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VORSCHAU AUF DIE DEZEMBERSITZUNG DES GROSSEN RATES

VORSCHAU AUF DIE DEZEMBERSITZUNG DES GROSSEN RATES

Im Vorfeld der Dezembersitzung des Grossen Rates informiert der Gewerbeverband Basel-Stadt über die wichtigsten wirtschaftsrelevanten Themen und nimmt dazu Stellung. In dieser Sitzung werden unter anderem die Einführung von Lohnnebenleistungen in der Verwaltung, Massnahmen zur besseren Bewirtschaftung der öffentlichen Ladeinfrastruktur sowie Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit behandelt.

Für mehr Sicherheit: Forderung nach neuen Verkehrsbeschränkungen

Heidi Mück und Tonja Zürcher fordern in zwei Motionen Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Fuss- und Veloverkehr. Der Gewerbeverband Basel-Stadt misst der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden grundsätzlich einen hohen Stellenwert bei, lehnt die beiden Motionen aber aufgrund der kurzen Umsetzungsfrist ab. Die geforderten Massnahmen in der beantragten Form bedürfen einer umfassenden Planung und Abstimmung mit allen betroffenen Akteuren, einschliesslich der Gewerbetreibenden. Zudem befürchtet der Verband Einschränkungen im Wirtschaftsverkehr.  Unklar ist aus Sicht des Verbandes auch, ob die finanziellen Aufwendungen für die Umsetzung der beantragten Massnahmen in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen stehen.

Erleichterungen für das Laden von Nutzfahrzeugen gefordert

Nicole Strahm fordert den Regierungsrat auf, Massnahmen zur Erleichterung des Ladens von batterieelektrischen Nutzfahrzeugen auf öffentlichem Grund zu prüfen. Dazu gehören die Einführung eines virtuellen Reservationssystems, die Bevorzugung von Gewerbetreibenden während Betriebszeiten und die Verlängerung der erlaubten Parkdauer auf Parkfeldern mit Ladesäulen auf vier Stunden. Der Gewerbeverband Basel-Stadt unterstützt diesen Vorstoss vor dem Hintergrund, dass die Unternehmen so den Ladevorgang besser in den Betriebsablauf integrieren und damit die Auslastung der Fahrzeuge maximieren können. Dies wirkt sich auch unmittelbar auf die Wirtschaftlichkeit solcher Fahrzeuge aus.

Lohnnebenleistungen für die Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung

Mit einer Änderung des Lohngesetzes will der Regierungsrat die Ausrichtung von Lohnnebenleistungen an die Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung ermöglichen. Damit soll die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt gesteigert und die Rekrutierung neuer und die Bindung bestehender Mitarbeitender gefördert werden. Der Gewerbeverband Basel-Stadt mahnt zur Zurückhaltung und fordert, dass die Form und der Umfang der Leistungen so bemessen wird, dass dadurch kein Wettbewerbsnachteil für die privatwirtschaftlichen Unternehmen entsteht. Daher sollen die Auswirkungen dieser Leistungen auf den Arbeitsmarkt vor der Einführung evaluiert werden.


24.5464Motion Heidi Mück und Konsorten betreffend Vision Zero in der Basler VerkehrsplanungNicht Überweisen
24.5465Motion Tonja Zürcher und Konsorten betreffend Schulwegsicherheit rasch und konkret umsetzenNicht Überweisen
24.5224Anzug Beda Baumgartner und Konsorten betreffend Evaluation und möglicher Anpassung des Taxigesetzes        Überweisen
24.5248Anzug Daniel Seiler und Konsorten betreffend Stärkung der dualen Berufsbildung durch besseren Einbezug der Wirtschaft        Überweisen
24.5270Anzug Bruno Lötscher-Steiger und Konsorten betreffend Gauben erlauben – und auch Dacheinschnitte, bitteÜberweisen
24.5466Anzug Nicole Strahm-Lavanchy und Konsorten betreffend die Bewirtschaftung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für E-Nutzfahrzeuge      Überweisen
22.5302Motion Joël Thüring und Konsorten betreffend Eindämmung überbordender BürokratieFrist verlängern
22.5329Anzug Melanie Nussbaumer und Konsorten betreffend Erhöhung der Abschlüsse auf der Sekundarstufe IIStehenlassen
22.5402Anzug Mark Eichner und Konsorten betreffend Weiterbildungsgutscheine für LehrabgängerinnenAbschreiben
24.0748Bericht der Wirtschafts- und Abgabenkommission zur Teilrevision des Gesetzes betreffend Einreihung und Entlöhnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt betreffend gesetzliche Grundlage für Lohnnebenleistungen Beschluss annehmen