Stempelabgaben: Weg mit dem alten Zopf
Die Stempelabgaben stellen einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für den Schweizer Finanzplatz dar. Sie schaden nicht nur dem Finanzsektor, sondern der gesamten Wirtschaft.
Mit dem Begriff Stempelabgaben werden drei verschiedene Abgaben zusammengefasst. In der Abstimmung vom 13. Februar 2022 geht es zunächst um die Abschaffung der Emissionsabgabe. Diese fallen nach heutigem Recht an, wenn ein Unternehmen (AG, KmAG, GmbH) Eigenkapital aufnimmt. Gibt ein Unternehmen beispielsweise Aktien heraus, so wird der Wert dieser Aktien vom Bund besteuert. Diese Steuer wird Emissionsabgabe genannt. Wenn ein Unternehmen hingegen Fremdkapital zum Beispiel durch einen Kredit aufnimmt, so muss keine Emissionsabgabe geleistet werden.
Gegen den Beschluss des Parlaments zur Abschaffung des ersten Teils der Stempelsteuer wurde das Referendum ergriffen. Aus diesem Grund stimmt die Stimmbevölkerung am 13.Februar 2022 über die „Änderung des Bundesgesetzes übe die Stempelabgaben (StG)“ ab.
Eigenkapital nicht bestrafen
Die Stempelsteuer stellt einen klaren Wettbewerbsnachteil für den Wirtschaftsstandort Schweiz dar. Denn eine derartige Stempelabgabe ist international kaum verbreitet. Die Abschaffung fördert damit die Attraktivität des Schweizer Finanzplatzes und stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Durch die Abschaffung wird auch die Finanzierungsautonomie erhöht. Denn die Finanzierung durch Eigenkapital ist derzeit aus steuerlicher Sicht die teuerste Form der Finanzierung, weil auf Fremdkapital keine derartigen Abgaben geleistet werden müssen.
Auffangen von Unternehmensverlusten durch die Pandemie
Nicht zuletzt kann die Abschaffung der Emissionsabgaben auch dazu verhelfen, dass Unternehmen die aufgrund der Pandemie entstandenen Unternehmensverluste besser auffangen können. Kredite, die während der wirtschaftlichen Krise im Jahr 2020 aufgenommen wurden, konnten Liquiditätsengpässe überbrücken. Doch am Ende kann nur Eigenkapital Umsatzverluste auffangen. Die Abschaffung der Stempelabgabe verhindert, dass ein grosser Teil der Unternehmen, die in dieser Zeit auf Kapitaleinlagen angewiesen waren, um eine negative Bilanz oder Überschuldung zu verhindern, nicht mehr die Emissionsabgabe auf Kapitaleinlagen entrichten müssten.
Langfristig attraktiver Wirtschaftsstandort
Mit der Aufhebung dieser Steuer geht der Bund von jährlichen Mindereinnahmen von 250 Millionen Franken aus. Dies entspricht allerdings einer statischen Betrachtung. Dynamisch betrachtet sieht es ganz anders aus. Darum sprechen sich sowohl der Gewerbeverband Basel-Stadt als auch der Schweizerische Gewerbeverband für die Abschaffung der Stempelabgaben auf Aktienkapital aus, welche vor allem die KMU betrifft. Denn damit wird die Schweiz als Wirtschaftsstandort wettbewerbsfähiger und attraktiver für Unternehmen. Die vom Bund resultierenden Mindereinnahmen von jährlich 250 Millionen würden damit mittel- und langfristig dynamisch mehr als kompensiert.
Weitere Informationen: stempelabgabengesetz.ch