Verrechnungssteuer-Reform belebt den Schweizer Finanzmarkt
Die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes hat zum Ziel, die Attraktivität des Schweizer Kapitalmarkts zu erhöhen, indem die Verrechnungssteuer auf neue Obligationen weitgehend abgeschafft wird. Gegen die Änderung des Bundesgesetzes wurde das Referendum ergriffen.
Die Verrechnungssteuer ist eine vom Bund erhobene Steuer, bei der 35 Prozent des Ertrags durch Zinsen und Dividenden, aber auch von Lotteriegewinnen und bestimmten Versicherungsleistungen, abgegeben werden müssen. Bei korrekter Ausweisung der Vermögenserträge sowie des Vermögens, aus dem die Gewinne erzielt wurden, wird die Verrechnungssteuer zurückerstattet. Die Reform des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer fordert nun, dass die Verrechnungssteuer gezielt bei der Ausgabe neuer Obligationen abgeschafft wird. Dagegen wurde das Referendum ergriffen, weshalb im September darüber abgestimmt wird.
Steigende Steuereinnahmen auf allen Ebenen
In den vergangenen Jahren ist der Schweizer Anleihemarkt stark geschrumpft. Denn die Verrechnungssteuer auf Obligationen vertreibt Finanzierungen ins Ausland, wodurch Wertschöpfung und wichtige Steuereinnahmen verloren gehen. Durch die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Anleihen wird das Obliga-
tionengeschäft wieder angekurbelt und Steuereinnahmen steigen auf allen Ebenen, was zu günstigeren Investitionen der öffentlichen Hand führt.
Stärkung der wirtschaftlichen Attraktivität
Durch die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes kann auch die wirtschaftliche Attraktivität der Schweiz gesichert werden. Denn die Nachteile der Verrechnungssteuer bestehen auf zwei Ebenen: Zum einen der grosse Verwaltungsaufwand, der durch die Rückerstattungsanträge bei den Steuerbehörden anfällt. Zum anderen entsteht vorübergehende Illiquidität, die durch den Steuerabzug verursacht wird. Dies führt dazu, dass Schweizer Unternehmen an ausländischen Märkten statt auf dem Schweizer Markt investieren. Mit der Änderung des Verrechnungssteuergesetzes würden die finanziellen Mittel der Schweizer Unternehmen wieder vermehrt in der Schweiz investiert. Die Abschaffung des Verwaltungsaufwands hätte einen effizienteren Fremdkapitalmarkt zur Folge. Eine effizientere Finanzinfrastruktur ist notwendig, um die Attraktivität der Schweiz und die Dynamik unseres lokalen Wirtschaftsgefüges zu erhalten. Durch die Reform der Verrechnungssteuer wird somit der Standort Schweiz gestärkt, wovon die Wirtschaft und das Gewerbe profitieren.
Ja zur Reform
Der Bundesrat und die Bundesversammlung empfehlen der Stimmbevölkerung, die Reform der Verrechnungssteuer anzunehmen. Auch die Delegierten des Gewerbeverbands Basel-Stadt fassten die JA-Parole.