USR III: Die wichtigste steuerpolitische Vorlage der letzten Jahre
Die Unternehmenssteuerreform III ist für den Wirtschaftsstandort Basel von zentraler Bedeutung. Ein Ja am 12. Februar zum eidgenössischen Rahmengesetz ist deshalb elementar. Hinsichtlich der kantonalen Umsetzung sind die steuerpolitischen Überlegungen zu begrüssen. Auf die Verknüpfung mit sozialpolitischen Begleitmassnahmen ist hingegen zu verzichten.
Am 12. Februar wird die Schweizer Stimmbevölkerung über die Unternehmenssteuerreform III (USR III) befinden. Konkret handelt es sich um das eidgenössische Rahmengesetz, welches den Kantonen einen Werkzeugkasten mit verschiedenen neuen Instrumenten für die Unternehmensbesteuerung zur Verfügung stellt. Die konkrete Umsetzung ist Sache der Kantone. Der Kanton Basel-Stadt hat hierzu eine Vernehmlassung eröffnet, welche in diesen Tagen endet.
NATIONAL UND INTERNATIONAL WETTBEWERBSFÄHIG
In seiner Stellungnahme zu dieser Vernehmlassungsvorlage begrüsst der Gewerbeverband Basel-Stadt die steuerpolitischen Vorschläge des Regierungsrats weitgehend. Dank der Einführung neuer Besteuerungsinstrumente wie der Patentbox und der zinsbereinigten Gewinnsteuer kann die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Life Sciences Industrie sichergestellt werden. Durch die Verbindung dieser Werkzeuge mit einer generellen Senkung des Gewinnsteuersatzes von maximal 22% auf 13% und des Kapitalsteuersatzes von 5,25‰ auf 1‰ profitieren aber auch viele KMU direkt. Gewerbedirektor Gabriel Barell: «Zum einen nimmt die absolute Steuerbelastung für die hiesigen Unternehmen ab, zum anderen verbessern sich die steuerliche und somit auch die unternehmerische Wettbewerbsfähigkeit im nationalen Vergleich.»
STIMMIGES STEUERPOLITISCHES PAKET
Ein steuerpolitischer Wermutstropfen ist die Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden von 50% auf 80%, welche nebst verschiedenen Ausgleichsmassnahmen des Bundes als Gegenfinanzierung vorgesehen ist. Im Vergleich mit anderen Kantonen fällt die Erhöhung überproportional hoch aus, was zu einem Standortnachteil führt. Alles in allem stimmt der Gewerbeverband Basel-Stadt den volkswirtschaftlichen und steuerpolitischen Aspekten des Reformpakets jedoch zu. Es ist sehr erfreulich, dass der Regierungsrat die Reform als Chance sieht, Basel-Stadt im interkantonalen Steuerwettbewerb besser zu positionieren. Dies entspricht einer langjährigen Forderung des Gewerbeverbands.
SOZIALPOLITISCHE BEGLEITMASSNAHMEN ERSETZEN
Um die Akzeptanz des Reformpakets zu verbessern, sieht der Regierungsrat mehrere sozialpolitische Begleitmassnahmen vor. Der Gewerbeverband kann die Überlegungen des Regierungsrates nachvollziehen, dass im Reformpaket auch Massnahmen zu Gunsten der natürlichen Personen einbezogen werden sollten. Einer Verknüpfung von steuer- und sozialpolitischen Massnahmen steht er jedoch kritisch gegenüber. Vor allem die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen kann in dieser Form nicht akzeptiert werden. Als Ersatz schlägt er vor, im Sinne der hängigen Motion von Grossrat Dieter Werthemann (GLP) eine generelle Senkung der Einkommensbesteuerung vorzunehmen.