24.08.2026
Baustellen – Tiefbauamt sucht Dialog mit KMU
Die Zahl der Baustellen hat um 50 Prozent zugenommen. Der Leiter Tiefbauamt, Roger Reinauer, steht im Interview Red und Antwort.
Die zahlreichen Baustellen im Kanton Basel-Stadt belasten das Gewerbe erheblich. Tiefbauamtsleiter Roger Reinauer verweist auf den von der Politik vorgegebenen Zeitplan für den Fernwärmeausbau. Das Amt versuche, Einschränkungen abzufedern und Lösungen für Betriebe zu finden. Finanzielle Entschädigungen gäbe es frühestens ab 2028.
Herr Reinauer, wie schätzen Sie die allgemeine Situation infolge der Baustellen in Bezug auf das Gewerbe ein?
Roger Reinauer: Bauarbeiten vor der eigenen Türe sind häufig eine Belastung und können zu grösseren Umsatzeinbussen führen. Aufgrund des Fernwärmeausbaus hat die Zahl der Baustellen in den vergangenen Jahren um rund 50 Prozent zugenommen. Das ist in der Stadt deutlich spürbar. Den ambitionierten Zeitplan des Fernwärmeausbaus hat das Parlament vorgegeben, um das Netto-Null-Ziel des Kantons zu erreichen. In der Diskussion um Baustellen geht gerne vergessen, dass das Gewerbe von der hohen Qualität unserer Infrastruktur langfristig profitiert. Stromunterbrüche, Schlaglöcher und dergleichen gibt es bei uns kaum. Bauarbeiten sorgen für eine funktionierende Stadt, die sich den heutigen Ansprüchen anpasst. Beispielsweise entsiegeln wir Asphalt und schaffen mehr Stadtgrün, um die Stadt besser vor den Auswirkungen der Klimaerwärmung zu schützen.
Wird bei der Baustellenplanung aktiv auf die wirtschaftlichen Auswirkungen für das Gewerbe Rücksicht genommen?
Zusammen mit BVB und IWB setzen wir alles daran, die Begleiterscheinungen der Baustellen so gering wie möglich zu halten. Unsere Bauleitungen unterstützen im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Betriebe bleiben so gut als möglich zugänglich. Wir platzieren künftig vermehrt Hinweisschilder, damit sie während der Bauarbeiten besser sichtbar bleiben. Boulevardbetriebe, die wegen Baustellen auf dem Trottoir nicht oder nur eingeschränkt wirten können, bezahlen während der gesamten Bauzeit keine Boulevardgebühren.
Wie früh werden betroffene Betriebe über eine geplante Baustelle informiert?
Als Faustregel gilt: Je grösser ein Projekt und seine Auswirkungen sind, desto umfassender und früher informieren wir. Ein Anwohnerschreiben rund zwei Wochen vor Baubeginn oder vor einer neuen Bauphase ist das Mindeste. Bei grösseren und länger dauernden Projekten sind wir in der Regel deutlich früher. Über die Gleisarbeiten am Marktplatz in diesem Sommer haben wir beispielsweise bereits im vergangenen Herbst breit informiert. Je näher die Bauarbeiten und die einzelnen Arbeitsschritte rücken, desto genauer können wir auch Auskunft geben.
Welche Informationen erhalten die Betroffenen?
Grundsätzlich informieren wir darüber, weshalb, wann und welche Arbeiten in welchen Strassenabschnitten stattfinden und welche Auswirkungen sie haben. Wenn viele Gewerbebetriebe betroffen sind, gehen wir beispielsweise explizit auf die während der Bauarbeiten möglichen Anlieferungen ein.
Können sich Unternehmen selbst einbringen?
Wenn möglich berücksichtigen wir Anliegen von Unternehmen. Gewerbetreibende können sich während und vor den Arbeiten immer direkt an unsere Projektleiterinnen und -leiter oder die örtliche Bauleitung wenden. Ich rate allen dies zu tun, wenn sie ein Anliegen haben. Bei grösseren Bauprojekten besuchen unsere Projektleitenden Gewerbetreibende frühzeitig persönlich, um deren Bedürfnisse aufzunehmen. Wenn besonders viele Gewerbebetriebe betroffenen sind, beispielsweise in der Rheingasse, der Clarastrasse oder am Rümelinsplatz, suchen wir den Dialog mit festen Begleitgruppen. Diese setzen sich in der Regel aus Vertreterinnen und Vertretern des Gewerbes sowie der Anwohnenden zusammen.
Welche Einschränkungen müssen Gewerbebetriebe in Kauf nehmen?
An den meisten Orten können wir nicht ohne Lärm, Staub sowie Einschränkungen beim Verkehr oder bei der Zahl der Parkplätze bauen. In der dichtbebauten Stadt fehlt der Platz. Wir tragen die Verantwortung, diese negativen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Dennoch möchte ich betonen: Die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen sehen vor, dass Betriebe solche Auswirkungen grundsätzlich hinnehmen müssen.
Gibt es Spielraum für individuelle Lösungen?
Wir versuchen, individuelle Anliegen im Rahmen unserer Möglichkeiten zu berücksichtigen. So haben wir beispielsweise in der Bäumleingasse den Bauablauf so angepasst, dass während der Art Basel direkt vor den dortigen Kunstgalerien keine Bauarbeiten stattfinden. Das wir die Infrastruktur in einem bestimmten Zeitraum sanieren müssen, daran führt aber kein Weg vorbei. Die Umgestaltungen von Strassen und Plätzen sind zudem in der Regel politisch beschlossen. Innerhalb dieses Rahmens haben wir auf der Baustelle aber einen gewissen Spielraum.
Wo besteht Spielraum?
Dies unterscheidet sich von Baustelle zu Baustelle. Die grosse Herausforderung besteht darin, dass Bedürfnisse von Betroffenen sehr unterschiedlich sind. Ein Restaurant oder ein Hotel profitiert, beispielsweise wenn die Arbeiten tagsüber intensiv stattfinden und abends Ruhe herrscht. Für ein Ladenlokal oder einen Handwerksbetrieb könnten die Arbeiten hingegen auch nachts stattfinden, wenn sie dafür insgesamt weniger lange dauern. Hinzu kommen Anwohnende und Verkehrsteilnehmende mit unterschiedlichen Ansprüchen. Deshalb müssen wir immer einen Kompromiss finden, der für alle einigermassen tragbar ist.
Was müssen Betriebe tun, um bei Umsatzeinbussen eine Entschädigung zu erhalten?
Wie Sie wissen, hat die Regierung vom Parlament den Auftrag erhalten, einen Unterstützungsfonds für baustellenbetroffene Unternehmen auszuarbeiten. Bis dahin müssen Betriebe unsere Bauarbeiten grundsätzlich ohne Entschädigung dulden. Diese Schweizer Rechtspraxis hat auch das Bundesgericht mehrmals gestützt. Der Grund dafür ist, dass Bund und Kantone nicht in eigenem Interesse handeln, sondern für eine funktionierende Infrastruktur sorgen, auf welche letztlich alle angewiesen sind.
Wann können Betriebe erstmals Leistungen aus dem Unterstützungsfonds beantragen?
Wir treiben den Unterstützungsfonds voran. Es sind einige Detailfragen zu klären. Ich gehe davon aus, dass wir dem Regierungsrat nächstes Jahr einen Vorschlag unterbreiten können. Sollte der Grosse Rat der Vorlage dann zeitnah zustimmen, können betroffene Gewerbetreibende frühestens ab 2028 Anträge einreichen.