Ungerechte Doppelbesteuerung für Firmen abschaffen

02.02.2018

Musste früher nur Gebühren bezahlen, wer die Programme der SRG nutzte, gilt ab 2019 neu ein «Zwangs-Generalabonnement für alle». Unternehmer, die mehr als 500 000 Franken Umsatz generieren, zahlen gar doppelt. Mit einem Ja zur No-Billag-Initiative wird diese ungerechte Besteuerung abgeschafft.

Die Initiative «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren» sieht vor, dass der Bund in Zukunft keine Empfangsgebühren mehr erheben darf . Auch darf er in Friedenszeiten keine Radio- und Fernsehstationen betreiben und keine Sender subventionieren. Die SRG als Hauptprofiteurin des heutigen Systems müsste sich in Zukunft selbst finanzieren, wie die meisten anderen Unternehmen auch. Dasselbe gilt auch für weitere regionale Fernseh- und Radiostationen, welche ebenfalls Gelder aus dem Billag-Gebührentopf erhalten.

PRIVATER MEDIENKONSUM IST PRIVAT ZU BEZAHLEN

Ein zentrales Argument für die No-Billag-Initiative ist die Aufhebung der 2015 von der Stimmbevölkerung hauchdünn angenommenen Doppelbesteuerung der Unternehmer. Jeder Unternehmer muss bereits als Person die Mediensteuer bezahlen. Ebenso seine Mitarbeitenden. Und obwohl ein Unternehmen weder Radio hören noch Fernsehen schauen kann, sollen die Firmen neu gegen 200 Millionen Franken an die Finanzierung der SRG beitragen. Das ist vier bis fünf Mal mehr als die Billag noch 2012 bei den Firmen eingezogen hat.

Der Daseinszweck von Unternehmen ist nicht der, dass die Mitarbeitenden ihren Arbeitstag mit TV- oder Radiokonsum verbringen. Zum Teil sind Unternehmen auch dazu übergegangen, den Konsum von Medien am Arbeitsplatz ganz zu verbieten. In anderen Unternehmen können Mitarbeitende aufgrund von Tätigkeiten bei Lärm oder Schutzvorschriften gar nicht Radio hören, geschweige denn fernsehen. Die Arbeitsbedingungen lassen es schlicht nicht zu.
Diese Doppelbesteuerung ist daher völlig ungerechtfertigt. Mit einem Ja zur Initiative wird diese Mediensteuer abgeschafft. «Privater Medienkonsum soll auch privat bezahlt werden», sagt Gewerbedirektor Gabriel Barell.

GRUNDSATZENTSCHEID, WEIL KEIN ENTGEGENKOMMEN

Ein von breiten Kreisen der Wirtschaft ins Spiel gebrachter Gegenvorschlag, wonach die Haushaltsabgabe auf maximal 200 Franken pro Jahr reduziert und die Firmen ganz befreit worden wären, sowie weitere Vorstösse und Vorschläge zur Einschränkung der SRG oder Neudefinition des Service Public, fanden im Bundesparlament alle keine Mehrheit. Folglich steht nun ein Grundsatzentscheid an. Angesichts des Unwillens von SRG, Bundesrat und Parlament, in irgend einer Form den Forderungen der Initiative entgegenzukommen, haben sich die Delegierten des Gewerbeverbandes Basel-Stadt mit grosser Mehrheit für die No-Billag-Initiative ausgesprochen.

Es ist ein Kernanliegen des Gewerbeverbandes Basel-Stadt, die Steuer- und Abgabenlast für Unternehmen wenn immer möglich zu reduzieren. Mit einem Ja zu No-Billag würde die SRG nicht abgeschafft, müsste sich aber mit einem angepassten Angebot in Zukunft selbst finanzieren und auf dem Markt behaupten. Dies würde auch zu einem freieren und faireren Wettbewerb auf dem Medienmarkt führen.

www.nobillag.ch