Umfrage zum kantonalen Mindestlohn im Kanton Basel-Stadt

29.03.2022

Langangelegtes und wissenschaftlich begleitetes Wirkungsmonitoring soll Aufschluss über die Auswirkungen des Basler Mindestlohns auf die ganze Region bringen.

Am 13. Juni 2021 hat die Stimmbevölkerung im Kanton Basel-Stadt unglücklicherweise der Einführung eines kantonalen Mindestlohns von netto 21 Franken pro Stunde zugestimmt. Dieser soll noch im Verlauf dieses Jahres in Kraft treten.

Die konkreten Auswirkungen können noch nicht abschliessend eingeschätzt werden. Aus diesem Grund will der Gewerbeverband Basel-Stadt die Folgen des staatlichen Mindestlohns durch ein Wirkungsmonitoring über einen Zeitraum von 34 Monaten wissenschaftlich begleiten lassen. Es handelt sich um ein gemeinsames Projekt des Gewerbeverbands Basel-Stadt, des Arbeitgeberverbands Basel sowie der Handelskammer beider Basel. Die Erhebung wird durch die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Basel durchgeführt.

Für den Erfolg dieser Untersuchung ist die Teilnahme möglichst zahlreicher regionaler Unternehmen unterschiedlichster Branchen entscheidend. Besonders wichtig ist, dass sowohl Unternehmen aus dem Kanton Basel-Stadt als auch ausserkantonale Unternehmen – namentlich aus der Nordwestschweiz – teilnehmen.

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