Steuervorlage 17 (SV17) (ehem. USR III)

AUF USR III FOLGT SV17

Das Nein einer Mehrheit der Schweizer Stimmbevölkerung zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) vom 12. Februar 2017 war eine grosse Enttäuschung. Selbst der Kanton Basel-Stadt, für den die vorliegende Reform besonders günstig gewesen wäre, lehnte den Vorschlag ab. Die daraus resultierende Unsicherheit ist schädlich für den Wirtschaftsstandort Schweiz im Allgemeinen und für die stark international ausgerichtete Region Basel im Speziellen.

Erfreulicherweise ist sich das Eidgenössische Finanzdepartement um Bundesrat Ueli Maurer der Notwendigkeit einer zeitnahen Reform bewusst. So wurden bereits Anfang Juni 2017 die Eckpunkte der Nachfolgereform, Steuervorlage 17 (SV17) genannt, präsentiert. Nachdem im Herbst eine Vernehmlassung durchgeführt wurde, hat der Bundesrat am 21. März 2018 seine Botschaft zur Steuervorlage 17 verabschiedet. Anschliessend wurde das Geschäft in Rekordzeit durch den National- und Ständerat gebracht und unter dem neuen Titel STAF (Steuerreform und AHV-Finanzierung) verabschiedet. Am 19. Mai 2019 schliesslich wurde STAF mit 66 Prozent der Stimmen vom Schweizer Volk angenommen.

Parallel dazu hat das basel-städtische Finanzdepartement um Regierungsrätin Eva Herzog eine kantonale Umsetzungsvorlage ausgearbeitet und durch den parlamentarischen Prozess gebracht. Der Gewerbeverband Basel-Stadt trägt diesen von Regierung, Parteien und Wirtschaftsverbänden erarbeiteten Kompromissvorschlag mit.

Mit der Einführung der Patentbox und der Senkung der Gewinn- und Kapitalsteuersätze erhält Basel-Stadt ein Steuersystem für juristische Personen, welches sowohl die Attraktivität Basels als Wirtschaftsstandort sicherzustellen wie auch die Anforderungen hinsichtlich der internationalen Akzeptanz zu erfüllen vermag. Zudem wird mit der Senkung des Einkommenssteuersatzes für natürliche Personen um 0.75% die vom Gewerbeverband Basel-Stadt anlässlich seines Neujahrsempfangs 2018 postulierte Forderung nach einer deutlichen fiskalischen Entlastung der Bevölkerung wenigstens teilweise erfüllt.

Es hat von allen Seiten Zugeständnisse gebraucht, um diese Lösung zu erreichen. In diesem Sinne gibt es auch für das Basler Gewerbe einige grosse Kröten zu schlucken. Hierbei gilt es insbesondere die Erhöhungen der Dividendenteilbesteuerung sowie der Kinder- und Ausbildungszulagen zu nennen. Die Festsetzung der Dividendenteilbesteuerung auf rekordhohe 80% macht Basel für die Besitzer von Familienunternehmen weniger attraktiv und die sachfremde Erhöhung der Familienzulagen um 75 Franken und die damit verbundenen Differenzzahlungen an Baselland stellen gerade für kleinere KMU eine empfindliche Mehrbelastung dar.

Trotz dieser empfindlichen Zugeständnisse unterstützt der Gewerbeverband Basel-Stadt die vorliegende kantonale Umsetzung der Steuervorlage 17. Das Geschäft wurde am 10. Februar 2019 von fast 79 Prozent der Basler Stimmberechtigten angenommen und wurde rückwirkend auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.

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