14.10.2025
Verlängerung Kurzarbeitsentschädigung
Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf 24 Monate zu erhöhen. Damit nutzt er die vom Parlament Ende September 2025 im Rahmen einer dringlichen Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) geschaffene Kompetenz.
Die neue Regelung tritt am 1. November 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2026. Mit dieser Verlängerung reagiert der Bundesrat auf die anhaltend schwierige wirtschaftliche Lage. Laut Einschätzung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) sind die Aussichten auf eine rasche Erholung des Arbeitsmarktes derzeit gering. Zudem sorgen die seit dem 7. August 2025 eingeführten US-Zusatzzölle auf Schweizer
Produkte für zusätzliche Unsicherheit
Die Erhöhung der Bezugsdauer soll betroffenen Betrieben mehr Planungssicherheit geben und helfen, Arbeitsplätze zu sichern. Unternehmen, die bereits knapp 18 Monate Kurzarbeitsentschädigung beziehen, können diese grundsätzlich bis zur neuen Höchstdauer verlängern, sofern die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Der Bundesrat wird im Frühling 2026 prüfen, ob eine weitere Verlängerung der Höchstbezugsdauer notwendig ist.