Die Basler KMU brauchen ein attraktives Standortumfeld. Deshalb setzt sich der Gewerbeverband Basel-Stadt für eine tiefere Steuer- und Gebührenbelastung ein. Und er kämpft dafür, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen wirtschaftsfreundlicher werden.
Gleicher Lohn bei gleicher Arbeit ist gesetzliche Pflicht und gelebte Realität. In der Schweiz konnte bislang keine wissenschaftliche Evidenz für geschlechterbedingte Lohndiskriminierung erbracht werden. Bestehende Differenzen bei der Entlöhnung zwischen Mann und Frau sind auf erklärbare Faktoren zurückzuführen und etwa durch die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verringern. Unnötig ist hingegen ein kantonales Lohngleichheitsanalysengesetz, welches eine teure Zusatzbürokratie zu Lasten der KMU-Wirtschaft aufbaut.
Die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes hat zum Ziel, die Attraktivität des Schweizer Kapitalmarkts zu erhöhen, indem die Verrechnungssteuer auf neue Obligationen weitgehend abgeschafft wird. Gegen die Änderung des Bundesgesetzes wurde das Referendum ergriffen.
Die eidgenössische Volks- initiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz» fordert, dass die Massentierhaltung, die das Wohlbefinden der Tiere systematisch beeinträchtige, verboten wird. Angesichts der hohen Tierschutzstandards ist die Intitiative aber obsolet.
Der Arbeitgeberverband Basel und der Gewerbeverband Basel-Stadt wehren sich gegen den Basler Sonderweg in Sachen Lohngleichheitsanalysen. Mit der heute von der Basler Regierung präsentierten Vernehmlassungsvorlage soll ein neues Gesetz zur Ausweitung der Lohngleichheitskontrollen im Kanton Basel-Stadt eingeführt werden. Damit greift der Kanton in einen Themenbereich ein, der in Bundeskompetenz ist, was demokratiepolitisch und föderalistisch äusserst bedenklich ist. Die Vorlage bringt nicht zu rechtfertigende administrative und finanzielle Mehrbelastungen für die KMU mit sich, ohne die Resultate der Bundesebene abzuwarten – bislang gibt es keine Evidenz, dass die Massnahme überhaupt zielführend ist. Und die Vorlage schwächt den Wirtschaftsstandort Basel gegenüber der übrigen Schweiz.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst grundsätzlich, dass die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) das von Regierungsrätin Tanja Soland im März des laufenden Jahres präsentierte Steuersenkungspaket ausgeweitet hat. Aber auch mit den heute präsentierten Ergänzungen ist das Paket angesichts der sehr hohen Abgabenbelastung in Basel-Stadt nicht ausreichend. Der Gewerbeverband Basel-Stadt fordert, dass der gewerbliche Mittelstand durch die Senkung des unteren Einkommensteuersatzes auf 20 Prozent spürbarer entlastet wird.
Der Grosse Rat hat heute ein neues kantonales Beschaffungsgesetz beschlossen und damit als einer der ersten Kantone seinen Beitrag zur Harmonisierung des schweizerischen Submissionsrechts getätigt. Der Gewerbeverband Basel-Stadt ist sehr erfreut, dass der Grosse Rat einen kurzfristig eingebrachten Antrag des Regierungsrats klar abgelehnt hat, auf die Aufnahme der «Verlässlichkeit des Preises» als zusätzliches Zuschlagskriterium zu verzichten. Der Gewerbeverband Basel-Stadt ruft die beschaffenden Stellen dazu auf, dieses wichtige Kriterium im konkreten Vollzug anzuwenden.
Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rats hat heute ihren Bericht zum neuen kantonalen Beschaffungsgesetz publiziert. Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst, dass die JSSK mit der Aufnahme der «Verlässlichkeit des Preises» als zusätzliches Zuschlagskriterium ein wichtiges Anliegen des Baugewerbes aufgenommen hat. Bedauerlich ist hingegen das Festhalten an den beschaffungsfremden Lohngleichheitsanalysen.
Weniger als 21 Franken (bzw. mit Ferienabgeltung mindestens 22.75 Franken) pro Stunde soll in Basel bald niemand mehr verdienen – jedenfalls in jenen Branchen, die nicht einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) angeschlossen sind. Das bedeutet im Umkehrschluss: In Branchen mit einem ave GAV gilt nicht der staatlich festgelegte Mindestlohn, sondern der vertraglich festgelegte Mindestlohn. Und dieser kann durchaus tiefer liegen.
Für den Basler Tourismus und das Gewerbe ist klar: Es braucht ein deutliches Ja zur Frontex-Schengen Vorlage am 15. Mai.*
Per 1. Juli 2022 tritt der neue staatliche Mindestlohn im Kanton Basel-Stadt in Kraft. Der Mindestlohn beträgt 21 Franken und gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren gewöhnlicher Arbeitsort im Kanton Basel-Stadt liegt. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmeregelungen, namentlich für Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV). Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Die Basler Wirtschaftsverbände nehmen die heute vom Basler Regierungsrat präsentierte Verordnung zum kantonalen Mindestlohngesetz zur Kenntnis. Sie stehen der Einführung eines staatlich verordneten Mindestlohns nach wie vor ablehnend gegenüber – respektieren aber selbstverständlich den Volkswillen und begrüssen, dass sich die Regierung beim Geltungsbereich an die Lösungen aus den anderen Kantonen mit Mindestlöhnen und auf bestehende Rechtsgrundlagen abstützt.
Langangelegtes und wissenschaftlich begleitetes Wirkungsmonitoring soll Aufschluss über die Auswirkungen des Basler Mindestlohns auf die ganze Region bringen.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst das heute von Regierungsrätin Tanja Soland vorgestellte Steuersenkungspaket als wertvollen Schritt zur Entlastung der Bevölkerung. Es ist jedoch angesichts der sehr hohen Abgabenbelastung in Basel-Stadt noch nicht ausreichend.
2022 fallen laut Bund fünf weitere Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht. Es handelt sich um Berufe, in denen die Arbeitslosenquote mehr als fünf Prozent beträgt.
Seit Beginn dieses Jahres gelten in der Schweiz neue Kartellgesetzbestimmungen. Gegen die sogenannte «relative Marktmacht» können sich Unternehmen jetzt wehren. Die entsprechende Anpassung des Kartellrechts geht auf einen indirekten Gegenvorschlag des Parlaments zur Fair-Preis-Initiative zurück, welche der Gewerbeverband Basel-Stadt aktiv unterstützt hatte.
Am 13. Februar geht es für die Werbung um die Wurst: Die Schweiz stimmt über die Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» ab.
Die Stempelabgaben stellen einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für den Schweizer Finanzplatz dar. Sie schaden nicht nur dem Finanzsektor, sondern der gesamten Wirtschaft.
Seit dem 1. Juli 2020 sind Schweizer Firmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden verpflichtet, mittels Lohngleichheitsanalysen mögliche geschlechterbedingte Lohndiskriminierungen zu eruieren. Erste Resultate zeigen wenig überraschend, dass das Ausmass der Lohnungleichheit zwischen Mann und Frau viel kleiner ist, als oftmals behauptet wird. Dennoch will der Regierungsrat die Lohngleichheitsbürokratie in Basel-Stadt weiter ausbauen.
Mit der 99%-Initiative sollen künftig Kapitaleinkommen wie Dividenden, Zinsen und so weiter im Umfang von 150 Prozent besteuert werden. Eine Annahme dieses extremen Volksbegehrens wäre für den Wirtschaftsstandort Schweiz verheerend. Folglich empfehlen die Delegierten des Gewerbeverbandes Basel-Stadt einstimmig, die Initiative der Jungsozialisten abzulehnen.
Am 26. September kommt die Initiative der Juso «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern», besser bekannt als 99%-Initiative, zur Abstimmung. Der Gewerbeverband Basel-Stadt warnt vor dieser radikalen Initiative, die bei Annahme verheerende Folgen für die Wirtschaft hätte.
Luana Huber, Leiterin Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen (KFöB), war zu Gast bei der Branchengruppe Bau des Gewerbeverbandes Basel-Stadt. Sie gab einen Einblick in die Arbeiten für eine neue Vergabepraxis auf Bundes- und kantonaler Ebene.
Künftig erhalten auch Kleinunternehmen wieder die Möglichkeit, Pauschalentschädigungen für Repräsentations- und Kleinauslagen zu gewähren, die dann nicht steuerbar sind. Nach dem Regierungsrat hat heute auch der Grosse Rat eine entsprechende Praxisänderung der Steuerverwaltung beschlossen. Damit wird eine langjährige Forderung des Gewerbeverbands Basel-Stadt zur administrativen Entlastung der KMU-Wirtschaft endlich erfüllt.
Am 13. Juni wird über den staatlichen Mindestlohn abgestimmt. Es braucht nochmals einen Sondereffort von allen, damit der staatliche Eingriff in die Lohnpolitik und die Gefährdung von Arbeitsplätzen verhindert werden kann.
Der 13. Juni ist schon sehr nah. Dann entscheidet sich die Grundsatzfrage, ob die Lohnpolitik in den Händen der Sozialpartner bleibt oder ob diese zum Spielball der Politik wird. Mit der Mindestlohninitiative und dem Gegenvorschlag würden wir mitten in einer der grössten Wirtschaftskrisen einen Systemwechsel machen, der gravierende Nachteile für zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die Berufsbildung und für die Sozialpartnerschaft hätte.
Noch knapp zwei Wochen dauert der Abstimmungskampf über den staatlichen Mindestlohn. Es braucht nochmals einen Sondereffort von allen, damit der staatliche Eingriff in die Lohnpolitik und die Gefährdung von Arbeitsplätzen verhindert werden kann.
Am 13. Juni stimmt das Schweizer Stimmvolk über mehrere gewerbe-relevante Vorlagen ab. Sowohl die Trinkwasser- als auch die Pestizidverbotsinitiative sowie das Referendum über das Covid-19-Gesetz stellen wichtige Weichen für die Zukunft.
Es ist eine Grundsatzfrage, über die in Basel-Stadt am 13. Juni entschieden wird. Sie lautet: Wollen wir den Weg der erfolgreichen Sozialpartnerschaft verlassen und ein staatliches Lohndiktat einführen? Meine Antwort und die Antwort der Wirtschaft ist klar: Nein, auf gar keinen Fall. Die Gründe dagegen sind vielfältig. Denn es geht längst nicht «nur» um die Wirtschaft.
Am 13. Juni stimmt Basel-Stadt darüber ab, ob die Sozialpartnerschaft durch ein Lohndiktat für alle Branchen ersetzt werden soll. Das wäre ein Fehler, den ausgerechnet jene bezahlen müssten, denen die Mindestlohnforderung eigentlich helfen soll. Wir dürfen Arbeitsplätze für Geringqualifizierte und die Berufsbildung nicht aufs Spiel setzen.
Am 13. Juni stimmt die schweizerische Stimmbevölkerung über das Covid-19-Gesetz ab. Der Gewerbeverband Basel-Stadt zeigt Ihnen auf, worum es geht und was bei einer Ablehnung des Gesetzes passieren würde.
Die Umfrage der Wirtschaftsverbände und der Standortförderungen Basel-Stadt und Baselland zeigt das Ausmass der Betroffenheit gewisser Branchen von der Coronakrise. Besonders dramatisch ist die Situation in jenen Wirtschaftszweigen, welche von einem staatlich diktierten Mindestlohn zusätzlich belastet würden.
Ab dem 1. Mai gilt es ernst: Im Beschaffungswesen des Kantons Basel-Stadt müssen sämtliche anbietende Unternehmen eine Lohngleichheitsanalyse zusammen mit der Offerte abliefern. Wir erklären Ihnen, wie Sie sich im zusätzlichen Bürokratiedschungel zurechtfinden.
Am 13. Juni stimmt Basel-Stadt darüber ab, ob die Sozialpartnerschaft durch ein Lohndiktat für alle Branchen ersetzt werden soll. Wer Menschen mit geringen Einkommen, Ungelernte oder Wiedereinsteigerinnen unterstützten will, sollte Nein zur Initiative und zum Gegenvorschlag stimmen. Denn beide Vorlagen haben gravierende Nebenwirkungen.
Voraussichtlich am 13. Juni 2021 stimmt Basel-Stadt über die Mindestlohninitiative und den Gegenvorschlag ab. Die Befürworter eines staatlich verordneten Mindestlohns blenden die negativen Auswirkungen – gerade für die einkommensschwache Bevölkerungsschicht – komplett aus. Das ist gefährlich. Wir zeigen einige der grössten Irrtümer der Befürworter auf.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst die angestrebte Harmonisierung des schweizerischen Beschaffungsrechts auf Bundes- und Kantonsebene. In seiner Stellungnahme zum kantonalen Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen fordert er jedoch den Verzicht auf unnötige Lohngleichheitskontrollen. Vielmehr sind die Beschaffungsprozesse mit Hilfe der Digitalisierung zu vereinfachen und zu entschlacken. Roland Hunkeler, Vizepräsident Gewerbeverband Basel-Stadt, Daniel Allemann, Vizepräsident Baumeister Region Basel und Beat Marrer, Präsident Suissetec Nordwestschweiz, reagieren auf die neue Gesetzgebung.
Am 7. März entscheidet das Schweizer Stimmvolk über ein Freihandelsabkommen mit Indonesien. Wir haben uns mit Unternehmer Theodor Burckhardt von der Burckhardt of Switzerland AG über den Zukunftsmarkt Indonesien, das Abkommen und die daraus entstehenden Vorteile für KMU unterhalten.
Der Grosse Rat hat heute die bürokratische Belastung der Basler Unternehmen weiter verschlimmert. Er lehnte eine Motion ab, welche aufgrund der Coronakrise die Sistierung der ab Mai 2021 vorgesehenen Lohngleichheitsanalysen im Beschaffungswesen verlangte. Mit der generellen Forderung nach Lohngleichheitskontrollen für alle Unternehmen mit über 50 Mitarbeitenden droht bereits weiteres Ungemach für die hiesige KMU-Wirtschaft.
Am 7. März 2021 stimmen wir über das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien ab. Das Abkommen ist ein Meilenstein der Schweizer Handelspolitik. Es beseitigt hohe Zölle für Exporte nach Indonesien und enthält zum ersten Mal auch verbindliche Nachhaltigkeitsbestimmungen. Gerade die Region Basel hat ein grosses Interesse an diesem Abkommen.
Das umfassende Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien kommt am 7. März zur Abstimmung. Dank des Abkommens fallen zahlreiche Zölle und technische Handelshemmnisse weg, wodurch Schweizer Unternehmen einen wichtigen Wettbewerbsvorteil erhalten.
Die Basler Wirtschaftsverbände sind enttäuscht über den Entscheid des Basler Parlaments in Sachen Mindestlohn-Initiative. Denn auch der Gegenvorschlag ist keine Lösung, da er ebenfalls ein kantonales Mindestlohn-Gesetz zur Folge hätte. Die Wirtschaftsverbände werden sich weiterhin entschlossen gegen ein solches Mindestlohn-Gesetz wehren.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst die angestrebte Harmonisierung des schweizerischen Beschaffungsrechts auf Bundes- und Kantonsebene. In seiner Stellungnahme zum kantonalen Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen fordert er jedoch den Verzicht auf unnötige Lohngleichheitskontrollen. Vielmehr sind die Beschaffungsprozesse mit Hilfe der Digitalisierung zu vereinfachen und zu entschlacken.
Die Basler Wirtschaftsverbände wehren sich vehement gegen die Einführung eines kantonalen Mindestlohns in Basel-Stadt. Sie sind äusserst irritiert, dass die Wirtschafts- und Abgabenkommission (WAK) die grossen Bedenken seitens der Wirtschaft und der Wissenschaft schlichtweg beiseiteschob und – wie der Bericht zeigt – zum Teil gar nicht diskutiert hat. Sie lehnen folglich sowohl die Initiative als auch den heute publizierten Gegenvorschlag dezidiert ab.
Nach der erfolgreichen Revision des Bundesgesetzes (BöB) steht im Bereich des Beschaffungswesens nun die Reform in den Kantonen an. Der Gewerbeverband Basel-Stadt setzt sich für eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der gesetzlichen Grundlagen und des Vollzugs ein. Auf unnötige Doppelspurigkeiten wie die angekündigten Lohngleichheitskontrollen ist jedoch zu verzichten.
Die Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» sieht eine starre Quote für die Finanzierung von bestimmten Unternehmen vor und riskiert damit Schäden für KMU sowie Arbeitsplätze.
Der erste Wahlgang der Basler Regierungsratswahlen zeigt ein starkes Abschneiden der bürgerlichen Kandidatinnen und Kandidaten. Jetzt geht es darum, im zweiten Wahlgang vom 29.11.2020 die bürgerliche Mehrheit zurückzugewinnen.
Im Zeitalter von COVID-19 haben die Beschaffungen und Aufträge der öffentlichen Hand für unsere lokale KMU-Wirtschaft einen noch grösseren und noch wichtigeren Stellenwert erhalten. Es ist für unser lokales Gewerbe umso wichtiger, die zu vergebenden Aufträge der öffentlichen Hand zusätzlich als Ausgleich ausführen zu können.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt sagt klar Nein zur Kündigungsinitiative. «Wenn die Schweiz die Beziehungen zum wichtigsten Handelspartner Europa kappt, hätte das dramatische Folgen für Wirtschaft und Bevölkerung», warnt Gewerbedirektor Gabriel Barell.
Die Coronakrise zwingt Wirtschaft und Gesellschaft, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Ein weiterer Ausbau des Sozialstaats mittels bezahltem Vaterschaftsurlaub liegt angesichts der finanziell angespannten Situation zahlreicher Sozialwerke schlichtweg nicht drin. Der Gewerbeverband Basel-Stadt empfiehlt Ihnen, die Vorlage abzulehnen.
Am 25. Oktober wird das Basler Parlament neu gewählt. Mit Blick auf diese Wahlen hat der Gewerbeverband Basel-Stadt erneut das Abstimmungsverhalten der Grossratsmitglieder analysiert. Die Auswertung anhand eines KMU-Freundlichkeitsindex zeigt: Die Fraktionen FDP, SVP und LDP stimmen am wirtschaftsfreundlichsten ab, gefolgt von der CVP-EVP. An der Spitze steht unverändert FDP-Grossrat Luca Urgese.
Ab dem 1. Juli müssen Schweizer Firmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden abklären, ob sie Mitarbeiterinnen beim Lohn benachteiligen. So will es das neue Gleichstellungsgesetz. Doch damit nicht genug: Eine Motion aus SP-Kreisen fordert, dass in Basel-Stadt bereits Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden zu diesen umstrittenen Kontrollen verpflichtet werden. Der Grosse Rat entscheidet am 3. Juni.
Der Bundesrat hat eine Senkung der Radio- und Fernsehabgabe für Privathaushalte um 30 Franken sowie eine Anpassung der Tarifstruktur für die Unternehmensabgabe beschlossen. Für die KMU-Wirtschaft bedeutet dies eine leichte fiskalische Entlastung. Das Ziel bleibt jedoch die vollständige Abschaffung dieser unfairen Mediensteuer für Unternehmen.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt hat zusammen mit Vertretern der bürgerlichen Parteien im September ein parlamentarisches Vorstosspaket zum Thema Bürokratie-Entlastung präsentiert. Die ersten beiden Vorstösse will der Regierungsrat nun annehmen.
Mit der Mindestlohninitiative torpedieren die Gewerkschaften im Verbund mit den rot-grünen Parteien die bewährte Sozialpartnerschaft. Der Regierungsrat hat einen Gegenvorschlag präsentiert, der ebenfalls einen staatlichen Mindestlohn vorsieht. Der Gewerbeverband Basel-Stadt lehnt diese zunehmenden Einschränkungen des freien Arbeitsmarktes ab.
Nach der erfolgreichen Revision des Bundesgesetzes (BöB) steht im Bereich des Beschaffungswesens nun die Reform in den Kantonen an. Der Gewerbeverband Basel-Stadt setzt sich für eine Vereinheitlichung und Vereinfachung hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen und beim Vollzug ein. Auf unnötige Doppelspurigkeiten wie die angekündigten Lohngleichheitskontrollen ist jedoch zu verzichten.
Die Schweiz als Mitglied der EFTA und die Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay haben sich nach langen Verhandlungen auf ein umfassendes Freihandelsabkommen geeinigt. Das Mercosur-Abkommen hat grosses wirtschaftliches Potential. Denn der freie Handel ist für unsere Unternehmen und damit für die Schweizer Arbeitsplätze bedeutsam.
Thomas Blanckarts, Leiter Hochbauamt des Kantons Basel-Stadt, war zu Gast in der Branchengruppe Bau des Gewerbeverbandes Basel-Stadt. Mit den Bauunternehmern der Region Basel wurde die Zusammenarbeit mit Planern und Bauherrschaft diskutiert.
Das SECO hat eine erste Bilanz der Mitte 2018 eingeführten Stellenmeldepflicht gezogen. Yves Simon, Leiter des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV) Basel-Stadt, schildert, wie die Stellenmeldepflicht aus kantonaler Sicht angelaufen ist und welche Änderungen es geben wird.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zeigt sich zufrieden mit der Umsetzung der Stellenmeldepflicht. Die Unternehmen erfüllen vollumfänglich ihre Pflicht. In der Praxis braucht es jedoch noch schlankere Abläufe. Nun tritt per 1. Januar eine Ausweitung der Pflicht in Kraft.
Der Bundesrat hat Ende Mai seinen Bericht zum Einkaufstourismus verabschiedet. Darin kommt er zum Schluss, keine Massnahmen ergreifen zu wollen. Für Bundesbern ist das Thema somit erledigt. Der Gewerbeverband Basel-Stadt wird sich jedoch weiterhin vehement für bessere Rahmenbedingungen für die hiesigen Unternehmen einsetzen.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt kann dem vorliegenden institutionellen Rahmenabkommen nicht zustimmen. Soll der bilaterale Weg in den Beziehungen der Schweiz zur EU zum beidseitigen Nutzen weiterentwickelt werden, sind Nachverhandlungen notwendig. Im Sinne eines Grundsatzentscheids zur Personenfreizügigkeit ist jedoch zunächst die Begrenzungsinitiative abzuwarten.
Öffentliche Vergaben sorgen immer wieder für Gesprächsstoff. Die Leiterin der kantonalen Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Luana Huber, erklärt im Interview, welche Neuerungen geplant sind und was die konkreten Herausforderungen im Beschaffungswesen sind.
Mit ihrer «Topverdienersteuer»-Initiative greifen die Jungsozialisten (JUSO) direkt den Basler Steuerkompromiss an, welchem im Februar 78 Prozent der Basler Stimmbevölkerung zustimmten. Die Initiative zeugt von einem Weltbild, das von Neid und Missgunst geprägt ist. Die Delegierten des Gewerbeverbandes Basel-Stadt haben deshalb klar die Nein-Parole beschlossen.
Nach dem deutlichen Ja zur kantonalen Steuervorlage 17 im Februar 2019 gilt es nun, mit einem Ja zum eidgenössischen Rahmengesetz STAF die Basler Steuerreform zu sichern. Die Verknüpfung mit der AHV-Finanzierung ist ordnungspolitisch zwar ärgerlich, ermöglicht der AHV jedoch eine wichtige Verschnaufpause.
Gemeinsame Medienmitteilung von Arbeitgeberverband Basel, Gewerbeverband Basel-Stadt und Handelskammer beider Basel:
Die Volksinitiative der JUSO zur Einführung einer «Topverdienersteuer» schadet der Standortattraktivität und damit dem Wirtschaftsstandort Basel. Der Arbeitgeberverband Basel, der Gewerbeverband Basel-Stadt und die Handelskammer beider Basel lehnen die Initiative deshalb entschieden ab.
In den letzten Wochen hat der Gewerbeverband Basel-Stadt zahlreiche Anrufe und E-Mails von Unternehmern erhalten, die ihren Unmut über die neue Mediensteuer kundgetan haben. Viele Betriebe sehen sich mit Steuerrechnungen konfrontiert, die um ein Vielfaches höher sind als die frühere Billag-Gebühr.
In den letzten Wochen haben zahlreiche Gewerbetreibende teils gesalzene Rechnungen für die Mediensteuer erhalten. Mit diesem Steuerregime zahlen viele KMU ein Vielfaches der bisherigen Billag-Gebühr. Die Mediensteuer fällt zusätzlich zur Serafe-Gebühr für die Privathaushalte an. Ein Vorstoss, um diesen politischen Betriebsunfall wieder zu beheben, wurde lanciert.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt bekennt sich zur Weiterentwicklung des bilateralen Weges in den Beziehungen der Schweiz zur EU. Dem vorliegenden Entwurf des institutionellen Rahmenabkommens kann er jedoch nicht zustimmen. Er erwartet vom Bundesrat, weitere Verhandlungen mit der EU aufzunehmen sowie auf eine stärkere Reziprozität im Vollzug des gegenseitigen Marktzugangs zu pochen.
Andreas Meyer, Geschäftsführer der Emil Landsrath AG und Präsident des Dachdeckermeisterverbands Basel-Stadt, erklärt, warum ein Ja zur Umsetzung der Steuervorlage 17 in Basel-Stadt von grosser Bedeutung für alle ist.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt unterstützt den breit abgestützten Kompromiss zur kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17, über welchen die Stimmbevölkerung am 10. Februar befinden wird. Damit diese Einigung zustande kam, waren von allen relevanten politischen Kräften Zugeständnisse nötig, namentlich von Seiten des Gewerbes.
Ausgewogen: Neben den Wirtschaftsverbänden unterstützen Politiker von links bis rechts die kantonale Umsetzung der Steuervorlage 17.
Vielleicht bestenfalls gut gemeint. In Tat und Wahrheit ist die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI) aber untauglich und gefährlich. Sie macht Schweizer Unternehmen weltweit für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung verantwortlich. Dies betrifft insbesondere auch KMU, schreibt Markus Lehmann, Vorstandsmitglied des Gewerbeverbandes Basel-Stadt.
Der Grosse Rat hat eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten beschlossen. Neu sollen Läden am Samstag bis 20 Uhr geöffnet haben dürfen. Dagegen hat die Unia das Referendum ergriffen. Am 25. November stimmt die Bevölkerung in Basel-Stadt darüber ab.
Der Bundesrat veröffentlichte seinen indirekten Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative. Der Entwurf anerkennt den Handlungsbedarf und nimmt ein Kernanliegen der Initiative auf. Um Schweizer KMU endlich eine diskriminierungsfreie Beschaffung zu ermöglichen, braucht es jedoch zusätzliche Massnahmen.
Am 25. November stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Selbstbestimmungsinitiative der SVP ab. Sie fordert einen Vorrang der Bundesverfassung gegenüber dem Völkerrecht. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab – ebenso der Gewerbeverband Basel-Stadt.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst die Zustimmung des Grossen Rates zum breit abgestützten Kompromiss einer Basler Lösung für die Umsetzung der Steuervorlage 17. Damit dies möglich wurde, waren von allen politischen Seiten Zugeständnisse nötig, namentlich von Seiten des Gewerbes.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt spricht sich im Rahmen seiner Stellungnahme zur Teilrevision des Gastgewerbegesetzes (GGG) gegen die Abschaffung, aber für notwendige Anpassungen beim Fähigkeitsausweis (ehemals Wirtepatent) aus. Zudem begrüsst er die Aufhebung der Anwesenheits- und Wohnpflicht sowie die Konkretisierung einer moderaten Regelung für das «Wirten im Bagatellbereich».
Gemeinsame Medienmitteilung Gewerbeverband Basel-Stadt, Arbeitgeberverband Basel und Handelskammer beider Basel:
Die Direktoren der Wirtschaftsverbände tragen den vorliegenden Kompromissvorschlag zur Umsetzung der Steuervorlage 17 im Kanton Basel-Stadt mit. Die Wirtschaft braucht rasch eine gute Lösung, damit die Unternehmen nicht ihre Wettbewerbsfähigkeit einbüssen. Die Einführung einer Patentbox und die Senkung der Gewinn- und Kapitalsteuersätze stärken den Wirtschaftsstandort Basel.
Gemeinsame Medienmitteilung der regionalen Wirtschaftsverbände:
Die Mitglieder des überparteilichen Komitees beider Basel «Vollgeld-Initiative NEIN» setzen sich entschieden ein gegen die Vollgeld-Initiative. Noch nie hat irgendein Land auf der Welt seine Geldpolitik derart auf den Kopf gestellt und seine Nationalbank gezwungen, Geld ohne Gegenwert in Umlauf zu bringen, wie dies die Initianten verlangen.
Zum wiederholten Mal schliesst der Kanton Basel-Stadt mit einem Rechnungsüberschuss in dreistelliger Millionenhöhe ab. So erfreulich dies auf den ersten Blick ist, so ernüchternd sind die überproportional hohen Steuersätze und die Tatsache, dass der Kanton einen beträchtlichen Teil dieses Geldes gar nicht benötigt. Der Gewerbeverband Basel-Stadt fordert deshalb eine umfassende Steuerreform, mit welcher die Bevölkerung und die Wirtschaft nachhaltig entlastet werden.
Mit der Steuervorlage 17 bietet sich dem Kanton Basel-Stadt die Chance, nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Bevölkerung wirksam und nachhaltig zu entlasten. Leider weist der regierungsrätliche Entwurf zahlreiche Mängel auf. Aus diesem Grund hat der Gewerbeverband Basel-Stadt anlässlich seines Neujahrsempfangs einen alternativen Vorschlag erarbeitet, von welcher alle – Wirtschaft und Bevölkerung – profitieren.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt hat gleich zu Beginn des Jahres seinen Vorschlag für die Umsetzung der Steuervorlage 17 (SV17) in Basel-Stadt präsentiert. Ein Vorschlag, der zahlreiche Reaktionen zur Folge hatte – positive und kritische. Ein Kommentar von Gewerbedirektor Gabriel Barell.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt will, dass sowohl der Wirtschaftsstandort wie auch die Bevölkerung von der Umsetzung der Steuerreform 17 in Basel-Stadt stärker profitieren. Er fordert den Verzicht auf sachfremde Elemente wie die Erhöhung der Familienzulagen sowie auf Massnahmen, die einseitig zulasten der KMU-Wirtschaft gehen. Aufgrund der sehr hohen Ertragsüberschüsse kann und soll sich Basel-Stadt eine stärkere steuerliche Entlastung der Wirtschaft und der Bevölkerung leisten.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt, die Handelskammer beider Basel und der Arbeitgeberverband Basel begrüssen die Massnahmen, die zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit in der Region Basel beitragen. Massnahmen, die nicht den zentralen Zielen der Vorlage dienen, lehnen die Verbände ab.
Gemeinsame Medienmitteilung: Der Gewerbeverband Basel-Stadt, der Arbeitgeberverband Basel und die Handelskammer beider Basel sind hoch erfreut, dass eine «Koalition der Vernunft» im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt heute die Einführung eines sogenannten Lohnabzugsverfahrens abgelehnt hat. Dieses wäre mit grossem finanziellem und administrativem Aufwand verbunden gewesen, ohne dass es zur gewünschten «Entlastung der Steuerzahler» und dem Abbau der Steuerschulden geführt hätte.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt, der Arbeitgeberverband Basel und die Handelskammer beider Basel stehen hinter der Steuervorlage 17 des Bundes. Sie erwarten allerdings vom Bundesrat wesentliche Anpassungen, damit die Vorlage die zentralen Ziele der Reform erfüllt: Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, internationale Akzeptanz sowie finanzielle Ergiebigkeit.
Mit der sogenannten Fair-Preis-Initiative sollen ungerechtfertigte Schweiz-Zuschläge, welche viele Güter des täglichen Gebrauchs und zahlreiche Produktionsmittel für die einheimische Wirtschaft massiv verteuern, aktiv bekämpft werden. Die Initiative stellt ein wichtiges Puzzlestück im Kampf gegen die Auswirkungen des Einkaufstourismus dar. Der Gewerbeverband Basel-Stadt unterstützt das Anliegen.
Gegen die Altersreform 2020 (AV2020) hat sich in der Region Basel ein überparteiliches Komitee formiert. Mit einer eigenen grossangelegten und farbigen Kampagne wird dieses in den nächsten Wochen gegen die schädliche Scheinreform kämpfen.
Der Bundesrat hat im Juni die Eckwerte der Steuervorlage 17 (SV17), dem Nachfolgeprojekt der im Februar abgelehnten Unternehmenssteuerreform III (USR III), beschlossen. Mit der deutlichen Erhöhung der Dividendenteilbesteuerung und der Familienzulagen benachteiligt das Reformpaket einseitig die KMU-Wirtschaft.
Ein Kommentar von Gabriel Barell, Direktor Gewerbeverband Basel-Stadt:
Ja, die Unternehmenssteuerreform III (USR III), über die wir am 12. Februar abstimmen, ist komplex. Das liegt in der Natur der Sache. Diesen Umstand versuchen die Gegner dieser so wichtigen Reform auszunutzen und schüren gezielt die Verunsicherung: und zwar mit Verschwörungstheorien, Horrorszenarien und buchhalterischen Spekulationen.
Bei der eidgenössischen Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III geht es um viel, zum Beispiel um Arbeitsplätze und die Attraktivität des Wirtschaftsstandstandortes Schweiz. Im Interview mit den «kmu news» erklärt die Basler Regierungsrätin Eva Herzog (SP), warum die Steuerreform für alle Unternehmen in Basel so wichtig ist.
Die Mitglieder des überparteilichen Komitees beider Basel «Steuerreform JA» setzen sich entschieden für die Steuerreform und damit wettbewerbsfähige sowie stabile Rahmenbedingungen für unsere Region und die Schweiz ein. Das regionale Komitee ist breit aufgestellt und wird sowohl von den Basler Wirtschaftsverbänden wie auch von namhaften Vertreterinnen und Vertretern von Parteien, Gemeinden und Regierungen getragen.
Die Unternehmenssteuerreform III ist für den Wirtschaftsstandort Basel von zentraler Bedeutung. Ein Ja am 12. Februar zum eidgenössischen Rahmengesetz ist deshalb elementar. Hinsichtlich der kantonalen Umsetzung sind die steuerpolitischen Überlegungen zu begrüssen. Auf die Verknüpfung mit sozialpolitischen Begleitmassnahmen ist hingegen zu verzichten.
Der Arbeitgeberverband Basel, der Gewerbeverband Basel-Stadt und die Handelskammer beider Basel wehren sich entschieden gegen den in Basel vorgesehenen Lohnabzug der Steuern vom Lohn durch die Arbeitgeber. In ihren Vernehmlassungsantworten lehnen die Wirtschaftsverbände die von linker Seite geforderte Gesetzesrevision ohne Wenn und Aber ab.
Der Regierungsrat hat heute die Umsetzungsvorlage zur Unternehmenssteuerreform III präsentiert. Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst die volkswirtschaftlichen und steuerpolitischen Aspekte des Reformpakets. Die sozialpolitischen Begleitmassnahmen müssen jedoch massvoll bleiben. «Die USR III darf nicht zum Wunschkonzert für verschiedenste Partikularinteressen verkommen», fordert Gewerbedirektor Gabriel Barell.
Im März beschäftigt sich der Grosse Rat erneut mit der Forderung nach einem öffentlich einsehbaren Gebührenkatalog. Die Regierung lehnt die Motion von CVP-Grossrat Remo Gallacchi ab und verweist auf eine verwaltungsinterne Gebührendatenbank, die bis Ende 2016 erstellt werden soll. Diese schafft aber weder die nötige Transparenz noch einen Anreiz, die Gebühren möglichst tief zu halten.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt ist erfreut, dass der Regierungsrat auf die Unterstellung von privaten Bauprojekten mit massgeblichen öffentlichen Finanzierungsbeiträgen unter das Beschaffungsrecht verzichten will.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt ist hocherfreut über die Zustimmung des Grossen Rats zu allen acht gestern behandelten Vorstössen aus dem Entfesselungspaket zur Frankenstärke. Gewerbedirektor Gabriel Barell erwartet nun eine rasche und unbürokratische Umsetzung.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt ergreift Massnahmen, um das lokale Gewerbe in der schwierigen Situation aufgrund der Frankenstärke zu unterstützen. Er berücksichtigt dabei auch die Vorschläge, die der Gewerbeverband Basel-Stadt zusammen mit dem Arbeitgeberverband im Rahmen des Entfesselungspakets formuliert haben.
Keine neuen Steuern zulasten der Wirtschaft. Warum wir eine neue Mediensteuer und eine neue Erbschaftssteuer verhindern müssen. Ein Kommentar von Gewerbedirektor Gabriel Barell.
Am 14. Juni 2015 entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die Erbschaftssteuerreform. Die Steuer bedroht Familien, KMU und die Kantone. Das überparteiliche Komitee beider Basel setzt sich entschieden dagegen ein.
Weniger Gebühren, ein Abendservice-Fenster in der Verwaltung und eine KMU-freundliche Umsetzung des Verkehrskonzepts Innenstadt – das sind einige der Forderungen von Unternehmerinnen und Unternehmern, wie die Rahmenbedingungen angesichts der Euroschwäche verbessert werden könnten.
Die neue Billag-Mediensteuer, über die am 14. Juni abgestimmt wird, ist eine Mogelpackung. Sie belastet die Wirtschaft und wird auch für Private schnell teurer werden. Ein Kommentar von Gewerbedirektor Gabriel Barell.