Verzicht auf unnötige Basel-Finish-Regulierung

12.10.2021

Seit dem 1. Juli 2020 sind Schweizer Firmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden verpflichtet, mittels Lohngleichheitsanalysen mögliche geschlechterbedingte Lohndiskriminierungen zu eruieren. Erste Resultate zeigen wenig überraschend, dass das Ausmass der Lohnungleichheit zwischen Mann und Frau viel kleiner ist, als oftmals behauptet wird. Dennoch will der Regierungsrat die Lohngleichheitsbürokratie in Basel-Stadt weiter ausbauen.

Das revidierte Gleichstellungsgesetz (GlG) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen, welche von einer unabhängigen Revisionsgesellschaft überprüft werden muss. Zwar konnte bislang in der Schweiz keine wissenschaftliche Evidenz für das Vorhandensein von Lohndiskriminierung zwischen Mann und Frau erbracht werden, dennoch werden den Unternehmen in Form dieser Lohngleichheitsanalysen zusätzliche bürokratische und finanzielle Belastungen aufgebürdet.

ERHEBLICHE METHODISCHE MÄNGEL

In der Praxis wird vielfach das umstrittene Analysetool Logib Modul 1 verwendet. Bei diesem bleiben jedoch wichtige lohnrelevante Erklärungsgrössen unberücksichtigt. In einer aktuellen Studie der Universität Basel kritisieren die Autorinnen Conny Wunsch und Rahel Felder zudem, dass die konkrete berufliche Tätigkeit nicht einbezogen wird so-wie die fehlende Vergleichbarkeit von Frauen und Männern innerhalb von Betrieben. Doch selbst angesichts dieser erheblichen methodischen Schwächen kommen gemäss NZZ am Sonntag vom 14. August zwei separate Analysen zum Schluss, dass das Ausmass der Lohnungleichheit zwischen Mann und Frau viel kleiner ist, als vielfach kolportiert wird.

REGIERUNGSRAT SETZT BEI BASEL FINISH NOCHMALS EINEN DRAUF

Ungeachtet dieser Einwände soll die Lohngleichheitsbürokratie im Kanton Basel-Stadt jedoch weiter ausgebaut werden. Basierend auf einer Motion von SP-Grossrätin Nicole Amacher wird der Regierungsrat wahrscheinlich noch in diesem Jahr eine Vorlage ausarbeiten, welche eine Pflicht zu Lohngleichheitsanalysen bereits ab 50 Mitarbeitenden vorsieht. Dabei will der Regierungsrat im Sinne eines völlig unnötigen «Basel Finish» die regulatorischen Schrauben noch stärker anziehen: So stehen eine unbefristete Gültigkeit des Gesetzes, schärfere Kontrollen sowie Sanktionen für «fehlbare» Unternehmen zur Debatte.

DISKRIMINIERUNG LOHNT SICH NICHT

Letztlich wird damit ein gigantischer bürokratischer Aufwand für nichts betrieben. Denn für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist es schlicht eine ökonomische Notwendigkeit, gleiche Löhne für Mann und Frau zu zahlen. Diskriminierung ist ineffizient und wird vom Markt sanktioniert. Die Folgen sind hohe Fluktuation und Rekrutierungskosten. Angesichts des sich verschärfenden Fachkräftemangels ist erst recht auf zusätzliche kostentreibende Auflagen wie Lohngleichheitsanalysen zu verzichten. Stattdessen ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu fördern und zu verbessern, zum Beispiel durch die Einführung der Individualbesteuerung.