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Was das Gewerbe tun kann

Was das Gewerbe tun kann

Die Umgestaltung der St. Jakobs-Strasse zeigt, wie Planungen im öffentlichen Raum am Gewerbe vorbeigehen können. Doch wer informiert ist, kann handeln – und der Gewerbeverband Basel-Stadt unterstützt dabei konkret.

Die Umgestaltung der St. Jakobs-Strasse im Abschnitt zwischen Grosspeterstrasse und Jacob Burckhardt-Strasse hat in den vergangenen Wochen für lebhafte Diskussionen gesorgt. Durch die Neuanlage eines Velostreifens wurden mehrere Parkplätze aufgehoben oder auf die andere Strassenseite verschoben – sehr zum Unmut der Anwohnenden und ansässigen Betriebe. Viele fühlten sich ungenügend informiert oder gar übergangen. Für KMU, die auf Erreichbarkeit, Kundenparkplätze oder Lieferzonen angewiesen sind, bringt die neue Situation erhebliche Einschränkungen.

Das Beispiel zeigt: Abgesehen von der Publikation im Kantonsblatt ist keine Information an die Betroffenen erfolgt. Die Auswirkungen auf das Gewerbe wurden im Vorfeld nicht ausreichend berücksichtigt.

Der Gewerbeverband Basel-Stadt setzt sich dafür ein, dass solche Situationen künftig konsequent vermieden werden, und macht sich dafür stark, dass die gewerbliche Perspektive besser miteinbezogen wird. Der Gewerbeverband Basel-Stadt ist im engen Austausch mit den zuständigen Stellen des Kantons. Er bringt Anliegen aus dem Gewerbeumfeld aktiv ein und fordert bei einschneidenden Veränderungen auch Kompensationen – etwa durch Quartierparkings oder flexible Ladezonen.

Mehr Ummarkierungen absehbar
Mit der Annahme des Gegenvorschlags zur Velorouten-Initiative an der Urne ist leider auch klar: In den kommenden Jahren sind weitere Änderungen an der Verkehrsführung zu erwarten – darunter auch zahlreiche neue Markierungen und Umgestaltungen im Strassenraum. Gerade deshalb ist es zentral, dass betroffene Betriebe frühzeitig informiert und eingebunden werden.

Frühzeitig informiert – vorausschauend handeln
Der Gewerbeverband zeigt auf, wie sich KMU vorsorglich positionieren können. Zwei wichtige Instrumente:

Gewerbeparkkarte: Mehr Spielraum, als viele denken
Ein oft unterschätztes Instrument ist die Gewerbeparkkarte. Sie kann von Unternehmen mit Sitz im Kanton Basel-Stadt beantragt werden und erlaubt das Parkieren in allen blauen Zonen, auf Parkplätzen mit einer Mindestparkdauer von 90 Minuten (gebührenfrei oder gebührenpflichtig) sowie teilweise im Parkverbot bis maximal vier Stunden, sofern die Ankunftszeit mit der Parkscheibe angezeigt wird. Zulässig sind Fahrzeuge bis 3.5 Tonnen, die für gewerbliche Zwecke eingesetzt werden. Auch Fahrzeuge mit auswärtigen Kontrollschildern können berücksichtigt werden – sofern sie für betriebliche Aufgaben im Kanton im Einsatz sind.

Früh informiert dank Kantonsblatt-Abo
Weniger bekannt ist das kostenlose Suchabo im kantonalen Amtsblatt. Betriebe und Privatpersonen können einen Suchfilter hinterlegen und erhalten automatisch eine Benachrichtigung, wenn in der Umgebung verkehrsrelevante Projekte, Baustellen oder Umgestaltungen publiziert werden. Damit wird Transparenz geschaffen – und es besteht die Möglichkeit, innerhalb der gesetzten Frist eine Stellungnahme abzugeben oder Einwendungen zu machen, wenn ein Vorhaben gewerbliche Interessen beeinträchtigt.

Gewerbeverband Basel-Stadt als Ansprechpartner
Nicht zuletzt gilt: Der Gewerbeverband Basel-Stadt steht den Unternehmen beratend zur Seite. Je früher Betriebe ihre Beobachtungen oder Bedenken mit ihm teilen, desto wirksamer kann er sie einbringen und vertreten.


INFO

Gewerbeparkkarte
Betriebe, die an wechselnden Standorten umfangreiches oder schweres Werkzeug, Ersatzteile oder Arbeitsmaterial benötigen oder eine im Fahrzeug montierte Werkstatteinrichtung haben, können eine Gewerbeparkkarte beantragen.

Parkmöglichkeiten mit der Gewerbeparkkarte:
– In allen blauen Zonen
– Auf gebührenfreien Parkplätzen mit mindestens 90 Minuten Parkdauer
– Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen mit mindestens 90 Minuten Parkdauer
– Im Parkverbot bis maximal 4 Stunden, sofern nicht verkehrsbehindernd; der Beginn muss mit Parkscheibe angezeigt werden; unzulässig ist das Parkieren bei temporär signalisierten Parkbeschränkungen (z. B. Baustellen), auf speziell beschrifteten Parkverbotsfeldern (z. B. Taxi), auf dem Trottoir und in der Basler Innenstadt während den Sperrzeiten

Das Fahrzeug muss während der Nutzung der Gewerbeparkkarte gut sichtbar mit dem Namen des Betriebs beschriftet sein. Die Karte gilt nicht am Geschäftsdomizil.

Gebühren für die kantonale Gewerbeparkkarte:
Jahreskarte: Fr. 200.– / Monatskarte: Fr. 35.– für den ersten Monat, Fr. 15.– für jeden Folgemonat / Bearbeitungsgebühr: Fr. 20.–

Jetzt Gewerbeparkkarte beantragen

 

 

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