Umsetzung Wohnschutzinitiative: Bauen in Basel-Stadt muss auch weiterhin möglich sein

16.05.2019

Am 11. Juni 2018 hat die Basler Stimmbevölkerung die Wohnschutzinitiative angenommen. Deren Umsetzung dürfte erhebliche Konsequenzen für das Gewerbe in der Region haben. Der Gewerbeverband Basel-Stadt spricht sich für ein investitionsfreundliches Gesetz aus.

Letztes Jahr wurde die «Wohnschutzinitiative » des Mieterverbandes angenommen. Welche Auswirkungen diese auf den Wohnungsmarkt und auf das Gewerbe haben wird, kristallisiert sich nun langsam heraus. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat seinen Vorschlag zur Umsetzung der Initiative präsentiert.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst die Sicht des Regierungsrates, dass allzu starke Eingriffe in den Wohnungsmarkt investitionshemmend sind. Durch zu starke staatliche Regulierungen wird die positive Entwicklung, die in den letzten vier Jahren kontinuierlich zu mehr freien Wohnungen führte, in Frage gestellt. Abrisse wie auch Neubauten sowie die Entwicklung von geeigneten Arealen bescheren Basel-Stadt am meisten Wohnungen. Wenn also die Erstellung von neuem Wohnraum und Investitionen in den Immobilienmarkt erschwert werden, wird dies zu einer Abnahme der Anzahl leer stehender Wohnungen und damit zu stärker steigenden Mietpreisen führen.

NEGATIVBEISPIEL KANTON GENF

Negative Entwicklungen, wie es sie in den Kantonen Genf und Waadt gibt, müssen unbedingt verhindert werden. In diesen Kantonen zeigt sich, dass staatliche Eingriffe verheerende Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt aufweisen. Gemäss einer Erhebung aus dem Jahr 2011 betrug der Anteil nicht-renovierter über vierzigjährige Wohnungen in Genf 83,5 Prozent; schweizweit der höchste Wert. Im Vergleich dazu steht Basel-Stadt mit 47,4 Prozent (noch) um einiges besser da. In Genf ist zudem die Schere zwischen Bestandes- und Neumieten sehr gross. Basel darf die Fehler des Kantons Genf nicht wiederholen und muss stattdessen eine Lösung finden, die investitionsfreundlich ist.

GEWERBE UNTER DRUCK

Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass Unterhaltsmassnahmen weiterhin durchführbar bleiben und Neubauten auch zukünftig möglich sind. So müssen beispielsweise umfassende Badund Küchensanierungen weiterhin ohne Bewilligungsverfahren durchgeführt werden können. «Werden die Liegenschaften wegen allzu strenger gesetzlicher Vorgaben nicht mehr unterhalten, dann ist das Gewerbe im höchsten Masse davon betroffen», betont Gewebedirektor Gabriel Barell. Aufträge werden dann ausbleiben. Der Gewerbeverband Basel-Stadt setzt sich daher für eine investitionsfreundliche und praxisnahe Umsetzung der Initiative ein.

Info: Die vier Initiativen im Überblick

Im letzten Juni hat die Basler Stimmbevölkerung vier wohnpolitische Initiativen angenommen. Die Forderung der Initiative «Mieterschutz beim Einzug», eine Formularpflicht bei jeder Neuvermietung einzuführen, wurde per 1. November 2018 umgesetzt. Dasselbe gilt für die Initiative «Mieterschutz am Gericht». Dadurch wurde die Parteienentschädigung abgeschafft und neue Höchstgrenzen für Prozessgebühren eingeführt.
Die beiden Verfassungsinitiativen «Wohnschutzinitiative» wie auch «Recht auf Wohnen» stecken hinsichtlich ihrer Umsetzung auf Gesetzesstufe noch in der Beratungsphase. Über die «Wohnschutzinitiative» wird derzeit in der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission des Grossen Rates beraten. Die Umsetzung der Verfassungsinitiative «Recht auf Wohnen» gestaltet sich etwas schwieriger; der Ratschlag der Regierung soll jedoch noch dieses Jahr veröffentlicht werden.