Stellenmeldepflicht: «Unternehmen kommen ihrer Pflicht nach»

11.12.2019

Das SECO hat eine erste Bilanz der Mitte 2018 eingeführten Stellenmeldepflicht gezogen. Yves Simon, Leiter des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV) Basel-Stadt, schildert, wie die Stellenmeldepflicht aus kantonaler Sicht angelaufen ist und welche Änderungen es geben wird.

«kmu news»: Welches Fazit ziehen Sie nach gut einem Jahr Stellenmeldepflicht aus kantonaler Sicht?
Yves Simon: Insgesamt sind die Erfahrungen in Basel-Stadt mit der Stellenmeldepflicht bislang positiv. Neben den registrierten Stellensuchenden, die einen zeitlichen Vorsprung erhalten, profitieren auch die Unternehmen. Eine Ausnahme ist das Gastgewerbe. Da fällt dem RAV-Aussendienst die Vermittlung von geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten schwer. Dem RAV-Aussendienst sind vor allem Küchenhilfen gemeldet, aber kaum Köchinnen und Köche, welche in der Gastronomie-Branche gesucht wären. Hier besteht klar ein «Arbeitnehmermarkt». Ab Januar 2020 unterliegen qualifizierte Köche jedoch nicht mehr der Stellenmeldepflicht, während Stellen für Hilfsköche und Küchengehilfen meldepflichtig bleiben. Diese bessere Differenzierung nach Qualifikationsniveau wird sicherlich einen noch positiveren Einfluss auf die Stellenmeldepflicht haben.

Wie beurteilen Sie die Kooperationsbereitschaft der Unternehmen?
Die unerwartet hohe Anzahl Stellenmeldungen zeigt, dass die Unternehmen die offenen Stellen auch tatsächlich melden und ihrer Pflicht nachkommen. Die administrativen Abläufe zwischen den Arbeitgebern und dem RAV haben sich etabliert und laufen effizient ab.

Trotzdem gibt es Rückmeldungen aus der Wirtschaft, dass der administrative Aufwand relativ hoch ist. Gibt es Bestrebungen, den administrativen Aufwand für Arbeitgeber zu verringern?
Durch die zur Verfügung stehenden Online Services lässt sich der administrative Aufwand bereits jetzt minimieren, so können Unternehmen mit vielen Stellenmeldungen, ihre offenen Stellen automatisiert elektronisch übermitteln.

Die 46 effektiven Stellenbesetzungen im Kanton Basel-Stadt erscheinen angesichts des Aufwands bei der Verwaltung und den Unternehmen als wenig; auch im interkantonalen Vergleich. Wie beurteilen Sie diese Zahl?
Eine genaue Analyse der Kennzahlen steht – besonders im interkantonalen Vergleich – noch aus. Dabei wird es wichtig sein, die Wirtschaftsstruktur eines Kantons in Vergleich zum Pool an geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten zu setzen, die in diesem Kanton wohnhaft und verfügbar sind. Das zentrale Element für die wirksame Umsetzung der Stellenmeldepflicht ist der fünftägige Informationsvorsprung. Deshalb ist es für uns essenziell, dass wir die eingehenden Stellenmeldungen effizient und schnell verarbeiten können. Im Bewusstsein für den Aufwand, der bei den Unternehmen entsteht, schlagen wir Kandidatinnen und Kandidaten dann vor, wenn wir von der Eignung unserer Vorschläge überzeugt sind.

Neu gilt der Schwellenwert von 5 Prozent. Welche Branchen sind neu betroffen?
Die Schweizer Berufsnomenklatur wurde im Hinblick auf die Senkung des Schwellenwertes für die Stellenmeldepflicht per 1. Januar 2020 in Zusammenarbeit mit den Branchenverbänden grundlegend revidiert. So wird beispielsweise in der Gastronomiebranche neu unterschieden zwischen Hilfs- und Fachpersonal. Ab 2020 fallen unter die Meldepflicht auch Berufe im Bereich Baukonstruktion, Gabelstaplerfahrer, Kranführer oder Maler.