Vernehmlassung zu neuem Beschaffungsrecht
Nach der erfolgreichen Revision des Bundesgesetzes (BöB) steht im Bereich des Beschaffungswesens nun die Reform in den Kantonen an. Der Gewerbeverband Basel-Stadt setzt sich für eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der gesetzlichen Grundlagen und des Vollzugs ein. Auf unnötige Doppelspurigkeiten wie die angekündigten Lohngleichheitskontrollen ist jedoch zu verzichten.
National- und Ständerat haben die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) am 21. Juni 2019 einstimmig verabschiedet. Und auch die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) wurde unterdessen revidiert und – zumindest in weiten Teilen – dem Bundesrecht angepasst. Der nächste Schritt bildet die Integration der IVöB in das kantonale Recht in Form eines kantonalen Einführungsgesetzes, welches das bestehende kantonale Beschaffungsgesetz ablösen wird. Hierzu wurde nun im Kanton Basel-Stadt eine öffentliche Vernehmlassung eröffnet.
GELUNGENES BUNDESGESETZ
Das BöB wie auch die IVöB sind aus Sicht des Gewerbeverbands Basel-Stadt grundsätzlich gelungen. Zu begrüssen gilt es insbesondere die stärkere Gewichtung qualitativer Kriterien sowie dass der Preis nicht als allein ausschlaggebendes Kriterium gelten soll («vorteilhaftestes» statt «wirtschaftlich günstigstes» Angebot). Im Weiteren werden die Digitalisierung gefördert (Elektronische Vergabeverfahren) und Abgebotsrunden auch auf Bundesebene verboten. Schliesslich gilt es im Bereich «Ausschluss und Sanktionen» die konkretisierten Tatbestände sowie die Liste «schwarzer Schafe» lobend zu erwähnen.
KEIN BASEL FINISH
Von der nun anstehenden Implementierung des revidierten Beschaffungsrechts auf kantonaler Ebene erwartet der Gewerbeverband Basel-Stadt keine «Wunderdinge». Zentral ist jedoch eine möglichst weitgehende Harmonisierung des Beschaffungsrechts zwischen Bund und Kantonen wie auch zwischen den Kantonen (v.a. im Raum Nordwestschweiz). Im Weiteren ist auf zusätzliche baselspezi sche Zusatzbelastungen – etwa in Form von Lohngleichheitskontrollen – zu verzichten. Stattdessen soll der Beschaffungsprozess mit Hilfe der Digitalisierung vereinfacht und entschlackt werden. Dadurch erfahren sowohl die teilnehmen- den Unternehmen als die vergebenden Verwaltungsstellen eine effektive Entlastung.
Eine ausführliche Stellungnahme des Gewerbeverbands Basel- Stadt sowie weitere Stimmen zum neuen Beschaffungsrecht folgen in der Dezemberausgabe der «kmu news».