Tempo 30 und Halbierung der Anzahl Parkplätze
Das Beispiel des Rückbauprojekts Hardstrasse zeigt exemplarisch, wie nach der Annahme des «Zämme besser»-Pseudo-Gegenvorschlags alle verkehrspolitischen Dämme brechen. Getrieben von einer romantischen Vision, «den öffentlichen Raum vom Verkehr zu befreien» droht der Strassenraum seine eigentliche Funktion zu verlieren. Von den bürgerlichen Parteien gibt es keinen Widerstand.
Die Hardstrasse ist eine der zentralen Erschliessungs- und Durchgangsachsen im Gellert-Quartier; und folglich gemäss kantonaler Strassennetzhierarchie eine «verkehrsorientierte Strasse». Davon ist allerdings im Bericht der rot-grünen Mehrheit der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission zur Umgestaltung der Hardstrasse, der auch vom CVP-Vertreter in der Kommission unterstützt wird, wenig bis gar nichts zu lesen. Herausgekommen ist stattdessen eine umfassende Rückbauvorlage.
MERGEL STATT ASPHALT
So fordert die Kommissionsmehrheit nebst der faktischen Halbierung der Anzahl verfügbarer Parkplätze von heute 141 auf neu 74 auch ein durchgängiges Tempo-30-Regime mit Rechtsvortritt, wodurch die Strasse ihre kanalisierende Wirkung verlieren würde. Im Weiteren spricht sich die Kommissionsmehrheit für «Entsiegelungen» im Bereich des Sevogelplatzes und bei der Einmündung in die St. Alban-Anlage aus, zum Beispiel indem bestehender Asphalt- durch Mergelbelag ersetzt wird. Dadurch nimmt die Mobilitätsfläche noch weiter ab.
ZURÜCK AN DEN REGIERUNGSRAT
Der Gewerbeverband Basel-Stadt fordert, dass die Verkehrsflächen nicht weiter reduziert werden und den vielfältigen Mobilitätsformen auch weiterhin zur Verfügung stehen. Irritiert zeigt sich der Gewerbeverband Basel-Stadt aber auch über den bürgerlichen Minderheitsbericht. Anstatt die Schwächen der vorliegenden Planung aufzudecken, unterstützt er mit Verweis auf die – rechtlich nicht bindenden – VSS-Normen die regierungsrätliche Planung – ersatzlose Streichung von 50 Parkplätzen inklusive. Der Gewerbeverband Basel-Stadt lehnt beide Berichte ab und fordert in diesem Sinne Rückweisung an den Regierungsrat zwecks gründlicher Überarbeitung.