Wohnschutzinitiative II: Neues Ungemach seitens des Mieterverbandes Basel-Stadt

07.11.2019

Der Mieterverband Basel-Stadt hat die Wohnschutzinitiative II im Oktober eingereicht. Die Initiative fordert eine Sistierung von Bauvorhaben, bis die erste Wohnschutzinitiative umgesetzt wird. Es droht der totale Stillstand im Wohnungsbau.

Im Juni 2018 wurden die vier Mieterschutzinitiativen des Mieterverbandes Basel-Stadt angenommen. Derzeit beraten die Bau- und Raumplanungskommission (BRK) sowie die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) über die Umsetzung der Wohnschutzinitiative. Dem Mieterverband Basel-Stadt geht dies jedoch zu langsam. Daher hat er eine neue Initiative lanciert (Wohnschutzinitiative II) und diese im Oktober der Staatskanzlei übergeben. Derzeit wird die Initiative auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft.

Stopp von Bauvorhaben

Der Mieterverband Basel-Stadt fordert mit seiner formulierten Verfassungsinitiative, dass ab dem ersten Tag nach ihrer Annahme praktisch sämtliche «Bewilligungsverfahren für Bauvorhaben für Sanierung, Umbau, Abbruch und Zweckentfremdung (inklusive Umwandlung in Stockwerkeigentum) von Mehrfamilienhäusern» sistiert werden müssen. Es sollen nur noch Bauvorhaben, die unmittelbar drohenden Schaden an der Bausubstanz abwenden oder die aus zwingenden polizeilichen Gründen anstehen, bewilligt werden dürfen. Kleinvermieter sowie gemeinnützige Organisationen und Projekte ohne Auswirkungen auf bestehende Mietzinsen dürfen weiterhin als Ausnahme Bauvorhaben ausführen.

Zwängerei anstatt echte Wohnraumförderung

Die Zwängerei des Mieterverbandes Basel-Stadt führt nicht dazu, dass die Beratungen in der Kommission schneller verlaufen. Hierfür braucht es eine angemessene Zeit. Denn auch bei einem normalen politischen Ablauf würde die Initiative frühestens Ende 2020 greifen. Davon abgesehen muss trotzdem unbedingt sichergestellt werden, dass Unterhaltsmassnahmen auch weiterhin durchführbar bleiben. «Werden die Liegenschaften wegen allzu strenger gesetzlicher Vorgaben nicht mehr unterhalten, dann ist das Gewerbe in höchstem Masse davon betroffen», betont Gewerbedirektor Gabriel Barell. Aufträge werden dann ausbleiben.

Negativbeispiel Genf

In den letzten «kmu news» (Ausgabe 10/2019) hat der Gewerbeverband Basel-Stadt auf das Negativbeispiel Kanton Genf hingewiesen. Zusätzliche Regelungen und ein starker staatlicher Eingriff in den Immobilienmarkt fördern den Verfall von Mietflächen und verhindern Renovationen und nötige Umbauten. Der Gewerbeverband Basel-Stadt setzt sich daher nicht nur für eine zeitnahe, investitionsfreundliche und praxisnahe Umsetzung der Initiative ein, sondern auch dafür, dass die zweite Initiative gar nicht erst zur Abstimmung kommen muss.