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Vorschau auf die April-Sitzungen des Grossen Rats

Vorschau auf die April-Sitzungen des Grossen Rats

An den April-Sitzungen des Grossen Rats stehen zwei Themen im Fokus des Gewerbeverbands Basel-Stadt: ein Unterstützungsfonds für baustellenbetroffene Unternehmen und Lohnmassnahmen beim Kanton Basel-Stadt.

Baustellenfonds für Basler Gewerbe: Der Grosse Rat muss jetzt handeln

Der Vorstoss für einen Unterstützungsfonds für baustellenbetroffene Unternehmen wurde im November 2025 mit 92 zu 1 Stimmen überwiesen. Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung trotzdem ab. Dies ist aus Sicht des Gewerbeverbands Basel-Stadt unverständlich.

Betriebe, die wegen einer Baustelle Umsatzeinbussen erleiden, haben heute theoretisch Anspruch auf Entschädigung. Doch die Hürden sind so hoch, dass sie in der Realität faktisch nicht zu überwinden sind. Die Folge davon ist, dass – wie Prime News berichtete – in den vergangenen Jahren kein einziger baustellenbetroffener Betrieb eine Entschädigung erhalten hat, obwohl immer wieder Anträge eingereicht wurden. Das Baudepartement bestätigte dies auf Anfrage. Ein System, das wiederholt beansprucht wird, aber nie zu einer Auszahlung führt, verdient die Bezeichnung «bewährt» nicht.

Kleine Betriebe tragen die Last allein

Ein Grossunternehmen mit mehreren Standorten und einer Rechtsabteilung kann eine schwierige Bauphase aussitzen. Ein Quartierrestaurant, ein Coiffeur oder eine kleine Apotheke hingegen nicht. Sie verfügen nur über einen Standort und können sich ein aufwendiges Entschädigungsverfahren weder zeitlich noch finanziell leisten. Selbst wenn das Verfahren erfolgreich wäre, käme eine allfällige Zahlung oft erst an, wenn der Betrieb bereits der Krise zum Opfer gefallen ist. Betriebe brauchen Unterstützung während der schwierigen Phase und nicht erst wenn es zu spät ist.

Lausanne macht es vor

Der Regierungsrat bezeichnet einen Fonds als nicht realisierbar. Lausanne beweist aber das Gegenteil: Dort erhalten betroffene Betriebe seit Februar 2026 unbürokratisch bis zu 3’000 Franken pro Monat. Dieses Modell kostet rund drei Millionen Franken pro Jahr. Selbst wenn Basel doppelte Kosten hätte, wäre das 1,2 Prozent des Gsamtbudgets. Es stellt sich daher die Frage, warum ein Kanton, der problemlos eine halbe Milliarde Franken für Infrastruktur aufwendet, nicht bereit ist, einen kleinen Bruchteil davon für jene Betriebe einzusetzen, welche die unmittelbaren Belastungen aufgrund dieser Investitionen tragen müssen.

Der Gewerbeverband Basel-Stadt fordert den Grossen Rat auf, vom Regierungsrat die Umsetzung der Motion einzufordern. Eine zweijährige Pilotphase, wie von der Motion ausdrücklich vorgesehen, bietet die Möglichkeit, das System zu erproben, anzupassen und seine Wirkung zu messen. Das ist die günstigste Form des Lernens.

Gezielte Lohnmassnahmen statt Giesskannenprinzip

Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Grossen Rats befasst sich aktuell mit der Frage, wie die Arbeitgeberattraktivität des Kantons Basel-Stadt gesteigert werden kann. Im Zentrum stehen dabei Lohnmassnahmen, die insbesondere den akuten Personalmangel bei der Kantonspolizei beheben sollen. Während der Regierungsrat eine pauschale Lohnerhöhung für rund 47% aller Kantonsangestellten vorschlägt, verfolgt die Mehrheit der WAK einen differenzierteren Ansatz, welchen auch der Gewerbeverband Basel-Stadt befürwortet.

Polizei hat ein dringendes Problem

Die Personalsituation bei der Kantonspolizei Basel-Stadt ist akut. Ein erheblicher Unterbestand führt zu starken Belastungen, was sich insbesondere durch kurzfristige Aufgebote und zusätzliche Wochenenddienste bemerkbar macht. Während in diesem Bereich ein klarer Handlungsbedarf besteht, konnte der Regierungsrat für andere Berufsgruppen weder spezifische Rekrutierungsprobleme noch einen konkreten Handlungsbedarf nachweisen. Dennoch sieht der regierungsrätliche Vorschlag vor, die Löhne für fast die Hälfte des Staatspersonals pauschal zu erhöhen.

Fokus auf Einstiegslöhne

Das Ziel der WAK-Mehrheit ist es, die Löhne gezielt dort zu stärken, wo nachweislich ein Rückstand zum Marktdurchschnitt besteht – primär in den unteren Lohnstufen für Berufseinsteigende. Gleichzeitig soll durch diesen Vorschlag verhindert werden, dass der Kanton durch ein zu hohes Lohnniveau in einen unfairen Wettbewerb mit den lokalen KMU tritt.

Wettbewerb zulasten KMU

Ein breiter Lohnanstieg würde beim Kanton den Fachkräftemangel zulasten der lokalen KMU verschärfen. Diese Betriebe können weder das Lohnniveau noch die umfangreichen lohnwerten Zusatzleistungen bieten, die der Kanton bereits heute gewährt. Um einen unfairen Wettbewerb zu verhindern, fordert die WAK-Mehrheit eine gesetzliche Verankerung im Personalgesetz, die eine systematische Besserstellung des Staats gegenüber der Privatwirtschaft unterbinden soll.

Dünne Studienbasis

Die vom Regierungsrat in Auftrag gegebene Studie in Zusammenarbeit mit Kienbaum Consultants, die angeblich einen Handlungsbedarf belegt, weist erhebliche methodische Schwächen auf. Da zwei Drittel der verglichenen Unternehmen Grossbetriebe mit mehr als 500 Mitarbeitenden sind, bildet die Untersuchung die Wirtschaftsstruktur von Basel-Stadt nicht korrekt ab, denn 99 Prozent der Betriebe im Kanton sind KMU, nicht Grossunternehmen. Zudem wurden die überdurchschnittlichen Zusatzleistungen des Kantons in der Bewertung ignoriert, was zu einem verzerrten Ergebnis führt. Der WAK-Mehrheitsantrag korrigiert diese Schieflage und bietet eine sachgerechte Lösung für die Polizei, ohne die lokale Privatwirtschaft unnötig unter Druck zu setzen.

Der Gewerbeverband Basel-Stadt empfiehlt deshalb, dass dem Antrag der Kommissionsmehrheit der WAK gefolgt wird.

Ratschlag betreffend Lohnmassnahmen zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität sowie Ablösung der befristeten Arbeitsmarktzulage für Mitarbeitende der KantonspolizeiMehrheitsbericht annehmen
Motion Alex Ebi und Konsorten betreffend Schaffung eines Unterstützungsfonds für baustellenbetroffene Unternehmen in Basel-Stadtüberweisen
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