Logo Burger
Sitzungsvorschau

VORSCHAU AUF DIE FEBRUARSITZUNG DES GROSSEN RATS

VORSCHAU AUF DIE FEBRUARSITZUNG DES GROSSEN RATS

Im Vorfeld der ersten Sitzung des Grossen Rates in der neuen Legislaturperiode informiert der Gewerbeverband Basel-Stadt über die wichtigsten wirtschaftsrelevanten Themen und nimmt dazu Stellung. Zur Beratung stehen unter anderem die Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung sowie die Einführung eines einheitlichen Teuerungsausgleichs bei öffentlichen Werkverträgen.

Am kommenden Mittwoch tritt das neu gewählte Parlament erstmals zusammen. Zunächst wird das Präsidium des Grossen Rates gewählt. Anschliessend werden die weiteren Mitglieder des Ratsbüros sowie die Mitglieder und Präsidien der ständigen Kommissionen bestimmt.

Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung

Mit dem Basler Standortpaket liegt zudem ein gewichtiges materielles Geschäft vor. Die Einführung der OECD-Mindestbesteuerung betrifft auch die in Basel-Stadt ansässigen internationalen Grossunternehmen.  Diese werden neu mit 15 Prozent besteuert, was dem Kanton zusätzliche Steuereinnahmen bringt, für die betroffenen Unternehmen aber einen Standortnachteil bedeutet.  Mit einem Massnahmenpaket will der Regierungsrat den Wirtschaftsstandort Basel attraktiv halten. Vorgesehen ist die Schaffung eines Förderfonds, mit dem unter anderem die Dekarbonisierung der Wirtschaft finanziell unterstützt werden soll. Der Gewerbeverband Basel-Stadt unterstützt das Massnahmenpaket, da es einen wichtigen Kompromiss für die Standortattraktivität Basels darstellt.  Die vorgeschlagenen Massnahmen bieten zudem auch Chancen für KMU, da auch diese von den Fördergeldern profitieren können. Diese Mittel unterstützen Innovation und nachhaltige Entwicklung, was gerade für kleine und mittlere Unternehmen von grosser Bedeutung ist.

Rückwirkender Teuerungsausgleich gefordert

Die Mitglieder des Grossen Rates beraten ferner über einen Vorstoss, der die Einführung einer standardisierten und einheitlichen Regelung für die Berechnung und Umsetzung des Teuerungsausgleichs bei öffentlichen Werkverträgen verlangt. Zurzeit ist die Handhabung des Teuerungsausgleichs bei öffentlichen Aufträgen uneinheitlich und wird nur in Einzelfällen unter bestimmten Voraussetzungen vereinbart. Enthält der Vertrag keine Regelung zum Teuerungsausgleich, sind die Unternehmen verpflichtet, den vereinbarten Preis auch dann einzuhalten, wenn die tatsächlichen Kosten aufgrund von Kostensteigerungen höher ausfallen. Dies stellt ein erhebliches finanzielles Risiko für die ausführenden Unternehmen dar. Der Gewerbeverband Basel-Stadt unterstützt deshalb die Forderung, den Unternehmern die Möglichkeit einzuräumen, die effektiv eingetretene Teuerung rückwirkend per Ende Jahr geltend zu machen.


24.0790Ratschlag betreffend «Wahrung der Standortattraktivität – Das Basler Standortpaket» und zu den Teilrevisionen Standortförderungsgesetz (StaföG) und Gesetz über
die direkten Steuern
Beschluss annehmen
24.5545Anzug Lydia Isler-Christ und Konsorten betreffend Teuerungsausgleich für Werkverträge per Ende JahrÜberweisen
18.5121Anzug Beatrice Messerli und Konsorten betreffend Streichung der Leistungschecks an der Basler Volksschule sowie Anzug Katja Christ und Konsorten betreffend standardisierte LeistungschecksAbschreiben
24.5184Motion Adrian Iselin und Michael Hug betreffend Schaffung von kantonalen Förderbeiträgen für Photovoltaik-Anlagenzusätzlich zur Förderung durch den BundÜberweisen
20.5484Motion Beat K. Schaller und Konsorten betreffend keine Allmendgebühren bis zur vollständigen Erholung des Gewerbes nach der CoronakriseAbschreiben