SV 17: Bevölkerung und Wirtschaft nachhaltig entlasten

14.03.2018

Mit der Steuervorlage 17 bietet sich dem Kanton Basel-Stadt die Chance, nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Bevölkerung wirksam und nachhaltig zu entlasten. Leider weist der regierungsrätliche Entwurf zahlreiche Mängel auf. Aus diesem Grund hat der Gewerbeverband Basel-Stadt anlässlich seines Neujahrsempfangs einen alternativen Vorschlag erarbeitet, von welcher alle – Wirtschaft und Bevölkerung – profitieren.

Eigentlich geht es bei der Steuervorlage 17 (SV17) in erster Linie um die langfristige Sicherstellung der internationalen und interkantonalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Basel. Dennoch ist von links bis rechts unbestritten, dass die Vorlage auch Massnahmen zugunsten der natürlichen Personen beinhalten muss, soll sie nicht wie ihre Vorgängerin, die Unternehmenssteuerreform III, bei der Stimmbevölkerung Schiffbruch erleiden.

EINE STEUERREFORM FÜR ALLE

Während der Regierungsrat durch zusätzliche Prämienverbilligungen, einer Erhöhung der Freibeträge sowie höheren Familienzulagen (siehe Kasten rechts) einseitig die tiefsten Einkommensschichten bevorteilen will, spricht sich der Gewerbeverband Basel-Stadt für eine Reform aus, die für alle Einkommensklassen eine wirksame Entlastung mit sich bringt. Hierfür schlägt er eine Kombination aus einer 1,5-prozentigen Senkung des unteren Einkommenssteuersatzes sowie eines Steuerabzugs der günstigsten Krankenkassenprämie vor. «Damit erreichen wir eine ausgewogene und eine noch stärkere Entlastung der gesamten Bevölkerung im Steuerbereich», führt Gewerbedirektor Gabriel Barell aus.

FAMILIEN UND NIEDRIGE EINKOMMEN PROFITIEREN STARK

Der Gewerbeverband Basel-Stadt hat für verschiedene Familienmodelle Modellrechnungen durchgeführt, welche die Entlastung der jeweiligen Einkommensklassen darlegen. So wird eine alleinstehende Person mit einem Nettoeinkommen von 50 000 Franken pro Jahr um rund 1500 Franken entlastet, was 25,4 Prozent der bisherigen Einkommenssteuer entspricht. Noch deutlicher ist die Entlastung bei Familien. Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Nettoeinkommen von 80 000 Franken pro Jahr erfährt eine Halbierung der Steuerlast in der Höhe von rund 2500 Franken! Auch Alleinerziehende mit einem niedrigen oder mittleren Einkommen werden erheblich entlastet.

Beispielrechnungen zur Studie «IWSB – Institut für Wirtschaftsstudien Basel (2017): Struktur der Steuerzahler im Kanton Basel-Stadt und Implikationen der SV17 für die KMU-Wirtschaft. Gewerbeverband Basel-Stadt, Basel».

Weitere Informationen zur Steuervorlage 17 finden Sie hier.

FOKUS FAMILIENZULAGEN:
WIE DIE GEPLANTE ERHÖHUNG DIE KMU EINSEITIG BELASTET

Auch der Vorschlag des Regierungsrates sieht Massnahmen zu Gunsten der Bevölkerung vor. Dabei stellt die vorgesehene Erhöhung der Familienzulagen um 75 Franken das wichtigste Instrument dar. Für den Regierungsrat geht es dabei jedoch weniger um eine wirksame Entlastung der Bevölkerung, sondern vielmehr um das Erwirken eines «sozialen Ausgleichs» zwischen den Unternehmen und den Arbeitnehmern. Oder anders gesagt: Die Unternehmen sollen einen Teil ihrer Steuerersparnisse in Form höherer Familienzulagen «kompensieren».

Ein gefährlicher Fehlschluss. Denn die angedachte Kompensation ginge direkt und einseitig zu Lasten der KMU-Wirtschaft. Während von der geplanten Senkung der Gewinn- und Kapitalsteuersätze in erster Linie mittelständische bis grosse Unternehmen profitieren, trifft die Erhöhung der Familienzulagen alle Firmen. Im Wissen, dass eine grosse Mehrheit der Unternehmen aus gesellschaftsrechtlichen oder betrieblichen Gründen gewinn- und kapitalschwach ist und damit von den Steuersenkungen nicht profitiert, stellen die zusätzlichen Beiträge an die Familienausgleichskassen für Klein- und Kleinstunternehmen eine empfindliche Mehrbelastung dar.

Die Studie «Struktur der Steuerzahler im Kanton Basel-Stadt» des Instituts für Wirtschaftsstudien Basel belegt, dass bei einer kleinen gewerblichen Aktiengesellschaft mit einem Eigenkapital von 100 000 Franken und einem Jahresgewinn von 5000 Franken bereits eine Gesamtlohnsumme von 110 000 Franken ausreicht, um die Steuerersparnisse durch die Erhöhung der Familienzulagen zu «kompensieren». Da dieser Betrag alleine schon durch die Lohnauszahlung für den Geschäftsführer und einen Angestellten mehr als erreicht wird, droht die SV17 für solche Unternehmen zu einem deutlichen Minusgeschäft zu werden.

Der Gewerbeverband Basel-Stadt setzt sich daher sowohl auf eidgenössischer als auch kantonaler Ebene dezidiert gegen eine Erhöhung der Familienzulagen ein.