Verkehrskonzept Innenstadt

Seit dem 5. Januar 2015 ist das neue Verkehrsregime in der Innenstadt in Kraft. Eine Verkehrsberuhigung der Kernstadt wird vom Gewerbeverband Basel-Stadt grundsätzlich begrüsst. Allerdings muss dies mit dem Gewerbe und nicht gegen das Gewerbe umgesetzt werden. Aus diesem Grund hat der Gewerbeverband Basel-Stadt eine erste, viel zu restriktive Vorlage zurückgewiesen. Eine zweite Verordnung über die ausnahmsweise Zufahrt in die Innenstadt wurde erst nach vom Gewerbeverband Basel-Stadt im Juni 2014 lancierten politischen Vorstössen gewerbefreundlicher.

Die Verkehrsberuhigung der Kernstadt muss mit dem Gerwerbe und nicht gegen das Gewerbe umgesetzt werden.

Während einer ersten Phase wird die Umsetzung des Verkehrskonzepts Innenstadt durch eine Begleitgruppe beobachtet, in welcher auch der Gewerbeverband Basel-Stadt Einsitz nimmt. Dort setzt sich der Gewerbeverband für eine möglichst kulante und gewerbefreundliche Umsetzung des neuen Verkehrsregimes ein. Der Gewerbeverband konnte hinsichtlich der Vollzugspraxis zahlreiche Mitgliederrückmeldungen einbringen und dabei einige Verbesserungen erwirken.

GEMISCHTE BILANZ

Nach den ersten drei Monaten zog der Gewerbeverband eine gemischte Bilanz. Während dank dem Vorstosspakets für viele Betriebe eine akzeptable Lösung gefunden werden könnte blieben dennoch wichtige Aspekte offen. Diese betrafen die Bereiche Gastronomie und Kulturveranstalter. Dies stellte für den Gewerbeverband keine akzeptable Situation dar. Deshalb brachte er zusammen mit der der IG Kleinbasel, Pro Innerstadt und dem Wirteverband weitere Lösungsoptionen ein. Diese wurden von der Regierung aufgenommen und es konnten per 1. Juni 2015weitere Verbesserungen vorgenommen werden. Zentral dabei ist sicherlich die Verkleinerung der Kernzone im Bereich des Steinenbergs, des Kohlenbergs und der Rebgasse. Dies ermöglicht den drei grossen Saalbetreibern Stadtcasino, Bird`s Eye Jazz Club und dem Volkshaus wieder einen Zubringerdienst. Im Weiteren werden Ein- und Ausladeplätze für Reisecars in unmittelbarer Zentrumsnähe erstellt.

Dennoch muss das Gewerbe wachsam bleiben, es ist nun an der Regierung den Worten auch Taten folgen zu lassen. Der Gewerbeverband fordert angesichts der grosszügig gehandhabten Regelung im Bereich der Anwohnerschaft, eine ebenso gehaltene unbürokratische Vollzugspraxis für die ansässigen Gewerbetreibenden.

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