Revision der Mehrwertabgabe steht bevor
Der Grosse Rat wird im Rahmen seiner Mai-Sitzung die Revision der Mehrwertabgabe diskutieren. Der Gewerbeverband Basel-Stadt plädiert für eine Senkung der Abgabe auf 30 Prozent. Zudem sollen die Abzüge für Abbruch- und Altlastenkosten weiterhin zugelassen werden.

Mit dem Mehrwertabgabefonds werden öffentliche Grünräume geschaffen oder aufgewertet.
Schon während der Vernehmlassung im Jahr 2016 hat der Gewerbeverband Basel-Stadt sich dafür eingesetzt, dass die Mehrwertabgabe gesenkt werden soll. Die Abgabe muss immer dann entrichtet werden, wenn sich der Wert eines Grundstücks, zum Beispiel durch eine Zonenänderung oder einen Bebauungsplan, erhöht. Zurzeit muss der Eigentümer im Kanton Basel-Stadt 50 Prozent des Mehrwerts in einen Fonds abliefern – das ist schweizweit der mit Abstand der höchste Wert. Die entsprechenden Einnahmen werden für die Schaffung neuer oder die Aufwertung bestehender öffentlicher Grünräume verwendet.
SENKUNG DES MEHRWERTABGABESATZES
Der Gewerbeverband Basel-Stadt vertritt die Position, dass eine zu hohe Mehrwertabgabe, welche einer Steuer auf fiktive Gewinne gleichkommt, investitionshemmend wirkt. Dies ist vor allem im städtischen Bereich fatal, da gerade in Basel-Stadt Anreize für eine innere Verdichtung geschaffen werden sollten. Aus diesem Grund fordert der Gewerbeverband Basel-Stadt eine Reduktion des Abgabesatzes von heute 50 auf 30 Prozent. Dies würde den Standortnachteil im Vergleich zu anderen Kantonen mit deutlich tieferen Abgabesätzen wenigstens zum Teil ausgleichen. In Baselland liegt die Mehrwertabgabe beispielsweise bei 20 Prozent – mit einem Sockelfreibetrag von 50 000 Franken. Auch im Aargau liegt dieser bei 20 Prozent, wobei die Gemeinden wiederum auf maximal 30 Prozent erhöhen dürfen. In anderen Kantonen wie Solothurn, Bern und Zürich liegt der Abgabesatz bei Einzonungen auch bei 20 Prozent. Die meisten Kantone orientieren sich demnach am entsprechenden bundesrechtlichen Minimum.
KOMPROMISSBEREIT
Der Gewerbeverband Basel-Stadt steht zudem der Abschaffung des Abzugs von Abbruch- und Altlastenkosten skeptisch gegenüber. Diese nehmen gerade bei grossen Bauten, aber auch bei kleineren Bauvorhaben einen hohen Kostenanteil am Gesamtbau an. Die Beibehaltung des Abzugs würde einen weiteren Anreiz darstellen, dass auch kleinere Unternehmen wie auch private Eigentümerinnen und Eigentümer weiterhin investieren und verdichten. Sollte der Abgabesatz jedoch auf 30 Prozent gesenkt werden, kann der Gewerbeverband Basel-Stadt der Abschaffung des Abzugs von Abbruch- und Altlastenkosten im Sinne eines Kompromisses zustimmen.