SV 17: Bevölkerung und Wirtschaft nachhaltig entlasten
Mit der Steuervorlage 17 bietet sich dem Kanton Basel-Stadt die Chance, nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Bevölkerung wirksam und nachhaltig zu entlasten. Leider weist der regierungsrätliche Entwurf zahlreiche Mängel auf. Aus diesem Grund hat der Gewerbeverband Basel-Stadt anlässlich seines Neujahrsempfangs einen alternativen Vorschlag erarbeitet, von welcher alle – Wirtschaft und Bevölkerung – profitieren.
Eigentlich geht es bei der Steuervorlage 17 (SV17) in erster Linie um die langfristige Sicherstellung der internationalen und interkantonalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Basel. Dennoch ist von links bis rechts unbestritten, dass die Vorlage auch Massnahmen zugunsten der natürlichen Personen beinhalten muss, soll sie nicht wie ihre Vorgängerin, die Unternehmenssteuerreform III, bei der Stimmbevölkerung Schiffbruch erleiden.
EINE STEUERREFORM FÜR ALLE
Während der Regierungsrat durch zusätzliche Prämienverbilligungen, einer Erhöhung der Freibeträge sowie höheren Familienzulagen (siehe Kasten rechts) einseitig die tiefsten Einkommensschichten bevorteilen will, spricht sich der Gewerbeverband Basel-Stadt für eine Reform aus, die für alle Einkommensklassen eine wirksame Entlastung mit sich bringt. Hierfür schlägt er eine Kombination aus einer 1,5-prozentigen Senkung des unteren Einkommenssteuersatzes sowie eines Steuerabzugs der günstigsten Krankenkassenprämie vor. «Damit erreichen wir eine ausgewogene und eine noch stärkere Entlastung der gesamten Bevölkerung im Steuerbereich», führt Gewerbedirektor Gabriel Barell aus.
FAMILIEN UND NIEDRIGE EINKOMMEN PROFITIEREN STARK
Der Gewerbeverband Basel-Stadt hat für verschiedene Familienmodelle Modellrechnungen durchgeführt, welche die Entlastung der jeweiligen Einkommensklassen darlegen. So wird eine alleinstehende Person mit einem Nettoeinkommen von 50 000 Franken pro Jahr um rund 1500 Franken entlastet, was 25,4 Prozent der bisherigen Einkommenssteuer entspricht. Noch deutlicher ist die Entlastung bei Familien. Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Nettoeinkommen von 80 000 Franken pro Jahr erfährt eine Halbierung der Steuerlast in der Höhe von rund 2500 Franken! Auch Alleinerziehende mit einem niedrigen oder mittleren Einkommen werden erheblich entlastet.
Beispielrechnungen zur Studie «IWSB – Institut für Wirtschaftsstudien Basel (2017): Struktur der Steuerzahler im Kanton Basel-Stadt und Implikationen der SV17 für die KMU-Wirtschaft. Gewerbeverband Basel-Stadt, Basel».
Weitere Informationen zur Steuervorlage 17 finden Sie hier.
FOKUS FAMILIENZULAGEN:
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