Mit 50,3 Prozent hat die Schweizer Stimmbevölkerung am 9. Februar 2014 die Masseneinwanderungsinitiative gutgeheissen. Im Dezember 2016 haben sich National- und Ständerat auf eine konkrete Umsetzung der Initiative geeinigt. Diese sieht einen Inländervorrang für Berufsgruppen, Tätigkeitsbereiche und Wirtschaftsregionen, in welchen die Arbeitslosigkeit über dem Durchschnitt liegt, vor, verzichtet jedoch auf Kontingente oder Höchstzahlen. Betroffene Arbeitgeber müssen offene Stellen den Arbeitsämtern melden sowie geeignete Kandidaten zu einem Bewerbungsgespräch einladen. Das Resultat ist der Arbeitsvermittlung mitzuteilen, muss aber nicht begründet werden. Die notwendigen Ausführungsverordnungen wurden unterdessen erarbeitet und beschlossen. Das Regelwerk ist per 1. Juli 2018 in Kraft getreten.