Regulierung der Baugesetzgebung verlangsamt energetische Sanierungen

09.06.2022

Der Grosse Rat hat ein Vorstosspaket zwecks Verschärfung der Baugesetzgebung an den Regierungsrat überwiesen. Die weiter zunehmende Überregulierung der Baubranche führt dazu, dass sich die für die Energiewende notwendige Sanierung des Gebäudeparks weiter verzögert.

Der Schweizer Gebäudepark ist veraltet und emittiert rund 24 Prozent der gesamtschweizerischen CO2-Emissionen. Die Modernisierung der bestehenden Gebäude ist ein wichtiger Hebel für das Erreichen der gesetzten Klimaziele. In der gesamten Schweiz sind rund 1,5 Millionen Gebäude sanierungsbedürftig. Bei einer aktuellen Sanierungsrate von rund 1 Prozent bedarf es einer Verdreifachung der Sanierungsrate, um das äusserst ambitionierte Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2050 zu erreichen. Bei Klimazielen von «Netto-Null 2030» oder «Netto-Null 2040», wie sie im Kanton Basel-Stadt diskutiert werden (siehe Seiten 4 und 5), müsste die Sanierungsrate nochmals deutlich stärker steigen.

Weniger Hürden für mehr Energieeffizienz
Ein Gebäude, das nach heutigen Standards erbaut wurde, verbraucht vier bis sieben Mal weniger Energie im Vergleich zu einem Gebäude aus den 1980er-Jahren. Weil die heutige Bundesgesetzgebung vorsieht, dass Neubauten kein CO2 emittieren dürfen, sind Neubauten von alten Gebäuden oft energieeffizienter als deren Sanierung. Somit sind Ersatzneubauten eine der effektivsten Arten, die Klima- und Energieziele zu erreichen. Doch auch energetische Renovierungen tragen einen wichtigen Teil dazu bei, dass der gesamte Gebäudepark weniger CO2 emittiert.
Damit diese Klimaziele im Gebäudepark und die damit nötige Sanierungsquote von mindestens 3 Prozent erreicht werden können, müssten bestehende Regulierungen und Hürden in der Baubranche abgebaut werden. Baubewilligungsverfahren müssen vereinfacht und beschleunigt werden. Nur so kann die Klimaneutralität im Gebäudebereich innerhalb des gesetzten Zeithorizonts erreicht werden.

Weitere Regulierungen vom Grossen Rat überwiesen
Doch von Regulierungsabbau ist keine Spur – im Gegenteil. In der Mai-Sitzung des Grossen Rats wurde ein Vorstosspaket der links-grünen Parteien dem Regierungsrat überwiesen.

Die Vorstösse fordern allesamt weitere Verschärfungen in der Baugesetzgebung. So soll zum Beispiel das Bau- und Planungsgesetz derart angepasst werden, dass für Neubauten und grosse Umbauten eine Treibhausgasbilanzierung (Erstellungs- und Betriebsemissionen) über den Bau sowie den gebundenen historischen Erstellungsemissionen eines abzubrechenden Bestandsbau vorgewiesen werden müssen. Die bilanzierten Treibhausgaswerte dürfen einen bestimmten Grenzwert nicht übersteigen. Ein anderer Vorstoss fordert eine Kompetenz- und Beratungsstelle für nachhaltiges klimaneutrales Bauen. Dabei soll geprüft werden, ob die Beratung hinsichtlich Klimaneutralität im Baugesuchsprozess als Bedingung vorausgesetzt werden kann.