügiger anerkannt werden.

ALTE ZÖPFE ABSCHNEIDEN

Das Abschneiden alter Zöpfe wie etwa die Anwesenheits-respektive die Wohnsitzpflicht des Betreibers begrüsst der Gewerbeverband Basel-Stadt explizit. Dadurch werden der Aufbau und die Führung mehrerer Betriebe durch denselben Bewilligungsinhaber erleichtert. Auch der Definition eines Mini-Gastroangebots auf Gesetzesstufe, dem sogenannten «Wirten im Bagatellbereich», ist zuzustimmen, sofern die bewährte Vollzugspraxis (Höchstzahl von zehn Sitz- oder Stehplätzen) beibehalten wird. Eine Ausweitung des bewilligungsfreien Wirtens auf alle Betriebe mit einer Fläche von weniger als 80 Quadratmeter lehnt der Gewerbeverband Basel-Stadt hingegen ab.

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