Vom Gewerbeverband moderierte Round Tables bringen Klarheit
Kurz nach Einführung des Energiegesetzes im Jahr 2017 war die Verunsicherung in der Gebäudetechnik-Branche gross. In wiederholten Gesprächen konnte der Vollzug des Gesetzes und der Informationsaustausch verbessert werden.
Im Jahr 2017 ist das revidierte Energiegesetz in Kraft getreten. Zusammen mit der Verordnung bietet das neue Gesetz Anreize, um auf erneuerbare Energien umzusteigen. Fossile Energieträger, also Öl- und Gasheizungen, sollen nach und nach ersetzt werden. Aufgrund der grossen Veränderungen, die das neue Energiegesetz mit sich bringt, standen am Anfang viele Fragen im Raum.
Zuerst Unklarheit aus der Welt schaffen…
Nicht nur die betroffenen Branchen und die Fachpersonen fühlten sich überrumpelt. Auch das Amt für Umwelt und Energie (AUE) wurde mit entsprechenden Anfragen zum neuen Energiegesetz überhäuft. Es herrschte allgemeine Verunsicherung, da es keine Übergangsfrist vom alten zum neuen Gesetz gab. Unter der Moderation des Gewerbeverbandes Basel-Stadt wurde erstmals kurz nach Einführung des Energiegesetzes ein Round Table zusammen mit Branchenvertretern, der Verwaltung, den IWB und Komiteemitgliedern der Initiative «Basel Erneuerbar» durchgeführt.
…dann Verbesserungen erwirken
Bei den folgenden Sitzungen ging es vor allem darum, den Vollzug zu vereinfachen und den Informationsaustausch zwischen der Branche und dem AUE zu verbessern. Die Verwaltung zeigte sich bereit, einige Verbesserungen durchzuführen und eine Bewilligungserleichterung für innen- und aussenaufgestellte Wärmepumpen zu prüfen. Diese wurde vom Grossen Rat ebgesegnet und vom Rewgierungsrat bereits kommuniziert.Gewerbedirektor Gabriel Barell ergänzt: «Durch die Treffen wurde nicht nur der Austausch gefördert, es konnten auch ganz konkrete Verbesserungen im Vollzug erreicht werden».
Herausforderungen meistern
Der Gewerbeverband Basel-Stadt freut sich, dass ein konstruktiver und ertragsreicher Dialog stattgefunden hat. Er bedankt sich bei allen Teilnehmern für das Engagement, den Vollzug des Energiegesetzes und den Übergang möglichst leicht zu gestalten, angesichts der Herausforderungen, die das neue kantonale Energiegesetz mit sich bringt.