Unnötige Zwängerei des Mieterverbands
Nur wenige Wochen nach dem Ja der Basler Stimmbevölkerung zur Revision des Wohnraumfördergesetzes wurde mit der «Wohnschutzinitiative III» schon die nächste Initiative des Mieterverbands an den Regierungsrat überwiesen. Die Diskussion um die zukünftige Wohnraumpolitik im Kanton wird damit weitergehen.
Gerade erst hat die Basler Stimmbevölkerung über das revidierte Wohnraumfördergesetz abgestimmt. Erfreulicherweise hat sich die Stimmbevölkerung für eine vernünftige Wohnschutzpolitik ausgesprochen. Das Ja zum neuen Gesetz ist ein Ja zu einem stärkeren Wohnschutz, der aber Investitionen, energetische Sanierungen und die Wohnbautätigkeit nicht abwürgt. Der Kompromiss, über den stundenlang im Grossen Rat sowie an über zehn Sitzungen der Bau- und Raumplanungskommission debattiert wurde, setzt die Anliegen der Wohnschutzinitiative I des Mieterverbandes um und ist ein Signal an die politische Linke, dass radikale Forderungen in der Wohnpolitik keine Mehrheit finden.
NEUE INITIATIVE IN DEN STARTLÖCHERN
Nun hat jedoch der Mieterverband Basel-Stadt, der mit dem Kompromiss nicht zufrieden war, gleich eine neue Initiative eingereicht, die Wohnschutzinitiative III. Diese wurde in der Dezembersitzung vom Grossen Rat an den Regierungsrat überwiesen, welcher nun einen Bericht verfassen muss. Der Initiativtext ist mehrere Seiten lang und beinhaltet Forderungen, die den Wohnbaumarkt erheblich behindern würden. So sollen fast alle Wohnungen in Basel-Stadt unter das Gesetz fallen. Zudem sollen sämtliche Abbrüche bewilligungspflichtig werden und nur unter strengen Voraussetzungen genehmigt werden dürfen. Auch eine Umwandlung von Wohnungen in Stockwerkeigentum soll neu bewilligungspflichtig werden. Investoren würden verpflichtet, Massnahmen für unterschiedliche Zielgruppen zu ergreifen. Die Stossrichtung ist klar: weitere Verschärfungen im Baubewilligungswesen sowie zusätzliche Nutzungseinschränkungen.
WIRKUNG DES NEUEN GESETZES
Das revidierte Wohnraumfördergesetz konnte seine Wirkung jedoch noch gar nicht entfalten. Damit kann auch nicht beurteilt werden, wie das revidierte Gesetz auf den Wohnungsmarkt wirkt. Daher erscheint die neue Initiative des Mieterverbandes als unnötige Zwängerei und verfrühte Kritik. Ein neues Gesetz muss erstmal in Kraft treten und die neuen Anforderungen umgesetzt werden, bevor Verschärfungen oder Änderungen diskutiert werden können. «Werden weitere Bewilligungspflichten und strengere gesetzliche Vorgaben eingeführt, dann ist das Gewerbe in höchstem Masse davon betroffen», betont Gewerbedirektor Gabriel Barell. Auch in Zukunft müssen der Unterhalt von Liegenschaften, Sanierungen sowie Neubauten möglich sein. Der Gewerbeverband Basel-Stadt setzt sich daher auch weiterhin für eine investitionsfreundliche und praxisnahe Wohnraumpolitik ein.