Wohnpolitik à la genevoise: Am besten niemals umziehen

08.10.2019

Die Umsetzung der 2018 angenommenen Mieterschutzinitiativen rückt näher. Die BRK berät derzeit die Überarbeitung des Wohnraumfördergesetzes, danach wird sich der Grosse Rat mit der Vorlage befassen müssen. Der Basler Mieterverband fordert ein starres Modell wie in Genf. Das hätte verheerende Folgen.

Der Basler Mieterverband orientiert sich immer wieder am Modell Genf und die dortige Umsetzung des Mieterschutzrechts. Im Kanton Genf soll das «Loi sur les démolitions, transformations et rénovations de maisons d`habitation» (LTDR) die Mieter davor schützen, dass sie nach Renovationsarbeiten mit überrissenen Mietzinserhöhungen konfrontiert werden. In Wahrheit aber verhindert das Gesetz Renovationen, blockiert Erneuerungen, fördert den Verfall von Mietflächen und hemmt besonders die Mobilität der Haushalte.

Verlottern der Häuser

Dazu kommt, dass das Gesetz die Landpreise bestimmt. Da der festgesetzte Bodenpreis keineswegs die Realität widerspiegelt, wird keine marktgerechte Rendite erzielt. Die Folge: Der Immobilienmarkt trocknet aus. Durch die zusätzliche Plafonierung der Mieten nach Umbauten und Sanierungen besteht zudem kein Anreiz für den Immobilieneigentümer, eine Erneuerung seiner Liegenschaft anzustreben. Die Häuser verlottern, denn der Vermieter renoviert nur das Nötigste und nur dann, wenn es sicherheitsrelevant ist. In keiner anderen Stadt in der Schweiz ist die Anzahl der nicht renovierten über vierzigjährigen Wohnungen höher als in Genf.

Teuer und qualitativ schlechte Wohnungen

Für langjährige Mieter kann das Genfer Gesetz durchaus interessant sein. Für jeden Neuhinzugezogenen ist es hingegen ein grosses Hindernis. Die durchschnittlichen Mieten für Wohnungen, die von ihren Mietern weniger als drei Jahre bewohnt werden, sind um circa 70 Prozent höher als die Mieten vergleichbarer Wohnungen, die seit über 20 Jahren vermietet sind. Da die ältere Mieterschaft deswegen nicht umzieht, sind die angebotenen Wohnungen in der Stadt sehr rar. Zusätzliche Regelungen erschweren es dem Eigentümer, auch nur ansatzweise seine Liegenschaft zu sanieren: Sanierungen im unbewohnten Zustand durch aktive Kündigung sind nicht möglich, jede Neuinstallation in der Küche, Bad oder auch Warmwasserverteilung braucht eine Bewilligung und untersteht der Mietzinskontrolle. Zudem legt das Departement nach den Umbauten die maximale Miethöhe fest.

Aufstockung des Angebots

Positiv ist die Einsicht des Basler Regierungsrates, dass zu starre Regelungen, das Plafonieren von Mieten und umfassende Kontrollfristen wie in Genf zu steigenden Mieten führen. Nur ein Ausbau des Wohnungsangebotes durch eine starke Bautätigkeit kann zu einem Rückgang der Angebotsmieten führen. Die steigende Leerstandsquote in Basel-Stadt mit derzeit 1,0 Prozent zeigt den Erfolg der bisherigen Bautätigkeit. Der Gewerbeverband Basel-Stadt wird sich auch weiterhin für ein Gesetz mit möglichst wenig schädlichen Nebenwirkungen einsetzen, damit es in Basel-Stadt zu keinem Investitionsstopp kommt und Genfer Zustände verhindert werden können.