19.06.2024
Regierung will Photovoltaik-Pflicht
Der Regierungsrat will den Ausbau der solaren Nutzung auf Dächern und an Fassaden im Kanton Basel-Stadt markant vorantreiben. Photovoltaikanlagen sollen künftig auf allen Dächern installiert werden – auch auf bestehenden Bauten. Der Ratschlag im Überblick.
Im Kanton Basel-Stadt ist das Verhältnis der installierten Photovoltaikleistung zur Einwohnerzahl geringer als in den anderen Kantonen. Dies ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen, unter anderem auf die hohe Siedlungsdichte, die tiefe Wohneigentumsquote, den geringen Anteil an Einfamilienhäusern, die besondere Gebäudestruktur mit mehrheitlich grossen Mehrfamilienhäusern sowie auf die einschränkenden Denkmalschutzbestimmungen.
Das Ausbaupotenzial bei Dächern und Fassaden liegt im Kanton bei derzeit über 90 Prozent. Mit dem zur Vernehmlassung stehenden Ratschlag will der Regierungsrat den Ausbau der solaren Nutzung auf Dächern und an Fassaden im Kanton Basel-Stadt markant vorantreiben und das vorhandene Potenzial bestmöglich nutzen.
Ausweitung der PV-Pflicht auf Bestandsbauten
Gemäss Vorschlag soll die bestehende Photovoltaikpflicht für Neubauten auf Bestandsgebäude ausgeweitet werden. Sowohl öffentliche als auch private Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer sollen verpflichtet werden, geeignete Dach- und Fassadenflächen für die Stromerzeugung mittels Photovoltaik zu nutzen. Hierfür ist eine Übergangsfrist von 15 Jahren vorgesehen. Dabei soll die Nutzungspflicht bereits früher eintreten, wenn genehmigungspflichtige bauliche Massnahmen grösseren Umfangs, insbesondere Dach- und Fassadensanierungen, durchgeführt werden.
Zusätzliche kantonale Förderbeiträge bis 2030
Bisher wird für die Installation einer Photovoltaikanlage eine einmalige flächen- und leistungsabhängige Vergütung durch den Bund gewährt. Der Regierungsvorschlag sieht einen zusätzlichen kantonalen Förderbeitrag von 50 Franken pro Quadratmeter genutzter Modulfläche auf dem Dach oder 70 Franken pro Quadratmeter an der Fassade vor.
Förderberechtigt ist allerdings nur, wer mindestens 90 Prozent der geeigneten Flächen auch mit Modulen belegt. Als Anreiz für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, möglichst rasch in Photovoltaik zu investieren, will der Regierungsrat die Förderbeiträge bis 2030 befristen.
Vereinfachung des Baubewilligungsverfahrens
Mit dem Vorschlag will der Regierungsrat auch das Baubewilligungsverfahren vereinfachen. Die Verfahren haben sich in der Vergangenheit oft als kompliziert und langwierig erwiesen. Künftig soll das bisherige Baubewilligungsverfahren durch ein Meldeverfahren ersetzt werden. Damit können Photovoltaikanlagen ausserhalb von Schon- und Schutzzonen realisiert werden – ohne vorgängige behördliche Prüfung und Entscheidung über die Einhaltung der formellen und materiellen Bauvorschriften.
Fachkräftemangel bremst Ausbau aus
Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften stellte bisher einen wesentlichen Engpass bei der Bewältigung des Marktwachstums dar. Dieser dürfte sich in naher Zukunft weiter verschärfen. Für den Ausbau der Photovoltaik im Kanton Basel-Stadt gemäss dem definierten Ausbaupfad werden mehr als 600 zusätzliche Fachkräfte benötigt. Die meisten davon für die Installation und Montage sowie für die Wartung und Instandhaltung der Photovoltaikanlagen. Um dieser Herausforderung zu begegnen, müssen die Aus- und Weiterbildungsangebote verstärkt werden, um die benötigten Fachkräfte auszubilden.
ⓘ Die Vernehmlassung zum Ratschlag dauert bis zum 29. Juli. Der Gewerbeverband Basel-Stadt wird im Rahmen der Vernehmlassung Stellung nehmen. Für Fragen und Anregungen in dem Zusammenhang wenden Sie sich bitte an t.alu@gewerbe-basel.ch