Bikantonale Gewerbeparkkarte

Seit dem 1. Januar 2015 kann für 250 Franken eine für beide Kantone gültige Gewerbeparkkarte bezogen werden. Sie stellt das Resultat langer und zäher Verhandlungen zwischen den beiden Kantonen, den Gemeinden und den Gewerbeverbänden dar. Ausgangspunkt der heutigen Lösung war das Nein der Basler Stimmbevölkerung zur rigiden Parkraumbewirtschaftungsvorlage 2010, die unter anderem eine sehr strikte und teure Gewerbeparkkarte vorsah. Der Gewerbeverband hatte zusammen mit anderen das Referendum dagegen ergriffen.

Der Gewerbeverband Basel-Stadt hat seit der Einführung der bikantonalen Gewerbeparkkarte zahlreiche, weitgehend positive Rückmeldungen erhalten. Die bikantonale Gewerbeparkkarte wird als wesentliche Erleichterung für die Gewerbetreibenden wahrgenommen. Das Bestellen sowie der Erhalt der Karte erfolgen rasch und unbürokratisch. Diese gemeinsame Gewerbeparkkarte ergänzt die beiden neu konzipierten kantonalen Gewerbeparkkarten (in Basel-Stadt für 200 Franken und in Baselland für 100 Franken erhältlich).

EINE ZWEIFACHE GEBÜHRENENTLASTUNG

Für die Gewerbetreibenden in Basel-Stadt bedeutet die bikantonale Gewerbeparkkarte gleich eine zweifache Gebührenentlastung. Zum einen halbieren sich die Kosten für das Parkieren im eigenen Kanton, zum anderen fallen die Gebühren für die kommunalen Gewerbeparkkarten in den Agglomerationsgemeinden weg. Die neue Gewerbeparkkarte bringt somit für die regionalen Gewerbetreibenden sowohl eine finanzielle als auch eine administrative Erleichterung mit sich.

Die Gewerbeparkkarten können bei den kantonalen Motorfahrzeugkontrollen beantragt werden. Die Karten sind fahrzeuggebunden, wobei pro Karte nur noch ein Fahrzeug aufgeführt werden darf. Während die basel-städtische Karte sowohl als Jahres- als auch als Monatskarte bezogen werden kann, ist die bikantonale Karte nur als Jahreskarte erhältlich. Neu – und aus Sicht des Gewerbeverbandes bedauerlich – ist die Regelung, wonach für in Basel-Stadt immatrikulierte Fahrzeuge die Gewerbeparkkarte nicht mehr als Anwohnerparkkarte gilt; diese muss zusätzlich bezogen werden.

NÜTZLICHE LINKS

  • Flyer Gewerbeparkkarte 
  • Hier finden Sie sämtliche weitergehenden Informationen zur Gewerbeparkkarte sowie das elektronische Gesuchsformular
  • Hier finden Sie das Informationsschreiben für Inhaber der bisherigen Gewerbeparkkarte

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