Wohnschutzinitiative: Ein Ja zum Mieterschutz – ohne die Wohnbautätigkeit abzuwürgen
Die Mehrheit des Grossen Rates hat in der Aprilsitzung eine griffige und realistische Umsetzung der Wohnschutzinitiative beschlossen. Damit wird einerseits der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum gefördert, und andererseits werden die Wohnbautätigkeit sowie notwendige Sanierungen nicht verhindert. Bedauerlich ist hingegen, dass eine Mietzinskontrolle für fünf statt drei Jahren eingeführt wird.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst es, dass sich die Mehrheit des Grossen Rats für eine praktikable Umsetzung der Wohnschutzinitiative ausgesprochen hat. Rot-Grün ist mit einer radikalen Umsetzungsvariante gescheitert, welche eine Verknappung des Wohnungsangebots, steigende Mieten und einen weitgehenden Stillstand beim Wohnungsbau und Sanierungen zur Folge gehabt hätte. Einige Aspekte der beschlossenen Gesetzesvorlage, wie die Einführung einer Mietzinskontrolle von fünf Jahren, schmerzen, sind jedoch im Sinne des Kompromisses zu akzeptieren.
Sanierungen noch möglich
Die Parlamentarier von CVP, EVP, FDP, GLP, LDP und SVP haben dem zielführenden Vorschlag zum Durchbruch verholfen, der sich nahe an der regierungsrätlichen Vorlage orientiert. Das Ziel der Wohnschutzinitiative wird erfüllt, indem bezahlbarer Wohnraum stärker geschützt wird. «Renovationen und energetische Sanierungen bleiben damit aber weiterhin möglich», sagt Gewerbedirektor Gabriel Barell. Das sei für den Erhalt der Bausubstanz wie auch für den Umweltschutz von zentraler Bedeutung.
«Mit der beschlossenen Umsetzung werden sowohl private als auch institutionelle Investoren nicht vergrault, was für einen funktionierenden Wohnungsmarkt wichtig ist», führt Gewerbedirektor Gabriel Barell weiter aus. Eine ausgeprägte Wohnbautätigkeit sei der beste Garant für ein bezahlbares Wohnungsangebot für die gesamte Bevölkerung.
Fehler anderer Städte vermieden
Die Entwicklung stimmt. So ist die Leerstandsquote in den letzten Jahren dank der regen Bautätigkeit kontinuierlich gestiegen und liegt nun deutlich über jener von Genf, Zürich, Bern oder Winterthur. Gemäss Bundesdefinition hat Basel-Stadt mit einer Leerwohnungsziffer von 1,0 Prozent die «Wohnungsnot» überwunden. Diese erfolgreiche Entwicklung darf nicht abgewürgt werden. Mit der beschlossenen Anpassung des Wohnraumfördergesetzes erhöht Basel-Stadt den Mieterschutz und den Erhalt bezahlbaren Wohnraums, vermeidet dabei aber die investitionshemmenden Fehler anderer Kantone wie beispielsweise Genf oder Waadt.