Staatlich verordnete Filmquote ist kontraproduktiv
Zukünftig sollen Streaminganbieter wie Netflix und private TV-Sender mit Schweizer Werbefenstern dazu verpflichtet werden, einen Teil ihrer Schweizer Einnahmen in schweizerische Filmproduktionen zu investieren. Zudem sollen die Unternehmen 30 Prozent ihres Filmangebots europäische Produktionen anbieten. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Auch die Delegierten des Gewerbeverbands sagen NEIN zur sogenannten Lex Netflix.
Mit der Kulturbotschaft 2021 – 2024 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament unter anderem auch eine Anpassung des Filmgesetzes. Die daraus resultierende Lex Netflix verpflichtet Streamingplattformen wie Netflix, Disney+, Amazon Prime etc. sowie private TV-Sender wie 3+, Sat1 oder Pro7 vier Prozent ihrer Schweizer Einnahmen in schweizerische Filmproduktionen zu investieren. Diese Regel gilt heute bereits für nationale und sprachregionale TV-Veranstalter. Damit würde jährlich ein zusätzlicher Betrag von 14 Millionen Franken in die Schweizer Filmproduktion fliessen. Darüber hinaus müssen 30 Prozent aller auf den genannten Plattformen angebotenen Filme europäische Produktionen und entsprechend gekennzeichnet sein.
Gegen die Vorlage haben die Jungparteien von FDP, SVP und GLP das Referendum ergriffen. Deswegen befindet die Stimmbevölkerung am 15. Mai 2022 über die «Änderung des Filmgesetzes», wie die Lex Netflix offiziell bezeichnet wird.
ABWÄLZUNG DER KOSTEN AUF DEN ENDKUNDEN GARANTIERT
Die Lex Netflix wird für die Konsumentinnen und Konsumenten teuer. Denn die entstehenden Kosten werden durch höhere Abopreise auf die Kundschaft abgewälzt. Dabei gilt es festzuhalten, dass die Schweizer Abopreise für Streamingdienste bereits heute zu den höchsten in Europa gehören. Da der Schweizer Film schon heute durch staatliche Filmförderung mithilfe von Steuergeldern sowie über die SRG mittels Serafe-Gebühreneinnahmen stark unterstützt ist, wird der Konsument mit der Lex Netflix durch die erhöhten Abopreise also ein drittes Mal zur Kasse gebeten.
KEIN QUOTENZWANG
Die Verpflichtung, 30 Prozent des Angebots mit europäischen Produktionen zu besetzen, führt zu einem grösseren bürokratischen Aufwand und ist nicht zielführend. Es gelten keine Anforderungen an Qualität oder Nachfrage. Eine staatlich verordnete Filmquote ist abzulehnen, weil sie ein weiterer direkter, regulatorischer Eingriff in die Filmproduktion und in das Konsumverhalten der Bevölkerung darstellt. Der Gewerbeverband Basel-Stadt empfiehlt daher, ein NEIN in die Urne zu legen.
www.filmgesetznein.ch